SH Diskussion:LPT2013.1/Anträge/P0404 Transparenz in der Gemeindeordnung

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Das ist m.E. kein Text, der so in ein Grundsatzprogramm kann (man möge mich bitte korrigieren, wenn ich falsch liege). Auch wenn ich das Anliegen grundsätzlich unterstütze (wobei es hier m.E. übers Ziel hinausschießt, denn in Einzelfällen kann einen Ausschluß der Öffentlichkeit durchaus Sinn machen, sollte aber natürlich die absolute Ausnahme bleiben), würde ich mir wünschen, wenn das für das Grundsatzprogramm allgemeiner formuliert wird.

Zudem existiert bereits folgender Passus im Grundsatzprogramm:
"Wir haben erkannt, dass es nicht überall ein Interesse gibt, Verwaltungs- und Entscheidungsvorgänge öffentlich zu machen. Während wir Personalfragen als vertraulich betrachten, nutzt der Staat unsere Steuern. Und in dieser Rolle haben wir einen berechtigten Anspruch zu erfahren wofür unser Geld ausgegeben wird und was die Resultate sind. Transparenz geht deutlich weiter als der Versuch von Verwaltungen Öffentlichkeit als Transparenz zu verkaufen."

Eine bessere Formulierung, Erweiterung oder Präzisierung dieses für die PIRATEN wichtigen Punktes macht in meinen Augen aber durchaus Sinn.
Offler76 11:43, 30. Dez. 2012 (CET)


Moin,

ich möchte Dir widersprechen, dass es keine Auslegung zu den Begriffen des öffentlichen Wohls und den berechtigten Interessen einzelner gibt. Die Verwaltungsgerichte haben diese Begriffe durchaus ausgeformt. Habe hier keinen DB-Zugriff, aber Du kannst wahrscheinlich selbst in dem öffentlichen juris der Landesrechtsprechung oder z.B. in openjur.de die entsprechenden Urteile finden.

Die von Dir vorgeschlagene Änderung bewirkt, dass auch höchstpersönliche Angaben in aller Öffentlichkeit zu verhandeln sind. Das ist genau das Gegenteil von dem von uns geforderten Datenschutz.

Wenn es in Deiner Gemeinde zu Verstößen gegen diese Vorschriften kommt, dann kannst Du entweder selbst hiergegen (juristisch) vorgehen oder aber sie öffentlich machen. Dabei wirst Du sicherlich auch Unterstützung durch die Piraten bekommen, wenn Du die Verstöße konkret aufzeigen kannst.

Für das Wahlprogramm kannst Du den Antrag aber vielleicht dahingehend abändern, dass die rechtlich bereits vorhandene Transparenz in der Praxis verstärkt durchgesetzt werden soll. Auch hier solltest Du aber konkrete Beispiele gegen Rechtsverstöße aufzeigen können.

mfg
Malte S. 19:47, 31. Dez. 2012 (CET)


God dag,

ich empfinde den Antrag wichtig und gut. Es ist richtig, dass es mehrere Auslegungen zu den Begriffen des öffentlichen Wohls und berechtigten Interessen einzelner gibt. Nur wird die Öffentlichkeit oftmals ausgeschlossen, ohne den Grund zu erfahren. Sei es durch die GV oder den Ausschüssen. In einigen Gemeinden gibt es zumindest zu den nichtöffentlichen TOP eine kleine Erklärung (Headline), damit der Bürger den Ausschluss in etwa nachvollziehen kann (Transparenz). Die GO sollte dahingehend geändert werden, dass es z.B. ein Negativ-Katalog enthält und die GV verpflichtet wird, zur gegebenen Zeit den nichtöffentlichen TOP zugänglich zu machen. Das berechtigte Interesse und der Schutz einzelner ist aber zu beachten.

Gruß
Nick