SH Diskussion:LPT2012.2/Anträge/A001 GründungVonUntergliederungen

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Wenn der Vorstand erst zustimmt und dann die Gründungsversammlung einberuft, kann auf der Gründungsversammlung eine völlig unpiratige Satzung ggf. nebst unpiratigem Grundprogramm verabschiedet werden - das ist dann formal der PP zuzurechnen. einzige Möglichkeit des LV wären dann Ordnungsmaßnahmen mit einem ggf. langwierigen Schiedsgerichtsverfahren. Besser ist die Einberufung auf Antrag und nachgehende Anerkennung.

Im Übrigen halte ich eine Einschränkung der Rechte von Piraten auf Gründung einer Gliederung durch eine Vorstandsbindung für unzulässig. Denn maßgeblich für die Rechte der Piraten ist die Satzung. Die Rechte können daher nur per Satzung eingeschränkt werden.

Malte S.