SH Diskussion:LPT2014.1/Anträge/X012 Gleichstellung der Kreistagsabgeordneten in Schleswig-Holstein

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Ich unterstütze diesen Antrag. Als zusätzliches Argument sei noch die Bildung von Fraktionen in Kreistagen rein aus den bekannten Gründen genannt - siehe zum Beispiel die Fraktion Partei-Piraten in Lübeck oder die Fraktion Die Linke / Piraten in Pinneberg. Mit dieser Neuregelung könnte man dieses verhindern. (Dr. Siegfried Hansen)

Was genau ist die "selbe Unterstützung"?

Geht es um die finanzielle Unterstürzung wäre ich dafür. geht es darum den Fraktionen gar keine Vorteile mehr über zu lassen wäre ich dagegen. Proofy (Diskussion) 00:07, 3. Jul. 2014 (CEST)

Auswirkung?

Wenn das bewirkt, daß eine Partei mit einem Abgeordneten 35 Ausschüsse mit bürgerlichen Mitgliedern, eventuell extremistischem Gefasel und Sitzungsgeldern beglückt, bin ich dagegen.

Ich weiß nicht, wie die Regeln dazu heute sind, aber wenn es um bessere Verteilung der Arbeit geht, sollte in allen Gremien der gleiche Anteil nicht/bürgerlicher Mitglieder je Partei sitzen, wenn es denn gerundet für eine Partei überhaupt für einen Platz reicht. Wo es selbst dafür nicht reicht -> Basisarbeit... Klara (Diskussion) 19:07, 5. Jul. 2014 (CEST)

Richtiger Adressat?

Ich bin nicht sicher, ob Landesvorstand und Landtagsfraktion die richtigen Adressaten sind, um "sich für eine Änderung der Geschäftsordnungen der Kreise und kreisfreien Städte einzusetzen" und dagegen zu klagen. Eine Änderung der Geschäftsordnungen können nur die Kreistagsmitglieder beantragen und diese würde ich da auch zuerst in der Verantwortung sehen. Auch klagen könnten nur Mitglieder, nicht Landesvorstand oder Landtagsfraktion (ich würde zuerst Beschwerde bei der Kommunalaufsicht einlegen).

In der Sache folgende Hinweise:

  • Ein Anspruch fraktionsloser Mitglieder auf Entsendung bürgerlicher Mitglieder in Ausschüsse dürfte deshalb nicht bestehen, weil diese nur in einem Ausschuss Mitglied zu sein verlangen können und zeitlich dazu in der Lage sind, diese eine Mitgliedschaft selbst wahrzunehmen. Da das Stimmverhältnis der Ausschüsse denjenigen der Versammlung entsprechen soll, dürfte diese Regelung nicht zu beanstanden sein. Das Bundesverfassungsgericht hat für den Bundestag entschieden, dass fraktionslose Abgeordnete nur in einem Ausschuss Mitglied zu sein verlangen können.
  • Was die finanzielle Ausstattung (Fraktionskostenzuschüsse) angeht, hat das Bundesverfassungsgericht ebenfalls entschieden, dass fraktionslose Abgeordnete hierauf keinen Anspruch haben, dass sie allerdings von der Verwaltung Unterstützung erbitten können. Diese Entscheidung gilt für kommunale Versammlungen entsprechend.
  • Was die räumliche Ausstattung angeht, liegt zwar noch keine ausdrückliche Entscheidung vor. Vermutlich gelten die o.g. Grundsätze aber entsprechend. Danach müssen fraktionslose den Fraktionen nicht gleichgestellt werden. Möglicherweise kann man die Mitbenutzung ohnehin vorhandener Räume verlangen aber kein eigenes Büro.

Vor diesem Hintergrund würde ich empfehlen, in den einzelnen Kreisen/Städten Gespräche zu führen und ggf. Anträge zu stellen, da dies eine Angelegenheit der Selbstverwaltung ist.

Pab (Diskussion)