SH Diskussion:LPT2013.1/Anträge/S1101a Inkrafttreten von Beschlüssen

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Der Antragsteller wird gebeten, die Formulierung "im Zweifel" dahingehend klarer zu machen, dass die Zweifel dann bestehen, wenn kein Datum für das Inkrafttreten im Antrag steht. Jetzt wird aus der Begründung klar, was mit "im Zweifel" gemeint ist, später wird aber die Begründung nicht mehr dort stehen. Ein Nichtjurist muss den Inhalt der Satzung auch verstehen können - Klarheit der Sprache
Für die AK Michael Kröger 22:19, 21. Jan. 2013 (CET)


Vorschlag: "Falls der Antrag selbst keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmt, treten Änderungen an der Satzung am Tag nach dem beschließenden Landesparteitag in Kraft."


Die Formulierung "im Zweifel" ist eine übliche Formulierung in Gesetzen, die für die Auslegung relevant ist. Das bedeutet, dass sich auch aus den Umständen des Antrages etwas anderes ergeben kann. Da ich ohnehin für eine dauerhafte Aufbewahrung der Anträge bin - und das nicht nur im Wiki versteckt, sondern auf halbwegs sinnvoll nutzbaren Unterseiten des LV - lässt sich die Auslegung immer ermöglichen.

Insofern hier aber wenigstens ein oder zwei weitere Stimmen gegen diese Formulierung kommen, werde ich gerne den Vorschlag aufgreifen.

mfg
Malte S. 08:11, 22. Jan. 2013 (CET)


Zunächst gilt festzustellen, das Anträge allein wegen des Zeitpunkt des Inkrafttretens abgelehnt werden könnten Gerade bei aufwendiger Basisdemokratie kann es so zu ineffektiven Parteitagen kommen. Zudem können bei sofortiger Wirksamkeit nachrangige Anträge aus anderen Themenbereichen sinnbefreit werden.

Es sollte daher eine klarere Regelung geschaffen werden, welche Beschlüsse mit welcher Frist gültig werden.

MfG Cord Böge


Unterschriebenes Protokoll

Wird das nicht schon geregelt, dass das Inkrafttreten von Beschlüssen, wenn nicht explizit deklariert, mit dem veröffentlichen des unterschriebenen Protokoll ist? Proofy 03:59, 16. Feb. 2013 (CET)