SN:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/Nebeneinkünfte

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Nebeneinkünfte
Bundestagsabgeordneten dürfen in theoretisch unbegrenzter Höhe Einkünfte aus Nebentätigkeiten, d.h. aus Tätigkeiten neben ihrem Bundestagsmandat, erzielen. Weiterhin besteht nur ein begrenzte Offenlegungspflicht für diese Einkünfte.

Frage:

Bist du bereit als Abgeordneter auf Nebentätigkeiten zu verzichten und dich damit allein deinem Mandat zu widmen?

Bist du bereit eventuelle Nebeneinkünfte in voller Höhe und mit Nennung des Geldgebers offen zu legen?

RiboRas 02:25, 8. Jun. 2012 (CEST)

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Philipp Schnabel

Auf die Beendigung meines Studiums möchte ich auf keinen Fall verzichten, würde aber wohl ein Urlaubssemester zur Einarbeitung einlegen. Ansonsten kann ich mir für mich keine Nebentätigkeit vorstellen.

Aber es sollte niemand gezwungen werden, auf eine Nebentätigkeit zu verzichten. Wichtig ist, dass offengelegt wird, um was für Tätigkeiten es sich handelt, für wen und die genaue Höhe der Bezüge. Die momentane Regelung geht da nicht weit genug. Ich halte es aber für selbstverständlich, dass die Piraten da mit gutem Beispiel vorangehen und im Falle von Nebentätigkeiten volle Transparenz schaffen.

Martin Lorenz

1. Die erste Frage kann ich nicht beantworten, weil ich nicht weis ob ich die zeit und kraft habe.

2. Wenn ich einen Nebenjob annehme werde ich es natürlich veröffentlichen.


Carolin Mahn-Gauseweg

Ich möchte die Annahme einer Nebentätigkeit nicht kategorisch ausschließen. Aktuell habe ich keine Vorstellungen, welcher Art eine solche Nebentätigkeit sein könnte. Ich möchte darüber auch nicht spekulieren.

Ich werde im Falle des Falles Nebentätigkeiten nur in dem Umfange annehmen, wie sie die Ausübung eines Mandats nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus werde ich Art, Umfang und Natur der Nebentätigkeit (einschl. Auftraggeber und Bezüge) veröffentlichen; auch über die bisherigen Regelungen des Bundestags hinaus.

Georg Dehn

Nebeneinkünfte

Bundestagsabgeordneten dürfen in theoretisch unbegrenzter Höhe Einkünfte aus Nebentätigkeiten, d.h. aus Tätigkeiten neben ihrem Bundestagsmandat, erzielen. Weiterhin besteht nur ein begrenzte Offenlegungspflicht für diese Einkünfte.


Bist du bereit als Abgeordneter auf Nebentätigkeiten zu verzichten und dich damit allein deinem Mandat zu widmen? Bist du bereit eventuelle Nebeneinkünfte in voller Höhe und mit Nennung des Geldgebers offen zu legen?

Ja.

Martin Dehnke

Die Möglichkeit zu Beratungs- oder Lehrtätigkeiten möchte ich mir offenhalten. Den Großteil dieser Aktivitäten sehe ich aber als Teil des Mandates an und nicht als extra zu vergüten. Für Auftraggeber, welche unerkannt bleiben wollen, werde ich mit Sicherheit keine Zeit haben. Ja, eventuelle Einkünfte werden vollständig offengelegt.

Christian Hoffmann

Ich erwarte keine Zeit für Nebentätigkeiten zu haben.

Sollten sich irgendwelche Nebeneinkünfte ergeben, werden diese bis auf den Cent ausgewiesen. Sollten diese Einkünfte in direktem Zusammenhang zu meinem Mandat stehen, werden diese gespendet.

Vermutlich werde ich an mich die selben Anforderungen stellen, wie an einen Alg-2 Empfänger und regelmäßig meine Kontoauszüge veröffentlichen.

Frank Umann

2 mal: Ja.

Neismark

Bist du bereit als Abgeordneter auf Nebentätigkeiten zu verzichten und dich damit allein deinem Mandat zu widmen?

Grundsätzlich ja. Allerdings sehe ich es durchaus als Tätigkeit im Rahmen des Mandates an, Vorträge zu politischen Themen zu halten. Wenn dafür Honorare gezahlt werden, würde ich diese auch annehmen - umfassende Veröffentlichung und ggf. Verwendung zu einem geeigneten Zweck sind selbstverständlich.


Bist du bereit eventuelle Nebeneinkünfte in voller Höhe und mit Nennung des Geldgebers offen zu legen?

Ja, ohne Einschränkung.