SN:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/ALG II

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Zeitarbeit
FRAGE:

In den vergangenen beiden Jahren wurden pro Jahr ca. 800.000 Mal Sanktionen gegen BezieherInnen von ALG II verhängt. Entsprechend § 31 SGB II wurden dabei mindestens 10% des Regelsatzes, oft jedoch die gesamte Leistung und sogar die Kosten der Unterkunft gestrichen. Das normale Elend der Betroffenen wird dadurch ins Unerträgliche gesteigert. Das dringend Lebensnotwenige wird ihnen von der ARGE entzogen. Durch Sanktionen und Schikanen sind in den vergangenen Jahren Menschen verhungert oder in den Selbstmord getrieben worden.

Frage: Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?


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Philipp Schnabel

Reform der Sozialgesetze ist nötig.

Aber ich bin nicht tief genug in der Thematik.

Martin Lorenz

das Sozialgesetz mus geändert werden aber ich kann leider nicht sagen wie.

Florian Bokor

Abschaffen. Gibt's auch'n Bundesparteitagsbeschluss zu.

Frank Umann

Sanktionen abschaffen.

Der ALG II-Satz ist das soziokulturelle Existenzminimum (oder weniger). Also gibt es keine Berechtigung, jemanden mit weniger abzuspeisen. Egal warum.

Wer nicht arbeiten will und sich schlau (bzw. dumm) genug anstellt, wird auch sanktionsfrei keinen Job finden.

Endziel muss sowieso das BGE sein.

Georg Dehn

Frage: Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?

Direkte Antwort: ersatzlos und schnellstmöglich streichen. Längerfristige Lösung: BGE

Neismark

Frage: Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?

Die Sanktionsparagraphen müssen ersatzlos gestrichen werden. Die Piraten schlagen mit dem BGE ein völlig anderes Modell vor und haben sich in Bochum auch von dem Ziel der Vollbeschäftigung verabschiedet, was ja zur Folge hat, dass jemand, der nicht arbeitet, nicht dazu gezwungen werden darf. Das geht genau in die richtige Richtung: Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen.

Carolin Mahn-Gauseweg

Frank hat das schön gesagt: " Der ALG II-Satz ist das soziokulturelle Existenzminimum (oder weniger). Also gibt es keine Berechtigung, jemanden mit weniger abzuspeisen. Egal warum." Mehr kann ich dazu kaum sagen.
Weiterhin ist die Hartz-Gesetzgebung derart verwirrend und teilweise undurchschaubar, dass eine sinnvolle Anwendung kaum möglich ist. Nicht umsonst hängen seit Jahren ungezählte Fälle bei den Sozialgerichten. Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Grundsatz der Hartz-Gesetze nicht sogar brauchbar finde. Die Umsetzung allerdings (Regelsatz, Sanktionen, ...) ist definitiv nicht brauchbar.

Matthias Fitzke

Ich habe zwar Rechtswissenschaften studiert, aber wie man in einem Sozialstaat am Lebensminimum noch herumstreichen kann, das konnte mir bis heute niemand plausibel erklären. Es sei denn, er ist mit der Verfassung nicht ganz im Reinen, indem er das Sozialstaatsprinzip leugnet. In diesem Zusammenhang wäre es übrigens einmal ein Spaß, die Jobcenter dem Verfassungsschutz zu melden. :-)

Oder kurz gesagt, ALG II - Sanktionen ersatzlos streichen!