SN:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/meinung
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Inhaltsverzeichnis
Impyer
Freiheit endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Anstiftung zu Straftaten, Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung werden nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. (Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.)
Martin Lorenz
ich kann mich Impyer nur anschliesen.
Florian Bokor
Meinungsfreiheit sollte so wenig wie möglich eingeschränkt werden, denn jede Einschränkung der Meinungsfreiheit die wir heute gut finden kann uns morgen auf die Füße fallen. Und dann ist's zu spät dagegen anzugehen.
Sie muss aber an den Stellen eingeschränkt werden wo sie genutzt wird die Freiheit und Sicherheit von Menschen zu gefährden oder diesen direkt Schaden zuzufügen.
Mark Neis
Die Meinungsfreiheit sollte nur da Grenzen haben, wo sie Schaden verursacht. "Freiheit" wäre so eine Grenze.
Christian Hoffmann
Meinungen sind immer frei. Diese zu äußern muss aber im Einzelfall eingeschränkt werden. Das ist eine so komplexe Frage, dass ich diese nicht abschließend beantworten kann. Impyer hat schon gute Umstände genannt.
Frank Umann
Die Meinungsfreiheit selbst hat keine Grenzen - solange die Meinung nicht (öffentlich) geäußert wird. Falls doch, findet sie ihre Grenzen in Beleidigung, Verleumdung und Volksverhetzung; wobei letzteres natürlich ein gefährlicher Gummiparagraph sein kann und daher schon etwas kritisch ist.
Carolin Mahn-Gauseweg
Grundsätzlich entbindet die Meinungsfreiheit nicht von der Freiheit, auch über das nachzudenken, was man im Schutze dieses Rechtsguts denn von sich gibt. Der erste Schritt wäre es also, jeden zum Mitdenken zu animieren, der etwas sagen möchte. Mit dieser Voraussetzung wären schon viele der Probleme, die mit uneingeschränkter Meinungsfreiheit einhergehen ("das wird man doch wohl sagen dürfen"), weit weniger kritisch.
Meinungsfreiheit hat erst einmal keine Grenzen und es gehört zu den Charaktereigenschaften eines Demokraten, jede Meinung zu akzeptieren, so schmerzhaft sie auch sein mag.
Allerdings gibt es auch Dinge, die einfach keine Meinung mehr sind (beispielsweise sagt das BVerfG grob zusammengefasst: "Eine Meinung zeichnet sich dadurch aus, dass sie eine persönliche Wertung beinhaltet."). Volksverhetzung, Holocaust-Leugnung gehört genauso dazu wie der Aufruf zu Straftaten (besonders pikant im Zusammenhang mit Religionen). Von Beleidigungen und Verleumdungen (beides ganz zu Recht Straftatbestände) ganz zu schweigen.
Matthias Fitzke
Die freie Meinungsäußerung steht für mich ganz weit oben, auch wenn damit hier und da ganz gehöriger Blödsinn zum Besten gegeben wird. Da sage ich mir immer, es muss auch solche Leute geben und vielleicht ist ja der nächste Einstein oder Newton darunter. Die Meinungsfreiheit endet dort, wo die Würde des anderen angegriffen wird oder wenn Scharfmacher auftreten, um anderen verächtlich zu machen und dadurch deren Freiheit oder Leben bedroht ist. Man nennt das auch Beleidigung, Verunglimpfung, üble Nachrede oder Volksverhetzung.