SN:Ortsverband/Dresden/Neustadt/OMV2014.2

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Ortsmitgliederversammlung 2014.2

HINWEIS: Der offizielle Twitter-Hashtag für die Ortsmitgliederversammlung der Neustadtpiraten lautet: #NeuseMV [ˈnɔyzɛmf]

Herzlich Willkommen auf der Wikiseite zur zweiten Mitgliederversammlung der Dresdner Neustadtpiraten 2014!

Hier findest Du alle Informationen rund um die Versammlung.

Allgemeines

Anfahrt

Anfahrt zur Landesgeschäftsstelle.

Vorläufige Tagesordnung

  • TOP 1 Begrüßung, Wahl von Versammlungsleitung und Protokollführung
  • TOP 2 Beschluss der Tagesordnung
  • TOP 3 Zulassung von Gästen, Ton- und Bildaufnahmen
  • TOP 4 Wahl von Wahlleitung, Ernennung von Wahlhelfer*innen
  • TOP 5 Beschluss der Wahl- und Geschäftsordnung
  • TOP 6 Wahl zur Rechnungsprüfung
  • TOP 7 Tätigkeitsberichte, Bericht der Rechnungsprüfung, Entlastung des Vorstands
  • TOP 8 Wahl Ortsvorstand (Vorsitz, stellvertretender Vorsitz, Schatzmeister*in)
  • TOP 9 Beschluss über Anzahl der Beisitzer*innen, ggf. Wahl von Beisitzer*innen
  • TOP 10 Satzungsänderungsanträge
  • TOP 11 Programmanträge
  • TOP 12 Sonstige Anträge
  • TOP 13 Bericht des Neustädter PIRATEN-Stadtrats Martin Schulte-Wissermann
  • ca. 19:00 Uhr Ende

Über die endgültige Tagesordnung entscheidet die Versammlung.

Anträge können per E-Mail an vorstand[at]neustadtpiraten.de eingereicht werden.

Kandidaturen

Es müssen ein*e Vorsitzende*r, ein*e stellvertrende*r Vorsitzende*r und ein*e Schatzmeister*in gewählt werden. Optional kann die Versammlung entscheiden, eine beliebige Anzahl Beisitzer*innen zu wählen. Kandidaturen sind auch spontan möglich, eine Eintragung im Wiki ist aber wünschenswert.

Vorsitzende*r

stellv. Vorsitzende*r

Schatzmeister*in

Beisitzer*in(nen)

  • Du?

Anträge

Die Frist für die Einreichung von Satzungsänderungs- und Programmanträgen ist am 31.07.2014 13:36 Uhr. Positionspapiere und sonstige Anträge können auch auf der Versammlung gestellt werden, wobei eine Einreichung per E-Mail von Vorteil ist.

Alle eingegangenen Anträge werden zeitnah hier veröffentlicht.

Satzungsänderungsanträge

Ständige Mitgliederversammlung

Antragssteller: DaCon

Hiermit beantrage ich die Satzung der Neustadtpiraten für die Einführung einer SMV wie folgt zu ändern:

Erweiterung des § 7 - Die Mitgliederversammlung um die Absätze:

(10) Die Mitgliederversammlung tagt daneben online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy als Ständige Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied im Ortsverband, welches im Landesverband Sachsen für die Ständige Mitgliederversammlung akkreditiert ist, hat das Recht an der Ständigen Mitgliederversammlung des Ortsverbandes teilzunehmen. Das Stimmrecht richtet sich nach § 4 Abs. 4 der Bundessatzung.

(11) Die Ständige Mitgliederversammlung kann alle für die Arbeit des Ortsverbands erforderlichen Beschlüsse fassen. Das beinhaltet insbesondere das Beschließen von Stellungnahmen, Positionspapieren, Grundsatzprogramm, Wahlprogramm, Satzungsänderungen, als auch Änderungen der Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung und der Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung. Entscheidungen über die Auflösung des Ortsverbandes oder Satzungsänderungen betreffend die Auflösung, sowie Personenwahlen sind von der Beschlussfassung durch die Ständige Mitgliederversammlung ausgeschlossen.

(12) Die Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung, in der auch die Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung geregelt ist, ist als Anlage dieser Satzung beigefügt und zugleich Bestandteil dieser Satzung.

(13) Die Regelungen zur Ständigen Mitgliederversammlung treten mit Annahme der Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlung in Kraft und treten außer Kraft, wenn die Mitgliederversammlung die Fortdauer dieser Regelung mit der gem. § 9 erforderlichen Mehrheit entzieht. Die Regelungen zur Ständigen Mitgliederversammlung verbleiben auch nach Entzug der Fortdauer in der Satzung, verlieren aber Wirkung.

(14) Die Ständige Mitgliederversammlung im Ortsverband wird eröffnet sobald mindestens 7 Mitglieder ihre Teilnahme gemäß den in der Geschäftsordnung zur Ständigen Mitgliederversammlung des Ortsverbandes geregelten Bedingungen erklärt haben.


Ergänzung des § 9 - Satzungs- und Programmänderung durch neuen Absatz (3):

§9(3) Für Satzungs- und Programmänderungen über die Ständige Mitgliederversammlung tritt anstelle der in §9 (1) angegebenen Einreichungsfrist für Anträge, die Veröffentlichung im Software-System der Ständigen Mitgliederversammlung.


Erweiterung der Satzung der Neustadtpiraten um den Anhang “Geschäftsordnung zur Ständigen Mitgliederversammlung”

§ 1 - Versammlung (1) Die Versammlung tagt ständig, öffentlich, dezentral und online nach den Prinzipien der Liquid Democracy.

(2) Alle Entscheidungsprozesse werden öffentlich und transparent dokumentiert. Geheime Abstimmungen und Wahlen finden nicht statt.

(3) Die Versammlung unterteilt ihre Arbeit in Themenbereiche. Die Mitarbeit in den einzelnen Themenbereich steht allen Versammlungsmitgliedern offen.

(4) Alle stimmberechtigten Versammlungsmitglieder sind untereinander gleich gestellt. Auf die Privilegierung Einzelner (z.B. zur Moderation des Diskurses) wird vollständig verzichtet.

(5) Es ist möglich, durch die Bestimmung einer globalen Vertretung passiv an der Versammlung teilzunehmen. Die Vertretung kann jederzeit direkt in der Software bestimmt werden. Bezüglich der Vertretung gilt § 5 (Delegation).

§ 2 - Versammlungssekretariat (1) Die Ständige Mitgliederversammlung delegiert die Rechte und Pflichten der Administration der Versammlung an das in der Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung des Landesverbandes, der Piratenpartei Sachsen, konstituierte Versammlungssekretariat.

(2) Bezüglich der Rechte und Pflichten des Versammlungssekretariats gilt die Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung des Landesverbandes.

(3) Der Ortsverbandsvorstand schlägt mindestens 1 stimmberechtigtes Mitglied des Ortsverbandes für das Versammlungssekretariat auf Ebene des Landesverbandes vor.

§ 3 - Versammlungsmitgliedschaft (1) Jedes stimmberechtigte Mitglied des Ortsverbandes hat das Recht an der an der Ständigen Mitgliederversammlung des Ortsverbandes teilzunehmen, solange es als stimmberechtigtes Mitglied im Landesverband für die Teilnahme an der Ständigen Mitgliederversammlung im Landesverband akkreditiert ist.

(2) Die Akkreditierung, als auch die De-Akkreditierung, sowie die Bedingungen zu denen die Akkreditierung und De-Akkreditierung durchgeführt wird, erfolgt nach den Regelungen der Geschäftsordnung zur Ständigen Mitgliederversammlung des Landesverbandes.

(3) Die Versammlungsmitglieder nehmen an der Ständigen Mitgliederversammlung durch Nutzung des Software-Systems teil, welches über den Landesverband zur Nutzung bereit gestellt wird. Die Teilname durch das stimmberechtigte Mitglied ist solange möglich, wie es die Nutzungsbedingungen des Landesverbandes einhält.

§ 4 - Identität (1) Die Möglichkeiten gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit durch Pseudonym anstelle des bürgerlichen Namens aufzutreten, oder die Möglichkeit öffentlich mit bürgerlichen Namen aufzutreten, richten sich nach der Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung des Landesverbandes.

(2) Der Wunsch nach Pseudonymisierung gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit ist von den anderen Versammlungsmitgliedern strikt zu berücksichtigen.

(3) Jedes stimmberechtigte Versammlungsmitglied hat das Recht jederzeit die Stimmberechtigung und die Angaben zur Identität eines anderen Versammlungsmitgliedes vom Versammlungssekretariat (§ 2) überprüfen zu lassen.

§ 5 - Stimmgewicht, Delegation (1) Die Mitglieder der Versammlung können ihr Stimmgewicht entsprechend den Maßgaben der Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung des Landesverbandes an andere Mitglieder innerhalb der Ständigen Mitgliederversammlung des Ortsverbandes delegieren.

(2) Das Stimmgewicht eines Versammlungsmitglieds wird automatisch inaktiviert, reaktiviert oder deaktiviert, wenn das Stimmgewicht im Landesverband inaktiviert, reaktiviert oder deaktiviert wird.

§ 6 - Anträge und Beschlüsse (1) Alle Versammlungsmitglieder haben die Möglichkeit, selbständig Anträge ins System zu stellen. Eingebrachte Anträge können nicht gegen den Willen der Antragsteller von anderen verändert oder gelöscht werden. Stattdessen hat jedes Versammlungsmitglied die Möglichkeit, innerhalb eines bestimmten Zeitraums Alternativanträge einzubringen.

(2) Alle Versammlungsmitglieder sind berechtigt, Anträge direkt an die Versammlung zu stellen. Falls eine Themenbereichsunterteilung gem. Abs. 5 existiert, müssen Anträge zuerst in ihren jeweiligen Themenbereichen abgestimmt werden.

(3) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder benachteiligen. Es ist möglich, mehreren konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig.

(4) Jedem stimmberechtigten Versammlungsmitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer laufenden Abstimmung darf der Zugriff auf die entsprechenden Abstimmdaten anderer Mitglieder vorübergehend gesperrt werden.

(5) Abstimmungen werden in verschiedene Phasen unterteilt: NEU, DISKUSSION, EINGEFROREN und ABSTIMMUNG.

(6) Anträge gelten als beschlossen, wenn sie von der Versammlung positiv abgestimmt wurden.

(7) Eine positive Abstimmung setzt grundsätzlich die Zustimmung von mehr als 50% der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen voraus, sofern an anderer Stelle in der Satzung keine abweichenden Regelungen verankert sind. Wenn mehrere konkurrierende Anträge in einer gemeinsamen Abstimmung die erforderliche Mehrheit erreichen, gilt nur der Gewinner als angenommen.

(8) In der Vergangenheit gefasste Beschlüsse können durch die Fassung neuer Beschlüsse verändert oder aufgehoben werden.

(9) Die Start-Themenbereiche der Ständigen Mitgliederversammlung werden durch das Versammlungssekretariat eingerichtet. Über die Änderung dieser Themenbereiche kann die Ständige Mitgliederversammlung selbst durch sonstigen Beschluss entscheiden.

§ 7 - Regelwerke (1) In jedem Themenbereich können Themen mit verschiedenen Regelwerken erstellt werden. Die Anpassung der Zuordnung von Regelwerken zu Themenbereichen erfolgt durch das Versammlungssekretariat nach den Vorgaben durch die Versammlung. Aus dem Regelwerk ergibt sich der Phasenverlauf für ein Thema. Die Änderungen der Regelwerke erfolgt durch die Ständige Mitgliederversammlung durch Änderung dieser Geschäftsordnung

(2) Die Angaben zum Quorum unter Abs. (3) beziehen sich auf die Mitglieder des Themenbereichs bzw. Themas. Zur Grundgesamtheit des 1. Quorums zählen alle Unterstützer sowie die pot. Unterstützer/Interessenten. Zur Grundgesamtheit des 2. Quorums zählen alle Unterstützer.

(3) Schafft ein Antrag ein Quorum nicht, verfällt er automatisch und kann nicht abgestimmt werden. In der Phase EINGEFROREN kann der Antrag nicht verändert werden. Die Phasen haben in den Regelwerken unterschiedliche Laufzeiten.

(4) Es stehen folgende Regelwerke zur Verfügung:

a) Schnellverfahren
NEU: 1 Tage
Quorum1 Neu -> Diskussion: 20%
DISKUSSION: 1 Tage
EINGEFROREN: 1 Tage
Quorum2 Diskussion -> Abstimmung: 50%
ABSTIMMUNG: 1 Tage
Mehrheit: einfach

b) Meinungsbild/Beschlussvorlage Stadträte
NEU: 2 Tage
Quorum1 Neu -> Diskussion: 10%
DISKUSSION: 2 Tage
EINGEFROREN: 1 Tage
Quorum2 Diskussion -> Abstimmung: 20%
ABSTIMMUNG: 2 Tage
Mehrheit: einfach

c) Sonstiger Beschluss
NEU: 2 Tage
Quorum1 Neu -> Diskussion: 10%
DISKUSSION: 7 Tage
EINGEFROREN: 2 Tage
Quorum2 Diskussion -> Abstimmung: 20%
ABSTIMMUNG: 3 Tage
Mehrheit: einfach

d) Positionspapier/Stellungnahme
NEU: 14 Tage
Quorum1 Neu -> Diskussion: 10%
DISKUSSION: 14 Tage
EINGEFROREN: 3 Tage
Quorum2 Diskussion -> Abstimmung: 20%
ABSTIMMUNG: 7 Tage
Mehrheit: einfach

e) Meinungsbild
NEU: 14 Tage
Quorum1 Neu -> Diskussion: 10%
DISKUSSION: 28 Tage
EINGEFROREN: 3 Tage
Quorum2 Diskussion -> Abstimmung: 20%
ABSTIMMUNG: 7 Tage
Mehrheit: einfach

f) Wahlprogramm
NEU: 14 Tage
Quorum1 Neu -> Diskussion: 10%
DISKUSSION: 28 Tage
EINGEFROREN: 7 Tage
Quorum2 Diskussion -> Abstimmung: 30%
ABSTIMMUNG: 14 Tage
Mehrheit: qualifiziert

g) Grundsatzprogramm
NEU: 14 Tage
Quorum1 Neu -> Diskussion: 10%
DISKUSSION: 42 Tage
EINGEFROREN: 7 Tage
Quorum2 Diskussion -> Abstimmung: 30%
ABSTIMMUNG: 21 Tage
Mehrheit: qualifiziert

i) Satzungsänderung
NEU: 14 Tage
Quorum1 Neu -> Diskussion: 10%
DISKUSSION: 42 Tage
EINGEFROREN: 7 Tage
Quorum2 Diskussion -> Abstimmung: 30%
ABSTIMMUNG: 21 Tage
Mehrheit: qualifiziert

h) SMV-Geschäftsordnung
NEU: 14 Tage
Quorum1 Neu -> Diskussion: 10%
DISKUSSION: 28 Tage
EINGEFROREN: 3 Tage
Quorum2 Diskussion -> Abstimmung: 20%
ABSTIMMUNG: 14 Tage
Mehrheit: qualifiziert

§ 8 - Systembetrieb (1) Der Systembetrieb erfolgt innerhalb des im Landesverband durch den Landesvorstand bereitgestellten Softwaresystems. Störungen im Systembetrieb sind dem Ortsvorstand unverzüglich anzuzeigen.

(2) Bei Störungen im Systembetrieb werden nach dem Ermessen des Landesvorstandes laufende Fristen bis zur Behebung der Störungen unterbrochen.

§ 9 - Inkrafttreten und Änderungen Diese Geschäftsordnung tritt unmittelbar mit Eröffnung der Ständigen Mitgliederversammlung in Kraft.

Antragsbegründung: Weil es möglich ist.

Programmanträge

Verleihstationen für Lastenräder

Die Neustadtpiraten setzen sich dafür ein, dass kommerzielle und/oder städtische Mobilitätsverleihanbieter auch Lastenräder in ihr Produktportfolio aufnehmen.

Begründung:

Lastenräder sind in einer dicht besiedelten Stadt für viele Zwecke einfach effizienter als PKWs. Die Hürde, sich ein eigenes Lastenrad zuzulegen ist allerdings sehr hoch. Leihlastenräder sind hier ideal, um diese "neue Technik" zu allgemeiner Verbreitung zu bringen.

Aufklärung Soziales Eck

Die Neustadtpiraten fordern, keinerlei staatlicher Repression gegen Besucher des "Sozialen Ecks" auszuüben oder das anliegende Gewerbe (Spätshops, Gastro etc.) zu reglementieren. Die entstandenen partiellen Sicherheits- und Verkehrsprobleme sollen mit Imagekampagnen, Aufklärung sowie einer geeigneten baulichen Veränderung gelöst werden.

Begründung:

Der Trend zu einer verstärkten Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze zur Freizeitgestaltung sehen die Neustadtpiraten u.a. als ein Ergebnis sozio-ökonomischer Veränderung in der Neustadt an. Viel mehr Menschen in der Neustadt, sich verteuernde Gastronomie sowie Rauchverbote verstärken den generellen Trend, Aktivitäten vermehrt im Freien zu gestalten. Diesen Trend gilt es zu lenken (Angebote). Ein Versuch ihn mit repressiven Mittel - lokal - zu stoppen (Verbote), erzeugt lediglich Probleme an anderer Stelle.

Scheunenvorplatz entwickeln

Die Neustadtpiraten fordern, dass das seit 2012 nicht mehr öffentlich diskutierte Umbaukonzept für eine Neugestaltung des Vorplatzes der Scheune endlich in ein geeignetes Beteiligungsverfahren (OBR, Anwohner, Nutzer, Gewerbetreibende usw.) überführt wird. Wir fordern den Platz vorrangig zur öffentlichen Nutzung (Sitzgelegenheiten, Schachspiel, Tischtennisplatte, kleine Bühne, Bäume etc.) umzugestalten.

Begründung:

Öffentliche Bürgerbeteiligung ist ein MUSS. Eine Betonwüste braucht niemand. Ein schön gestalteter und nutzbarer Platz vor der Scheune wäre sehr wünschenswert.

Positionspapiere & sonstige Anträge

Noch keine Anträge eingegangen.

Dokumente

Versammlungsämter und -helfer

  • Akkreditierung: Tina
  • Versammlungsleitung: Dirk
  • Protokollführung: Fl0range, derPUPE
  • Wahlleitung: Ans
  • Wahlhelfer*innen: Kai, msw