SH Diskussion:LPT2013.1/Anträge/S1101c Änderung der Einstellungs- und Änderungsfrist für Satzungsänderungsanträge

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(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Landesparteitages (beim Vorstand) bei der Antragskommission eingereicht und auf der von der AntragskommissionFetter Text gestellten Plattform veröffentlicht wurde.

Änderungen am Antrag nach Ablauf dieser Frist sind nur zulässig, wenn sowohl der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit, als auch mindestens ein Antragsteller zustimmt und kein namentlich aufgeführter Antragsteller Einspruch erhebt.

Diese Passage halte ich für nicht geeignet. Satzungsänderungsanträge bedürfen einer 2/3 Mehrheit und sollten vorab diskutiert werden. Änderungen während des LPT´s sind nicht zielführend, da wir dann viel zu viel Zeit für einzelne Satzungsanträge benötigen. --Sailor 19:21, 17. Dez. 2012 (CET)

Zitat: (Modular soll mit einfacher Mehrheit abgestimmt werden ob die Änderung sofort oder erst nach Beendigung des laufenden Landesparteitages in Kraft tritt) Dies ist nicht gut! Die AK wird eine Empfehlung gegen diese Regelung ausdrücken, da die Gefahr besteht, dass die Möglichkeit des sofortigen Inkrafttretens einer Satzungsänderung missbräuchlich eingesetzt wird. Zitat: (Änderungen am Antrag nach Ablauf dieser Frist sind nur zulässig wenn sowohl der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit, als auch mindestens ein Antragsteller zustimmt und kein namentlich aufgeführter Antragsteller Einspruch erhebt.) Was soll geschehen, wenn kein Antragsteller mehr auf dem Parteitag ist? Weitere dringende Bitte der AK: Bitte alle Änderungen der neuen Fassung gegenüber der alten Fassung kenntlich machen (weggelassene Passagen durchgestrichen, Ergänzungen und Änderungen Fett). Für die AK: Michael Kröger


Auch wenn Du es gerne hättest, aber dies ist kein modularer Antrag. Dann hättest Du die Module getrennt darstellen müssen. So kann man nur alles auf einmal abstimmen. Die Variante mit der Abstimmung über das Inkrafttreten ist mE übrigens ebenfalls eine Änderungantrag, da das Inkrafttreten Bestandteil des Antrages ist (Schweigen = beredtes Schweigen = sofort). Malte S.

Dein "ich verstehe es nicht, daher sollte es weg"-Argument überzeugt mich im Übrigen nicht. Um ein anderes Argument zu geben: Die Satzung ist die Verfassung des Vereins, den wir Piratenpartei nennen. Eine Änderung der Satzung betrifft anders als das Wahlprogramm jedes Mitglied - in der Regel in seinen Rechten - und sollte daher eine hinreichende Phase der Überprüfung durch alle betroffenen Mitglieder ermöglichen. Es geht nicht nur um den Diskurs darum, sondern auch um die eigenständige Prüfung durch den einzelnen. Bei gerade mal einer Woche kann es durchaus möglich sein, dass es dem einen oder anderen unmöglich ist, sich damit auseinander zu setzen.

Das gleiche Argument spricht auch für die 2/3-Mehrheit: Es ist eine Änderung unserer Verfassung. Da sollten durchaus höhere Anforderungen bestehen. Im Übrigen darf ich anmerken, dass wir bei dem LPT 12.3 in der GO festgelegt haben, dass schon die Änderung des Grundsatzprogramms einer 2/3-Mehrheit bedürfe. Das steht dann doch irgendwie im Widerspruch zu dem von Dir angestrebten Beschluss. Malte S.