SH:LPT2012.2/Anträge/S007.d Gliederung: Flexible Regionalverbände

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.2.

Antrag Nummer S007.d an den LPT 2012.2.
Beantragt von
Birger "WIMPy" Harzenetter und Karsten Kuhls
Titel 
Gliederung: Flexible Regionalverbände
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§7

Antragstext

Der LPT möge beschließen, den §7 der Satzung wie folgt zu ersetzen:




Aktuelle Fassung:

§ 7 - Gliederung

Die Gliederung des Landesverbandes regelt die Bundessatzung.



Neue Fassung:

§ 7 Gliederung

(1) Innerhalb des Landesverbandes Schleswig-Holstein können als Untergliederung Kreis-, Regional- und Ortsverbände gegründet werden.

Kreisverbände sind deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Kreise.
Regionalverbände bestehen aus einer Anzahl von geographisch benachbarten Gemeinden, Ämtern und/oder Kreisen.
Ortsverbände erstrecken sich über das Gebiet einer Gemeinde.
Jedes Gemeindegebiet darf nur entweder einem Kreis- oder einem Regionalverband zugeordnet sein.

(2) Auf Antrag von wenigstens drei stimmberechtigten von mindesten 42 Piraten mit Wohnsitz im räumlichen Bereich der zu gründenden Untergliederung lädt der Vorstand der für dieses Gebiet zuständigen Gliederung zur Gründungsversammlung ein.

(3) Über die Anerkennung einer gegründeten Untergliederung entscheidet der Vorstand der für dieses Gebiet zuständigen Gliederung auf Antrag durch Beschluss.
Auf weiteren Antrag entscheidet der nächst folgende Landesparteitag über die Anerkennung.


Begründung

Hiermit soll die Möglichkeit geschaffen werden, flexibel Untergliederungen zu bilden. Dabei wollen wir auch die Möglichkeit offen lassen, sich nicht notwendigerweise an den vorgegebenen politschen (Kreis)Grenzen orientieren zu müssen.
Das scheint besonders für die kreisfreien Städte samt Umland interessant. Stichwort: Pendler!

Wir brauchen rechtzeitig vor den Kommunalwahlen im Frühjahr 2013 kurze Wege, um effizient arbeiten zu können, vor allem in der Öffentlichkeisarbeit. Aber sich nur auf einzelne Ortsverbände zu beschränken, wäre im Moment auch einfach noch zu viel Verwaltungsoverhead, bzw. bei den derzeitigen Mitgliederzahlen nur in wenigen Ausnahmen sinnvoll möglich.

In der Verwaltung bestehen bereits Strukturen, die nach der bisherigen Satzung von uns nicht nachgebildet werden können.
Dies sind zum einen die Ämter und zum Anderen Verwaltungsgemeinschaften, wie z.B. Flensburg-Glücksburg.

Da sich die Regionalverbände nicht zwangsläufig mit den Gebietskörperschaften decken, halten wir den Antrag bezüglich der Gebietsversammlungen für eine weitere sinnvolle Ergänzung.

Bitte bedenkt, dass es hier die klassischen Kreis- und Ortsverbände nicht abgeschafft werden. Es geht hier darum, erstmal zusätzliche Möglichkeiten zu sachaffen. Das heisst ja nicht, dass man sie auch alle ausnutzen muss.
Aber wenn die Satzung Möglichkeiten verhindert, die sich praktisch ergeben, ist das natürlcih sehr unvorteilhaft.

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