SH Diskussion:LPT2012.1/Anträge/WP08.12 keine Legalisierung von Drogen

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entfernte Abschnitte bis 05.01.2012

Die folgenden Abschnitt wurden von Benutzer:Xyz am 05.01. ohne Rücksprache entfernt. Wiederhergestellt. datenritter 23:03, 8. Jan. 2012 (CET)

Formales

Hallo Gerald, bitte ergänze Deinen Antrag doch um die Angabe, an welcher Stelle im Wahlprogramm der vorgeschlagene Passus aufgenommen werden soll. Zudem solltest Du den einzufügenden Passus nebst einer Überschrift nach Möglichkeit entsprechend der Vorlage in einer RCBox darstellen, um ihn klar zu kennzeichnen.
Da das Wahlprogramm gem. § 11 Abs. 3 der Satzung durch den Landesparteitag verabschiedet werden muss, kann auch keine Einfügung an geeigneter Stelle nach "good will" erfolgen. Denn der Landesparteitag kann nur über Deinen Antrag entscheiden, über sonst nichts.
Malte S. - Antragskommission 06:06, 2. Jan. 2012 (CET)

Inhaltliches

Vereinbarkeit mit dem Bundesprogramm

Ich fürchte, dass mit Deinem Antrag ein glatter Bruch zwischen unserem Wahlprogramm und der Bundesparteiprogramm entsteht. Die Landesverbände sind aber gem. § 8 Abs. 1 der Bundessatzung i.V.m. § 8 der Landessatzung verpflichtet, "alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet." Alleine aus diesem Grund wird Dein Antrag mE abzulehnen sein, denn Ordnungsmaßnahmen wollen wir ja nun wirklich nicht provozieren, oder?

Argumente

Ich halte es zudem für bedenklich, den Antrag nur deshalb zu stellen, weil wir uns mit dem Offenbachbeschluss ins politische Abseits befördert haben sollen und nur unter dessen Negation noch wählbar seien. Die darin mitklingende Überlegung, ein Wahlprogramm alleine zum Zwecke der Wählbarkeit zu beschließen halte ich für grundlegend falsch und nicht mit den Grundsätzen der Piratenpartei vereinbar.
Wenn Du einerseits bestreitest, dass eine Austrocknung möglich ist und andererseits annimmst, dass der Markt sich ähnlich dem Zigarrettenmarkt entwickeln werde, dann widerspricht sich das für mich. Denn der Zigarrettenmarkt ist - von mittlerweile nur noch unerheblichen Ausnahmen - nicht durch kriminell geprägt. Ohne Frage werden Konzerne versuchen, sich den Markt zu angeln und Profite zu machen. Das ist nicht nur ihr gutes Recht, dass ist der einzige Sinn von Konzernen / Unternehmen. Anders kann eine sinnvolle und qualitative Produktion auch nicht erfolgen. Denn die "Eigen- und Hinterhofproduktion" ist ja gerade eines der abzuwehrenden Probleme.
Freundlichst Malte S. 06:24, 2. Jan. 2012 (CET)

Okay, dann wollen wir es fördern, daß sich Konzerne legal mit dem Anbau, der Verarbeitung und dem Vertrieb und Marketing mit bisher illegalen Drogen beschäftigen?

Antrag laut Satzung nicht möglich

Satzung ds LV SH §11 - Absatz 3: Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Landesverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm im Einklang mit den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Landesebene für Kommunal- und Landtagswahlen bei Bedarf vom Landesparteitag verabschiedet werden.

Der von dir besagte Antrag ist für das Grundsatzprogramm mit einer 2/3 Mehrheit verabschiedet worden und wir können keine Wahlprogrammanträge verabschieden, die diesen Werten entgegenstehen.

Sven77 23:36, 2. Jan. 2012 (CET)


Das ist so wahrscheinlich nicht richtig: - die Antragstellung ist wohl möglich - eine Verabschiedung des Antrages könnte Satzungsprobleme bringen

Okay, dann sollten wir das aber auf dem LPT ganz transparent darlegen (für Öffentlichkeit und Presse). Und eine eigene Meinung haben wir dann auf Landesebene nicht zu vertreten? Vielleicht wäre nach der höchstwahrscheinlichen Ablehnung des Antrages aus formalen Gründen ein Stimmungsbild sinnvoll? Um klarzumachen: a) wir in SH sehen das anders oder b) ja, wir stehen zu diesem BPT-Beschluß.

Ich weiß, daß das ganze Thema sehr viel Sprengstoff birgt und sensibel zu handhaben ist. Aber lasst uns JETZT "Klar-Schiff" machen und nicht erst im Wahlkampf, wenn uns das Programm von der Presse/Konkurrenz um die Ohren gehauen wird.


Vorschlag

Jörg: Antrag zur Änderung der Satzung: §11 - Absatz 3: Ein durch Mitgliederentscheid verabschiedetes Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Landesverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm im Einklang mit den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Landesebene für Kommunal- und Landtagswahlen bei Bedarf vom Landesparteitag verabschiedet werden.

Damit hätte man gleich einen Pflock eingeschlagen, um das Demokratiedefizit zu kompensieren, dass durch die alleinige Abstimmung über diese Anträge auf BPT's entsteht, an denen nur ein Bruchteil der Mitglieder teilnimmt.

Gerald eine Lösung? Jörg 01:15, 4. Jan. 2012 (CET)

Zunächst kollidiert dieser Antrag mit §§ 8 Bundessatz, Landessetzung. Denn damit schreiben wir der Bundespartei vor, wie sie bestimmte Dinge zu tun hat. § 11 LV-S hat insoweit nur eine konkretisierende Funktion. Das geht nicht.

Der Bundesparteitag hat in basisdemokratischer Abstimmung entschieden, den Punkt anzunehmen. Durch einfaches Dagegenrennen kommen wir dort - leider - nicht raus. Die Entscheidung muss von uns gerade deshalb getragen werden, weil wir uns mehr als alle anderen Parteien zur (Basis)Demokratie bekennen. Ihn jetzt zu bestreiten, weil er uns nicht passt, läuft gerade dieser Ausrichtung zuwider, denn es gehört zur Demokratie, dass man auch mißliebige aber demokratisch entschiedene Dinge mit zu tragen hat.

Als LV können wir da nichts gegen machen. Als einzelnes Mitglied kannst Du zum nächsten BPT einen Satzungsänderungsantrag stellen und für diesen werben / argumentieren.

Persönlich halte ich schon eine offizielle Erklärung des LV gegen den Bundesbeschluss für nicht zulässig. Der LV ist auf die demokratische Entscheidung des Bundesverbandes verpflichtet und darf diese unter Androhung von Ordnungsmaßnahmen nicht unterlaufen. Zwar bildet ein Beschluss zunächst die Meinung vieler einzelner Mitglieder ab. Dadurch aber, dass er zugleich Äußerung eines Organs des LV ist, wird er problematisch.

Ich hoffe, eins ist klar: Ich finde den Beschluss schlecht ausgearbeitet und unterstütze ihn nicht. Ich bin nur gegen den hier propagierten Weg.

Greetz
Malte S. 07:04, 4. Jan. 2012 (CET)

Die Frist für Satzungsänderungsanträge ist abgelaufen.
Sven77 23:59, 4. Jan. 2012 (CET)

Beiträge ab 05.01.2012

Formales

Ihr nennt hier keine Argumente. Wie eine Legalisierung ablaufen soll, darüber sind wir noch in der Diskussion. Niemand will hier die Gewinne der Konzerne maximieren – aber Fakt ist, dass Erwachsene das Recht haben müssen, mit Ihren Körpern so umzugehen, wie sie es wollen! Vor allem ohne gleich in den Knast gesperrt zu werden. Gegenüber den vielen Menschen, die wegen illegalen Drogenkonsums in den Knästen sitzen, sind etwaige Konzerngewinne definitv das kleinere Übel.

Ich erwarte von euch eher mal Vorschläge zur Umsetzung: wie können Drogen legalisiert werden, ohne dass sich Konzerne den größten Gewinn einstecken.

Diese diskussion ist hier an der falschen stelle: hier muss man generell über unser Wirtschaftssystem nachdenken und wie man die Gewinnmaximierung in vielen Bereichen ändern kann. Aber das jetzt alles am Thema Drogen festzumachen finde ich total ungerecht.

Ich erwarte von euch wirklich Argumente!


Die Konsumenten sollen nicht kriminalisiert werden, denen müsste im Rahmen von Entzugstherapien geholfen werden. Ich vermisse vernünftige Argumente für die Legalisierung von Drogen.

DROGEN SOLLEN NICHT LEGALISIERT WERDEN. Ziel ist eher, mit aller Kraft und mit allen Mitteln eine drogenfreie Gesellschaft hinzubekommen. Die Fürsorgepflicht des Staates ist hier höher einzuordnen als das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen.

Diskussion 07.01.2012

  • formales Problem: Der Antrag ist kein Programmantrag. Soll dieser Text irgendwo eingefügt werden?
  • formales Problem: Widerspricht Bundesbeschluss.
  • Bereits der erste Satz der Begründung ist populistisch. Unpopulär ist es auch, sich gegen z.B. die Vorratsdatenspeicherung zu wenden.
  • Dass die Argumente "nicht nachvollziehbar" wären, ist faktisch falsch.

datenritter 22:20, 7. Jan. 2012 (CET)

  • Sollte es sich wider erwarten herausstellen, dass es sich diesem Antrag um einen formal zulässig Antrag handelt, empfehle ich dem Antragsteller sich dringend mit der AG Drogenpolitik in Verbindung zu setzen, die vermutlich gerne mit zahlreichen Quelle die Unrichtigkeit, der in der Begründung aufgestellten Behauptungen nachweisen werden. Insbesondere steht zu erwarten, dass die AG Drogenpolitik in der Lage sein wird, die Nachvollziehbarkeit ihrer Argumente zu belegen. Mike Nolte