SH Diskussion:LPT2012.2/Anträge/S007.d Gliederung: Flexible Regionalverbände

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Moin,

ich sehe den Vorteil Deines Antrages nicht. Die Möglichkeit, abweichend von politischen Grenzen Gliederungen zu schaffen, ist in Deinem Antrag nicht größer als in dem der AG Struktur & Zusammenarbeit. Denn Du orientierst die KVen und OVen ebenfalls an de politischen Grenzen. Auch der Regionalverband ist durch die Festlegung auf die Gebietskörperschaften, also Kreisen und Gemeinden, an politische Grenzen gebunden. Damit besteht Regelungsgleichheit mit dem Antrag der AG.

Könntest Du das noch ein wenig ergänzen?

mfg Malte S.


Hallo, wir haben nochmal ein wenig umformuliert und die Begründung erweitert.

In dem Antrag der AG können wir nicht erkennen, dass sich mehrere Gemeinden, evtl. Kreisgrenzen-überschreitend, zu Regionalverbänden zusammenschliessen können, was unser vorrangiges Anliegen ist.

Das ist ohnehin nur dann möglich, wenn entweder in beiden Kreisen kein übergeordneter Verband existiert oder aber der gleiche (Regionalverband auf Kreisebene). Denn wenn ein Kreisverband existiert, dann sind die Ortsverbände (und statusmäßig gleichgestellte Regionalverbände auf Ortsebene) nachrangige Gliederungen des Kreisverbandes. Überschreitet der Regionalverband auf Ortsebene aber die Grenzen des Kreisverbandes besteht keine Kongruenz mehr zwischen dem Mitgliederbestand der beiden Verbände. Der übergeordnete KV könnte i.Ü. die Gründungsversammlung eines solchen Regionalverbandes schon deshalb nicht einberufen, weil er keine Daten über die Mitglieder der angrenzenden Bereiche hat. Malte S.
Wie die Ausschlussklausel
>Jedes Gemeindegebiet darf nur entweder einem Kreis- oder einem Regionalverband zugeordnet sein.
erkennen lassen sollte, sehen wir die Reginalverbände als Alternative zu den Kreisverbänden, nicht zu den Ortsverbänden. Damit stellt sich die geschilderte Problematik nicht.
Wir halten eine weitere flexible Einheit unterhalb der Kreis-/Regionalverbände zwar auch für sinnvoll, (zB "Lokalverband"), halten die Regelung der kleineren Einheiten aufgrund der Mitgliederzahlen aber für noch nicht so dringend. Dies ist aber sicher ein Thema bis zum folgenden LPT.



Die Bundessatzung legt fest, dass Verbände nur Deckungsgleich mit den politischen Grenzen gegründet werden können. Ich sehe auch z.B. keinen Sinn darin, einen Regionalverband gründen zu wollen, der einen Kreis nicht vollständig einschließt. Falls das überhaupt die intention dieses Antrages ist. -- Silbär 13:29, 2. Jun. 2012 (CEST)

Auf dem letzten BPT in NMS wurde beschlossen, dass die LV abweichende Regelungen treffen dürfen. Siehe Antrag SA042 Punkt B.


Der Antrag stellt gerade nicht klar, dass die grenzübergreifenden Regionalverbände möglich sind. Es lässt sich zwar mit einiger Kreativität herauslesen, aber eine klarere Formulierung wäre schon wünschenswert.

Kann ich nicht nachvollziehen.
>Regionalverbände bestehen aus einer Anzahl von geographisch benachbarten Gemeinden, Ämtern und/oder Kreisen.
macht doch sonst keinen Sinn. Z.B. ein Kreis und noch etwas (egal, was) ist doch eindeutig Kreisübergreifend.

Die Verweise auf die Ämter und Verwaltungsgemeinschaften tragen übrigens den Antrag nicht. Ämter überschreiten niemals die Kreisgrenzen, wie man aus der verlinkten Übersicht erkennt. Im Gegensatz zu euren Regionalverband auf Ortsebene, der einen Ortsverband verdrängt, bestehen die Gemeinden in den Ämtern fort. Die Ämter sind nur verwaltungstechnische Zusammenfassungen.

Nein. Wenn, dann ist eine mögliche Alternative zum Kreisverband.

Die Verwaltungsgemeinschaften, z.B. der Städte Glücksburg und Flensburg, sind ebenso reine Verwaltungsvereinfachungen, die den Bestand der beteiligten Gemeinden und allen voran ihre Unabhängigkeit nicht beeinflussen. Jede Gemeinde behält dabei auch weiterhin einen Bürgermeister und ggf. einen Gemeindevertretung (für uns wäre das gleichbedeutend mit dem Vorstand und der Mitgliederversammlung).

Eine Zusammenarbeit auf der Verwaltungsebene zwischen zwei Ortsverbänden ist auch heute schon ohne weiteres möglich. Dafür bedarf es keiner Satzungsänderung.

Eine Inhaltliche Zusammenarbeit sollte hoffentlich auf allen Ebenen und in alle Richtungen möglich sein.
Es geht hier aber darum auch schnell reagieren zu können in Punkto Öffentlichkeitsarbeit.
Ortsverbände kommen im Moment nur ganz wenige in Frage, die Kreise sind aber auf der einen Seite noch recht groß und spiegeln andererseits auch nicht unbedingt die alltägliche Situation der Menschen wider (Stichwort Pendler rund um die kreisfreien Städte).


mfg
Malte S.


Moin,

ich versuche mal euren Antrag nur so zusammenzufassen, wie ich ihn jetzt verstehe. Regionalverbände sollen eine Alternative zu Kreiverbänden darstellen. Das heißt sie werden auch deren Status haben?

Sie sollen aber nicht an die Beschränkung der Kreisverbände gebunden sein. Es können sich also zwei Gemeinden zu einem Regionalverband (auf KV-Struktur-Ebene) zusammenschließen. Das würde allerdings dafür sorgen, dass ein Kreisverband für alle anderen Mitglieder im Bereich ausgeschlossen wäre.

Weiterhin sollen sich auch Gemeinden oder meinethalben ein Kreis mit Teilen eines anderen Kreises zusammenschließen können. Auch das würde im restlichen Gebiet das teilweise einbezogenen Kreises auf Dauer die Gründung eines KV verhindern.

Korrekt
Wobei wir im klassischen Kreisverband eigentlich nur einen einzigen Vorteil sehen, und zwar die ein-eindeutige Zuständigkeit bei einigen Kandidatenaufstellungen.
Wie wir gelernt haben, ist das aber auch bei den etablierten Parteien nicht unbedingt gegeben. Damit kann man also offensichtlich gut leben.
Das Problem scheint aber auch eher gering, da das ja nicht so oft passiert. Und wenn man den Antrag "Gebietsversammlungen", dazu nimmt, ist es sogar beseitigt.

Gibt es einen konkreten Anlass zu eurem Vorhaben? Welche faktischen Vorteile seht ihr darin?

Ja.
Wir, die kreisfreie Stadt Flensburg, möchten schon gerne mit unseren umgebenden Gemeinden zusammen auftreten. Das könnte (ungefähr) das Kreisgebiet vor der letzten Kreisstrukturreform widerspiegeln. Dabei jedoch den gesamten heutigen Kreis Schleswig-Flensburg mit einzubeziehen scheint sowohl inhaltlich, als auch organisatorisch fraglich.
(Aber über die exakte Ausdehnung werden wir sicherlich noch viel diskutieren müssen.)
Wir brauchen rechtzeitig vor den Kommunalwahlen im Frühjahr 2013 kurze Wege, um effizient arbeiten zu können, aber sich nur auf die Stadt zu beschränken wäre im Moment auch einfach noch zu viel Verwaltungsoverhead. (Und von den Mitgliederzahlen auch nach unserem Antrag noch lange nicht möglich)
Wir waren übrigens ursprünglich davon ausgegangen, dass die AG Struktur mit den Regionalverbänden auch so etwas ähnliches meinte, wie wir hier beschreiben.

mfg

Malte S.


Et merci für die Antworten.

Soweit der gesamte Bereich Schleswig-Flensburg + Flensburg gewollt ist, bedarf es der Flexibilität nicht. Bei Abweichungen natürlich schon. Damit besteht aber auch die Möglichkeit, dass einige Gemeinden, ggf. wegen konträrer Einstellungen, ausgeschlossen werden und aufgrund ihrer Lage gar keinen KV mehr bilden können. Das führt wiederum dazu, dass ihnen nur 10% der Mitgliedereinnahmen zur Verfügung stehen, während die Gemeinden im Regionalverband auch die Ausschüttung als Kreisverband erhalten (mE insg. 30%).

Die Einordnung als Kreis oder Ortsverband ist aufgrund der Mittelausschüttung nach der Finanzordnung auch erforderlich. Eine Vermischung führt dazu, dass im Hinblick auf die Mittelausschüttung wohl keine Klarheit mehr besteht.

An die Aufteilung kommen wir jedoch nicht auf Landesebene ran. Auch kann man einen Gemeindeverband nicht schlicht als KV definieren - denn das würde den Wortsinn dann doch zu sehr stören.

mfg Malte


Moin moin Malte und (weitere) Mitglieder der Struktur-AG, der Antragskommission sowie alle interessierten Mitdiskutierende am Satzungsänderungsantrag "Flexible Regionalverbände",



zu guter Letzt (12-06-09, 23.50 h) möchten WIMPy und ich als Verfasser des vorliegenden Antrages noch auf folgende Dinge hinweisen:

Derzeit existieren bei der Piratenpartei-SH unterhalb des Landesverbandes keinerlei Untergliederungen;

sowohl hinsichtlich der Strukturen als auch der Finanzordnung gelten derzeit (noch) ausschließlich die Regelungen der Bundessatzung;

die Bundessatzung lässt (seit dem letzten BPT in NMS)den Landesverbänden quasi völlig freie Hand, eigene, flexible, Freiheiten schaffende und erhaltende Regelungen zu treffen, ein echt piratiges Prinzip, welches wir auch zum Vorteil unseres Nordverbandes nutzen sollten;

das zuständige Gremium für die endgültige Diskussion darüber, ob es bei uns zukünftig vorrangig (flexible) "Regionalverbände" anstelle oder parallel zu "Kreisverbänden" etc. geben können soll, sehen wir eindeutig im LPT;

nach Beschluss zur Untergliederung des Landesverbandes durch den LPT in Flensburg (12-06-24) können wir uns auch (z. B. auf dem folgenden LPT) daran machen, die Finanzordnung (Aufteilung der Mitgliedsbeiträge) auf Landesebene entsprechend anzupassen, bis dahin bekommt halt, wie bisher, der Bundesverband 40% und die Landesverbandsebene 60% der Mitgliedsbeiträge, no problem so far...
Aufgrund der unmöglichkeit von Bezirksverbänden wäre hier eine von der Busdessatzung abweichende Regelung auf jeden Fall abgesagt, unabhängig von diesem oder anderen Anträgen zur Gliederung.

Heyho, WIMPy u. Karsten