SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2011 2/S07
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S07 : §10 Auflösung des Kreisverbandes
- Antragsteller: LordSnow
- Eingereicht am: 10. März 2011
Antragstext
Die Kreisvollversammlung möge beschließen:
"Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit eines Kreisparteitages beantragt werden und ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Urabstimmung vorzulegen. Mit Auflösung fällt das Vermögen dem Landesverband zu."
ändern in
"Die Auflösung kann nur mit doppelt so vielen ja wie nein Stimmen und einem Quorum von 2/3 der Stimmberechtigten eines Kreisparteitages beantragt werden und ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Urabstimmung vorzulegen. Mit Auflösung fällt das Vermögen dem Landesverband zu."
oder
"Die Auflösung kann nur durch die absoluten Mehrheit aller im Kreisverband Stimmberechtigten während eines Kreisparteitages beantragt werden und ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Urabstimmung vorzulegen. Mit Auflösung fällt das Vermögen dem Landesverband zu."
Begründung
- Detailierung