SH:LPT2012.2/Protokoll

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SH:LPT2012.2

Inhaltsverzeichnis

Protokoll des Landesparteitags Schleswig-Holstein 2012.2 in Flensburg

Ort
Audimax Flensburg
Thomas-Fincke-Str. 4
24943 Flensburg
Es sind 142 Akkreditierte anwesend und damit ist der Landesparteitag beschlussfähig.

Begrüßung durch den Landesvorstand

Eröffnung der Versammlung um 11.00 Uhr durch den Vorsitzenden Hans-Heinrich Piepgras.
Es wurde frist- und ordnungsgemäß eingeladen.

Zulassung von Gästen, Presse und ggf. Streaming

Gäste und Presse sind zugelassen.
Es gibt keine Einwände gegen das Streaming des Parteitages.

Wahl der Versammlungsämter

Als Versammlungsleiter wird Fridtjof Bösche gewählt.
Als Protokollführer wird Malte Beck (Akkreditierungsnummer 85) gewählt.
Als Wahlleiter wird Matthias Mack gewählt.
Als Wahlhelfer werden gewählt
Dominik G. Reyes
Doris Rottmann

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie folgt angenommen:

1. bis 4. wie bereits erledigt

5. Wahl der Kassenprüfer

6. Satzungsänderungsanträge, betreffend die Wahlen zum Vorstand, etc.

7. Finanzbericht des Schatzmeisters

8. Tätigkeitsberichte der Vorstandsmitglieder, Bericht der Kassenprüfer, des Schiedsgerichts

9. Entlastung des Vorstands

10. Wahl des Vorstands

11. Wahl des Schiedsgerichts und der Ersatzschiedsrichter

12. Wahl der Rechnungsprüfer

13. Korrekturanträge zum Wahlprogramm

14. Satzungsänderungsanträge

15. sonstige Anträge

16. Verschiedenes

Wahl der Kassenprüfer

Stefan Bartels und Jasper Plambeck wurden als Kassenprüfer vorgeschlagen und gewählt.

Satzungsänderungsanträge, betreffend die Wahlen zum Vorstand, etc.

S009a03 wird angenommen.

Check green.gif S009a03 Wahl des Vorstandes
Abschnitt/Kapitel
Landessatzung § 9a Abs. 3
Antragsteller
HKLS
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/S009a03_Vorstand
Antragstext
Der LPT möge die folgende Änderung des § 9a Abs. 3 beschließen:

Aktuelle Fassung:

§ 9a der Satzung
(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden vom Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.

Neue Fassung:

(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden vom Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr geheim gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.

S009a09 wird angenommen.

Check green.gif S009a09 Entlastung des Vorstands (Klarstellung)
Abschnitt/Kapitel
§ 9a
Antragsteller
datenritter
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/S009a9_Entlastung_des_Vorstands_%28Klarstellung%29
Antragstext
Die Satzung wird wir folgt ergänzt und geändert:

Aktuelle Fassung:

§ 9a - Der Vorstand (9) (...) Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Landesparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche geltend machen.

Neue Fassung:

§ 9a - Der Vorstand (9) (...) Wird der Vorstand nicht entlastet, so können der Landesparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche geltend machen. Werden einzelne Vorstandsmitglieder nicht entlastet, so können der Landesparteitag oder der neue Vorstand gegen sie Ansprüche geltend machen. Die Entlastung des Vorstands oder einzelner Vorstandsmitglieder kann zeitlich oder gegenständlich beschränkt werden.

Finanzbericht des Schatzmeisters

Der Schatzmeister Alexander Levin legt seinen Finanzbericht vor.

Tätigkeitsberichte der Vorstandsmitglieder, Bericht der Kassenprüfer, des Schiedsgerichts

Vorsitzender: Hans-Heinrich Piepgras
Stellvertretender Vorsitzender: Torge Schmidt
Generalsekretär: Heiko K. L. Schulze
Politischer Geschäftsführer: Alexander Bühner
1. Beisitzer: Torsten Krahn
2. Beisitzer: Patrick Ratzmann
Kassenprüfung ohne Beanstandungen
Rechnungsprüfung ohne Beanstandungen

Bericht des Schiedgerichts

Entlastung des Vorstands

Der Vorstand wird auf Antrag vollständig und einstimmig entlastet.

Wahl des Vorstands (Behandlung von Anträgen in den Zählpausen)

Die Wahlen zum Vorstand werden außerdem im gesonderten Wahlprotokoll erfasst und protokolliert. Alle Wahlen zum Vorstand finden in geheimer Abstimmung statt. Allen Kandidaten wird ausreichend Zeit für eine Vorstellung gegeben.

Behandlung von Anträgen

Sonstiger Antrag wird angenommen.

Check green.gif Sonstiger Antrag - zu wählender Vorstand
Antragsteller
Sven Stückelschweiger
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschliessen Vorsitzenden, Stellvertreter, Schatzmeister, Generalsekretär, politischen Geschäftsführer und mindestens zwei Beisitzer zu wählen.

Geschäftsordnungsantrag wird angenommen.

Check green.gif Änderung der Geschäftsordnung / Wahlordnung
Antragstext
Der LPT2012.2 möge beschließen, dass in allen Wahlgängen die den Vorstand betreffen das Wahlverfahren Approval-Voting als Wahlmodell gilt.

Geschäftsordnungsantrag wird angenommen.

Check green.gif Änderung der Geschäftsordnung / Wahlordnung
Antragstext
Kandidieren für ein Parteiamt mehrere Bewerber, so gilt der Kandidat als gewählt, der die meisten Stimmen und eine absolute Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden erhält.

S001 wird angenommen.

Check green.gif S001 Sitz des Verbands und der Geschäftsstelle
Abschnitt/Kapitel
§ 1 (3)
Antragsteller
datenritter
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/S001_Sitz_des_Verbands_und_der_Gesch%C3%A4ftsstelle
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, § 1 Absatz 3, Sätze 1 und 2 der Satzung wie folgt zu ändern:

Aktuelle Fassung:

(3) Den Sitz der Geschäftsstelle regelt die Geschäftsordnung. Dort befindet sich auch die Landesgeschäftsstelle.

Neue Fassung:

(3) Der Sitz des Landesverbands ist die Landesgeschäftsstelle. Er wird durch die Geschäftsordnung bestimmt.

S002 wird angenommen.

Check green.gif S002 Mitgliedsaufnahme nicht auf Mitgliederversammlung
Abschnitt/Kapitel
A / §3 - Erwerb der Mitgliedschaft
Antragsteller
Hoogi und HKLS
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/S002_Mitgliedsaufnahme_nicht_auf_Mitgliederversammlung
Antragstext
Es wird beantragt, im Abschnitt A Paragraph 3 einen neuen Absatz mit der nächsten freien Nummer wie folgt hinzuzufügen:

Aktuelle Fassung:

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft (1) Der Erwerb der Mitgliedschaft der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt. (2) Jegliche Änderung am Bestand der Mitgliedsdaten muss allen übergeordneten Gliederungen mitgeteilt werden.

Neue Fassung:

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft [...] (3) Am Tag von Parteitagen oder Mitgliederversammlungen findet keine Aufnahme von Mitgliedern statt.

S004 wird angenommen.

Check green.gif S004 Rechte und Pflichten der Piraten
Abschnitt/Kapitel
§4
Antragsteller
datenritter
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/S004_Rechte_und_Pflichten_der_Piraten
Antragstext
Die Satzung wird wie folgt geändert:

Aktuelle Fassung:

§ 4 - Rechte und Pflichten der Piraten

Um eine Gleichbehandlung aller Piraten im Landesverband zu gewährleisten werden die Rechte und Pflichten der Piraten des Landesverbandes allein durch die Bundessatzung geregelt. Eine hiervon abweichende Regelung durch niedere Gliederungen ist unzulässig.

Neue Fassung:

§ 4 - Rechte und Pflichten der Piraten

Um eine Gleichbehandlung aller Piraten im Landesverband zu gewährleisten werden die Rechte und Pflichten der Piraten des Landesverbandes allein durch die Satzung des Landesverbands und die Bundessatzung geregelt. Eine hiervon abweichende Regelung durch niedere Gliederungen ist unzulässig.

S006 wird abgelehnt.

Check red.gif S006 Ordnungsmaßnahmen (Semantik)
Abschnitt/Kapitel
§ 6
Antragsteller
datenritter
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/S006_Ordnungsma%C3%9Fnahmen_%28Semantik%29
Antragstext
Die Satzung wird wie folgt geändert:

Aktuelle Fassung:

§ 6 - Ordnungsmaßnahmen

Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene.


Neue Fassung:

§ 6 - Ordnungsmaßnahmen

Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene.

S008 wird angenommen.

Check green.gif S008 Bundespartei und Landesverbände (Formulierung)
Abschnitt/Kapitel
§ 8
Antragsteller
datenritter
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/S008_Bundespartei_und_Landesverb%C3%A4nde_%28Formulierung%29
Antragstext
Die Satzung wird wie folgt geändert:

Aktuelle Fassung:

§ 8 - Bundespartei und Landesverbände

Der Landesverband verpflichtet sich, den Regelungen der Bundessatzung bezüglich des Verhältnisses von Bundespartei und Landesverbänden Folge zu leisten und seine Untergliederungen zu entsprechendem Verhalten anzuhalten.


Neue Fassung:

§ 8 - Bundespartei und Landesverbände

Der Landesverband folgt bezüglich des Verhältnisses von Bundespartei und Landesverbänden den Regelungen der Bundessatzung. Er hält seine Untergliederungen zu entsprechendem Verhalten an.

S009a08 wird angenommen.

Check green.gif S009a08 Beauftragungen durch den Vorstand
Abschnitt/Kapitel
Landessatzung § 9a Abs. 8
Antragsteller
HKLS
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/S009a08_Beauftragungen_durch_den_Vorstand
Antragstext
Der LPT möge beschließen, folgende Ergänzung in § 9a Abs. 8 der Landessatzung aufzunehmen:

Aktuelle Fassung:

(8) Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt.

Neue Fassung:

(8) Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt. Der Vorstand kann weitere Beauftragungen aussprechen oder öffentlich ausschreiben. Die Beauftragten sind dem Vorstand berichtspflichtig.

S009a10 wird angenommen.

Check green.gif S009a10 Rücktritt eines Vorstandsmitglieds (Formulierung)
Abschnitt/Kapitel
§ 9a (10)
Antragsteller
datenritter
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/S009a10_R%C3%BCcktritt_eines_Vorstandsmitglieds_%28Formulierung%29
Antragstext
Die Satzung wird wie folgt geändert:

Aktuelle Fassung:

§ 9a - Der Vorstand

(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz - wenn möglich - auf ein anderes Vorstandsmitglied über.

Neue Fassung:

§ 9a - Der Vorstand

(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so gehen seine Aufgaben - wenn möglich - auf andere Vorstandsmitglieder über.

S010 wird abgelehnt.

Check red.gif S010 Mandatswiederwahl
Abschnitt/Kapitel
§10
Antragsteller
olgr & AG Struktur und Zusammenarbeit
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/S010_Mandatswiederwahl
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, dass Paragraph 10 der Satzung des Landesverbandes wie folgt geändert wird.

Aktuelle Fassung:

§ 10 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
(1) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Bundessatzung.
(2) Die Aufstellung kann sowohl als Mitgliederversammlung des zuständigen Stimm- bzw. Wahlkreises als auch im Rahmen einer anderen Mitgliederversammlung stattfinden, sofern gewährleistet wird, dass alle Stimmberechtigten in angemessener Zeit und Form eingeladen wurden und nur die Stimmberechtigten an der Wahl teilnehmen.

Neue Fassung:

§ 10 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
(1) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Bundessatzung und der Landessatzung.
(2) Die Aufstellung kann sowohl als Mitgliederversammlung des zuständigen Stimm- bzw. Wahlkreises als auch im Rahmen einer anderen Mitgliederversammlung stattfinden, sofern gewährleistet wird, dass alle Stimmberechtigten in angemessener Zeit und Form eingeladen wurden und nur die Stimmberechtigten an der Wahl teilnehmen.
(3) Bewerber dürfen bei der Aufstellung nicht berücksichtigt werden, sofern sie zum dritten Mal in Folge antreten würden.
(4) Der Satz drei kann durch eine 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden im Einzelfall ausgesetzt werden.

S0114 wird angenommen.

Check green.gif S0114 Einführung eines Grundsatzprogrammes
Abschnitt/Kapitel
§ 11 (4)
Antragsteller
datenritter
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/S0114_Einf%C3%BChrung_eines_Grundsatzprogrammes
Antragstext
Die Satzung wird in § 11 Absatz 4 wie folgt ergänzt:

Aktuelle Fassung:

(4) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Landesverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm im Einklang mit den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Landesebene für Kommunal- und Landtagswahlen bei Bedarf vom Landesparteitag verabschiedet werden.

Neue Fassung:

(4) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Landesverband übernommen. Zusätzlich führt der Landesverband ein eigenes Programm, das über das Grundsatzprogramm der Piratenpartei hinausgehen darf. Abweichungen vom Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland sind nur in landesspezifischen Belangen zulässig. Änderungen am Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland machen abweichende Punkte im Programm des Landesverbands ungültig. Ein eigenes Wahlprogramm im Einklang mit den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Landesebene für Kommunal- und Landtagswahlen bei Bedarf vom Landesparteitag verabschiedet werden.

Wahl des Vorsitzenden

Es wurden 137 Stimmen abgegeben, davon gültig sind 137 Stimmen.
Sven Stückelschweiger erhält 105 Stimmen (76,6%)
Frank Walle erhält 71 Stimmen (51,8%)
Marcel Schmidt erhält 37 Stimmen (27,0%)
Joe Plaschke erhält 5 Stimmen (3,6%)
Sven Stückelschweiger nimmt die Wahl an.

Behandlung von Anträgen

S00903 wird angenommen.

Check green.gif S00903 Beschlusssammlung
Abschnitt/Kapitel
§ 9, Abschnitt A der Satzung des Landesverbandes
Antragsteller
Malte S.
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/S00903_Beschlusssammlung
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen,

1.) dass § 9 der Satzung des Landesverbandes wie folgt ergänzt wird.

Aktuelle Fassung:

§ 9 - Organe des Landesverbandes

(1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht und die Gründungsversammlung.

(2) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 16.12.2007.

Neue Fassung:

§ 9 - Organe des Landesverbandes

(1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht und die Gründungsversammlung.

(2) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 16.12.2007.

(3) Über die Beschlüsse der Organe des Landesverbandes und der weiteren Gliederungen, die keine Änderungen an der Satzung oder den Programmen bewirken sollen, führt der Vorstand eine systematisierte Beschlusssammlung. Die Sammlung ist grundsätzlich öffentlich zu führen. Der Vorstand kann beschließen, einzelne Entscheidungen oder Teile hiervon nicht zu veröffentlichen, wenn dies die Rechte Dritter beeinträchtigen würde oder aus anderen Gründen unzulässig ist. Der Beschluss und die nicht veröffentlichten Beschlüsse oder Teile hiervon sind so aufzubewahren, dass sie dem nächsten Vorstand einheitlich übergeben werden können.

2.) Die Verpflichtung aus dieser Satzungsänderung wird 3 Monate nach dem stattgebenden Beschluss wirksam.

Hilfsweise für den Fall der Ablehnung des Antrags wird beantragt,
der Landesparteitag möge beschließen, dass der Vorstand verpflichtet wird

Eine Beschlusssammlung über die Entscheidungen der Organe des Landesverbandes und seiner Gliederungen zu führen, die keine Änderung an der Satzung oder den Programmen bewirken sollen. Die Sammlung ist grundsätzlich öffentlich zu führen. Er kann beschließen, einzelne Entscheidungen oder Teile hiervon nicht zu veröffentlichen, wenn dies die Rechte Dritter beeinträchtigen würde oder aus anderen Gründen unzulässig ist. Der Beschluss und die nicht veröffentlichten Beschlüsse oder Teile hiervon sind so aufzubewahren, dass sie dem nächsten Vorstand einheitlich übergeben werden können.

WP001 wird angenommen.

Check green.gif WP001 Korrektur des Wahlprogrammes I
Abschnitt/Kapitel
Kapitel 3 - Tranzparenz bei Besetzung von Ämtern
Antragsteller
Michael Kröger
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/WP001_Korrektur_des_Wahlprogrammes:_Kapitel_3_-_Tranzparenz_bei_Besetzung_von_%C3%84mtern
Antragstext
Der LPT möge beschließen, das Kapitel 3 in dem Absatz "Transparenz bei Besetzung von Ämtern" wie folgt zu ändern.

Aktuelle Fassung:

Wir fordern eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel die Beigeordneten in Städten oder Verwaltungsräte. Diese sollen sich vorab nach dem Muster der Vorstellung von EU-Kommissaren im Europäischen Parlament in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und Bürgern stellen müssen. Damit wollen wir vermeiden, dass diese Positionen nur nach Parteiproporz besetzt werden.

Neue Fassung:

Wir fordern eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel die Beigeordneten Stadträte oder Verwaltungsräte. Diese sollen sich vorab nach dem Muster der Vorstellung von EU-Kommissaren im Europäischen Parlament in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und Bürgern stellen müssen. Damit wollen wir vermeiden, dass diese Positionen nur nach Parteiproporz besetzt werden.

WP002 wird angenommen.

Check green.gif WP002 Korrektur des Wahlprogrammes II
Abschnitt/Kapitel
Kapitel 3 - Tranzparenz in der Kommunalpolitik
Antragsteller
Michael Kröger
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/WP002_Korrektur_des_Wahlprogrammes:_Kapitel_3_-_Tranzparenz_in_der_Kommunalpolitik
Antragstext
Der LPT möge beschließen, das Kapitel 3 in dem Absatz "Transparenz in der Kommunalpolitik" wie folgt zu ändern.

Aktuelle Fassung:

Wir setzen uns dafür ein, dass die Kreise, Städte und Gemeinden die technischen und personellen Voraussetzungen dafür erhalten, dass von den jeweiligen Sitzungen der Kreistage und der Stadt- und Gemeinderatssitzungen Live-Streams erfolgen sowie Wortprotokolle erstellt werden. Die Kommunen werden verpflichtet, die Live-Streams und die Wortprotokolle auf ihren jeweiligen Internetseiten der Öffentlichkeit ohne Gebührenerhebung zugänglich zu machen.

Neue Fassung:

Wir setzen uns dafür ein, dass die Kreise, Städte und Gemeinden die technischen und personellen Voraussetzungen dafür erhalten, dass von den jeweiligen Sitzungen der Kreistage und der Stadt- und Gemeinderatssitzungen Gemeindevertretungssitzungen Live-Streams erfolgen sowie Wortprotokolle erstellt werden. Die Kommunen werden verpflichtet, die Live-Streams und die Wortprotokolle auf ihren jeweiligen Internetseiten der Öffentlichkeit ohne Gebührenerhebung zugänglich zu machen.

WP003 wird angenommen.

Check green.gif WP003 Korrektur des Wahlprogrammes III
Abschnitt/Kapitel
Kapitel 4 - Mehr Bürgerbeteiligung - weniger Hürden bei Volksbegehren
Antragsteller
Michael Kröger
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/WP003_Korrektur_des_Wahlprogrammes:_Kapitel_4_-_Mehr_B%C3%BCrgerbeteiligung_-_weniger_H%C3%BCrden_bei_Volksbegehren
Antragstext
Der LPT möge beschließen, das Kapitel 4 in dem Absatz "Mehr Bürgerbeteiligung - weniger Hürden bei Volksbegehren" wie folgt zu ändern.

Aktuelle Fassung:

Wir stehen für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. Daher setzen wir uns auch ganz konkret für eine Förderung von Volksabstimmungen und eine Vereinfachung von Volksbegehren und Volksentscheiden ein.

Für ein Volksbegehren in Schleswig-Holstein müssen bisher über einhunderttausend Unterschriften (5 Prozent der Wahlberechtigten) gesammelt werden. Zum Unterschreiben müssen sich die Bürger in amtlichen Eintragungsräumen einfinden.

Wir fordern, dass neben dem Auslegen in Amtsräumen auch ein freies Sammeln gestattet sein sollte. Wir schließen uns dabei den Forderungen des Vereins "Mehr Demokratie e.V." an: Abschaffung des Zustimmungsquorums von 25 Prozent der Stimmberechtigten beim Volksentscheid.

In Schleswig-Holstein gab es in den letzten 20 Jahren nur einen einzigen erfolgreichen Volksentscheid (1998: Ablehnung der Einführung der umstrittenen Rechtschreibreform) – und über den hat der Landtag sich durch einfachen Beschluss hinweggesetzt.

Wir schließen uns dem Vorschlag des Vereins "Mehr Demokratie e.V." zur Ergänzung der Landesverfassung an: "Ein Volksentscheid kann nur durch einen Volksentscheid abgeändert werden. Dieser erneute Volksentscheid kann durch eine Volksinitiative oder einen Beschluss des Landtages angestoßen werden."

Neue Fassung:

Wir stehen für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. Daher setzen wir uns auch ganz konkret für eine Förderung von Volksabstimmungen und eine Vereinfachung von Volksbegehren und Volksentscheiden ein.

Für ein Volksbegehren in Schleswig-Holstein müssen bisher über einhunderttausend Unterschriften (5 Prozent der Wahlberechtigten) gesammelt werden. Zum Unterschreiben müssen sich die Bürger in amtlichen Eintragungsräumen einfinden, es sei denn, andere Örtlichkeiten werden besonders zugelassen.

Wir fordern, dass neben dem Auslegen in Amtsräumen auch ein freies Sammeln gestattet sein sollte, ohne dass es dazu einer Zustimmung der Gemeinden oder Ämter bedarf. Wir schließen uns dabei den Forderungen des Vereins "Mehr Demokratie e.V." an: Abschaffung des Zustimmungsquorums von 25 Prozent der Stimmberechtigten beim Volksentscheid.

In Schleswig-Holstein gab es in den letzten 20 Jahren nur einen einzigen erfolgreichen Volksentscheid (1998: Ablehnung der Einführung der umstrittenen Rechtschreibreform) – und über den hat der Landtag sich durch einfachen Beschluss hinweggesetzt.

Wir schließen uns dem Vorschlag des Vereins "Mehr Demokratie e.V." zur Ergänzung der Landesverfassung an: "Ein Volksentscheid kann nur durch einen Volksentscheid abgeändert werden. Dieser erneute Volksentscheid kann durch eine Volksinitiative oder einen Beschluss des Landtages angestoßen werden."

WP004 wird angenommen.

Check green.gif WP004 TITEL
Abschnitt/Kapitel
Korrektur des Wahlprogrammes IV
Antragsteller
Michael Kröger
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/WP004_Korrektur_des_Wahlprogrammes:_Kapitel_5_-_Unabh%C3%A4ngigkeit_der_Staatsanwaltschaften
Antragstext
Der LPT möge beschließen, das Kapitel 5 in dem Absatz "Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften" wie folgt zu ändern.

Aktuelle Fassung:

Staatsanwälte sind an dienstliche Anweisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Dadurch besteht die Gefahr der politischen Beeinflussung von Strafverfahren. Um die Unabhängigkeit der Justiz und den Rechtsstaat zu stärken, fordern wir, dass die Landesregierung von ihrem Weisungsrecht gegenüber den Landesstaatsanwälten keinen Gebrauch mehr macht. Insbesondere soll es keine Dienstanweisungen mehr geben, die sich auf einzelne Verfahren beziehen. Wir wollen durch eine Änderung des Landesbeamtengesetzes Schleswig-Holstein erreichen, dass auch in Schleswig-Holstein der Generalstaatsanwalt kein politischer Beamter mehr ist.

Neue Fassung:

Staatsanwälte sind an dienstliche Anweisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Dadurch besteht die Gefahr der politischen Beeinflussung von Strafverfahren. Um die Unabhängigkeit der Justiz und den Rechtsstaat zu stärken, fordern wir, dass die Landesregierung von ihrem Weisungsrecht gegenüber den Landesstaatsanwälten keinen Gebrauch mehr macht. Insbesondere soll es keine Dienstanweisungen mehr geben, die sich auf einzelne Verfahren beziehen. Wir wollen durch eine Änderung des Landesbeamtengesetzes Schleswig-Holstein erreichen, dass auch in Schleswig-Holstein der Generalstaatsanwalt kein politischer Beamter mehr ist.

WP005 wird angenommen.

Check green.gif WP005 Korrektur des Wahlprogrammes V
Abschnitt/Kapitel
Kapitel 7 - Abschaffung von Studiengebühren
Antragsteller
Michael Kröger
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/WP005_Korrektur_des_Wahlprogrammes:_Kapitel_7_-_Abschaffung_von_Studiengeb%C3%BChren
Antragstext
Der LPT möge beschließen, bei dem Kapitel 7 "Abschaffung von Studiengebühren" die Überschrift zu ändern.

Aktuelle Fassung:

Alte Überschrift: Abschaffung von Studiengebühren

Neue Fassung:

Neue Überschrift: Abschaffung Verhinderung von Studiengebühren

WP006 wird angenommen.

Check green.gif WP006 Kohlekraftwerke
Abschnitt/Kapitel
14. Wahlprogramm / Energiepolitik
Antragsteller
Finn / Piraten der Westküste
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/WP006_Keine_neuen_Kohlekraftwerke
Antragstext
Der LPT möge beschließen, dass Kapitel 14 im Wahlprogramm wie folgt ergänzt wird. Es wird der Punkt 14.16 aufgenommen in dem es heißt: Die Piratenpartei Schleswig-Holstein spricht sich gegen den Neubau von Kohlekraftwerken aus.

Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden

Es wurden 132 Stimmen abgegeben, davon gültig sind 131 Stimmen.
Frank Walle erhält 87 Stimmen (66,4%)
Bastian Grundmann erhält 45 Stimmen (34,3%)
Uwe Krüger Winands erhält 16 Stimmen (12,2%)
Frank Walle nimmt die Wahl an.

Behandlung von Anträgen

Geschäftsordnungsantrag wird angenommen.

Check green.gif Änderung der Tagesordnung
Antragstext
Der LPT2012.2 möge beschließen, den Fraktionsbericht in die Tagesordnung nach der Vorstellung der Beisitzer aufzunehmen.

WP007 wird angenommen.

Check green.gif WP007 Revision der Standortentscheidungen der Bundeswehr
Abschnitt/Kapitel
17 Planen und Bauen für die Zukunft
Antragsteller
Caveman
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/WP007_Revision_der_Standortentscheidungen_der_Bundeswehr
Antragstext
Der SH:LPT12.2 möge beschließen:

Der LPT beschließt, dass Kapitel 17 im Wahlprogramm wie folgt ergänzt wird:

17.12 Wir fordern die transparente Revision der Standortentscheidungen der Bundeswehr in Schleswig-Holstein, sowie die Offenlegung der standortbezogenen Entscheidungsanalysen.

A004 wird abgelehnt.

Check red.gif A004 Volksentscheid zu ESM- u. Fiskalvertrag
Antragsteller
Karsten "Kiribati" Kuhls
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/A004_Volksentscheid_zu_ESM-_u._Fiskalvertrag
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen:

a) Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert die Durchführung eines bundesweiten Volksentscheides vor der Abstimmung über den ESM-Vertrag und europäischen Fiskalvertrag durch den Deutschen Bundestag u. Bundesrat.

b) Die Landesregierung Schleswig-Holsteins wird aufgefordert, ihrer im Koalitionsvertrag geäußerten Unterstützung von Volksentscheiden auf Bundesebene jetzt Taten folgen zu lassen und im Bundesrat einen Antrag auf Volksentscheid vor Ratifizierung von ESM- und Fiskalvertrag zu stellen.

c) Volksentscheid – sonst klagen wir! Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert alle Wahlbürgerinnen und Wahlbürger auf, jetzt die Verfassungsbeschwerde des Bündnisses „Europa braucht mehr Demokratie“ beim Bundesverfassungsgericht durch ihre Unterschrift zu unterstützen, schon bevor eine Zustimmung zu ESM- und Fiskalvertrag durch den Deutschen Bundestag und Bundesrat ohne vorherigen Volksentscheid gefallen sein sollte.

Wahl des Schatzmeisters

Es wurden 127 Stimmen abgegeben, davon gültig sind 127 Stimmen.
Stefan Bartels erhält 87 Stimmen (68,5%)
Sven Seele erhält 61 Stimmen (48,0%)
Stefan Bartels nimmt die Wahl an.

Wahl des Generalsekretärs

Es wurden 116 Stimmen abgegeben, davon gültig sind 115 Stimmen.
Heiko K. L. Schulze erhält 113 Stimmen (98,2%)
Heiko K. L. Schulze nimmt die Wahl an.

Geschäftsordnungsantrag wird angenommen.

Check green.gif Änderung der Tagesordnung
Antragstext
Der Tagesordnungspunkt "Wahl der zwei Mitglieder des Finanzrates" möge jetzt eingefügt und abgehandelt werden.

Wahl der Mitglieder des Finanzrates

Es werden der Schatzmeister, Stefan Bartels, und der Generalsekretär, Heiko K. L. Schulze, vorgeschlagen.
Es gibt keine Einsprüche gegen eine offene Personenwahl.
Stefan Bartels und Heiko K. L. Schulze werden einstimmig gewählt und nehmen die Wahl an.

Behandlung von Anträgen

S007.a wird zurückgezogen.

Check grey.gif S007.a Untergliederungen2
Abschnitt/Kapitel
§7 Untergliederungen
Antragsteller
Sven Stückelschweiger
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/S007.a_Untergliederungen2
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, dass § 7 der Satzung des Landesverbandes wie folgt geändert wird.

Aktuelle Fassung:

§ 7 - Gliederung
Die Gliederung des Landesverbandes regelt die Bundessatzung.

Neue Fassung:

§ 7 Gliederung
(1) Die Gliederung des Landesverbandes regelt die Bundessatzung.

(2) Abweichend von § 7 Abs. 2 der Bundessatzung erfolgt eine weitere Untergliederung des Landesverbandes Schleswig-Holstein in Orts-, Kreis-, Stadt- und Regionalverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind. Regionalverbände haben den Status eines Kreisverbandes und schließen das Gebiet von zwei benachbarten oder mehr Kreisen ein.

(3) Eine Untergliederung muss bei Gründung mindestens 50 Mitglieder in Ihrem Gebiet aufweisen. Mitglied in diesem Sinne ist jeder Pirat, der seinen Wohnsitz im räumlichen Bereich der Untergliederung hat.

(4) Auf Antrag von 1/10 der Piraten, wenigstens aber zehn, aus dem räumlichen Bereich der zu gründenden Untergliederung ruft der Vorstand der übergeordneten Gliederung eine Gründungsversammlung ein. Eine Gründungsversammlung ohne Ladung der im räumlichen Bereich gemeldeten Piraten ist unzulässig.

(5) Satzung und Programme der Untergliederung dürfen nicht von den Satzungen und Programmen der höheren Gliederungen abweichen.

(6) Über die Anerkennung einer gegründeten Untergliederung entscheidet der Vorstand der übergeordneten Gliederung auf Antrag durch Beschluss. Auf weiteren Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung der übergeordneten Gliederung über die Anerkennung oder deren Versagung. Der Antrag ist spätestens auf der auf den Beschluss des Vorstandes folgenden Mitgliederversammlung zu stellen.

(7) In Kreisen oder kreisfreien Städten ohne Kreisverband kann eine Mitgliederversammlung Vertreter für bestimmte Aufgaben bestimmen, wie beispielsweise die Verwaltung der Mitgliederdaten, die Aufsicht über den Posteingang oder die Vertretung gegenüber der Presse. Diese Vertreter sollen vom Landesvorstand in seiner nächsten Sitzung auf Antrag in der Regel offiziell mit den bestimmten Aufgaben betraut werden. Des Weiteren kann die Mitgliederversammlung beschliessen, dass für diesen Kreis oder der kreisfreien Stadt ein Konto in der Buchhaltung des Landesverbands geschaffen wird, auf das alle Finanzen gebucht werden, die einem tatsächlich existierenden Kreisverband zustünden. Eine solche Mitgliederversammlung ist nur beschlussfähig, wenn 1/10 der Piraten, wenigstens aber zehn, aus dem räumlichen Bereich anwesend sind.

Optionales Modul
Ordnungsmaßnahmen

Der Landesparteitag möge beschließen, § 6 der Satzung des Landesverbandes wird wie folgt neu gefasst:

Aktuelle Fassung:

§ 6 Ordnungsmaßnahmen

Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene.

Aktuelle Fassung:

§ 6 Ordnungsmaßnahmen

Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene. Abweichend von § 6 Abs. 6 S. 4 BV-S ist die Maßnahme von der Mitgliederversammlung der die Ordnungsmaßnahme anordnenden Gliederung für die Bestätigung zuständig.

S007.b wird zurückgezogen.

Check grey.gif S007.b Untergliederungen
Abschnitt/Kapitel
§ 7, Abschnitt A Satzung des Landesverbandes
Antragsteller
Malte S. & AG Struktur & Zusammenarbeit
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/S007.b_Untergliederungen
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, dass § 7 der Satzung des Landesverbandes wie folgt geändert wird.

Aktuelle Fassung:

§ 7 - Gliederung
Die Gliederung des Landesverbandes regelt die Bundessatzung.

Neue Fassung:

§ 7 Gliederung
(1) Die Gliederung des Landesverbandes regelt die Bundessatzung.

(2) Abweichend von § 7 Abs. 2 der Bundessatzung erfolgt eine weitere Untergliederung des Landesverbandes Schleswig-Holstein in Orts-, Kreis-, Stadt- und Regionalverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind. Regionalverbände haben den Status eines Kreisverbandes und schließen das Gebiet von zwei benachbarten oder mehr Kreisen ein.

(3) Eine Untergliederung sollte bei Gründung mindestens 50 Mitglieder aufweisen. Mitglied in diesem Sinne ist jeder Pirat, der seinen Wohnsitz im räumlichen Bereich der Untergliederung hat.

(4) Auf Antrag von 1/10 der Piraten, wenigstens aber drei, aus dem räumlichen Bereich der zu gründenden Untergliederung ruft der Vorstand der übergeordneten Gliederung eine Gründungsversammlung ein. Eine Gründungsversammlung ohne Ladung der im räumlichen Bereich gemeldeten Piraten ist unzulässig.

(5) Satzung und Programme der Untergliederung dürfen nicht von den Satzungen und Programmen der höheren Gliederungen abweichen.

(6) Über die Anerkennung einer gegründeten Untergliederung entscheidet der Vorstand der übergeordneten Gliederung auf Antrag durch Beschluss. Auf weiteren Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung der übergeordneten Gliederung über die Anerkennung oder deren Versagung. Der Antrag ist spätestens auf der auf den Beschluss des Vorstandes folgenden Mitgliederversammlung zu stellen.


Optionales Modul
Ordnungsmaßnahmen

Der Landesparteitag möge beschließen, § 6 der Satzung des Landesverbandes wird wie folgt neu gefasst:

Aktuelle Fassung:

§ 6 Ordnungsmaßnahmen

Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene.

Aktuelle Fassung:

§ 6 Ordnungsmaßnahmen

Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene. Abweichend von § 6 Abs. 6 S. 4 BV-S ist die Maßnahme von der Mitgliederversammlung der die Ordnungsmaßnahme anordnenden Gliederung für die Bestätigung zuständig.

S007.c wird zurückgezogen.

Check grey.gif S007.c Festlegung von Regionen anstelle von Regierungsbezirken
Abschnitt/Kapitel
§ 7 - Gliederung der Satzung des Landesverbandes Schleswig-Holstein
Antragsteller
Florian Mösch
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/S007.c_FestlegungVonRegionen
Antragstext
Der LPT beschließt, dass § 7 der Satzung des Landesverbandes Schleswig-Holstein wie folgt geändert wird.

Aktuelle Fassung:

§ 7 - Gliederung Die Gliederung des Landesverbandes regelt die Bundessatzung.

Neue Fassung:

§ 7 - Gliederung

(1) Die Untergliederungen des Landesverbandes erfolgt entsprechend der Bundessatzung.

(2) Anstelle von Regierungsbezirken treten im Landesverband sinngemäß die Regionen Flensburg (Kreisfreie Stadt Flensburg und Kreise Dithmarschen, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg), Kiel (Kreisfreie Stadt Kiel und Kreis Plön), Lübeck (Kreisfreie Stadt Lübeck und Kreise Herzogtum Lauenburg, Ostholstein und Stormarn), Neumünster (Kreisfreie Stadt Neumünster und Kreise Rendsburg-Eckernförde und Steinburg) und Segeberg (Kreise Segeberg und Pinneberg mit Helgoland).

(3) Innerhalb der politischen Grenzen der kreisfreien Städte, Gemeinden und Kreise bzw. der Regionen aus (2) kann es jeweils nur eine entsprechende Untergliederung geben.

(4) Über die Gründung von Untergliederungen entscheidet der Landesvorstand auf Antrag.

(5) Mitgliederversammlungen innerhalb der politischen Grenzen der kreisfreien Städte, Gemeinden und Kreise bzw. der Regionen aus (2) können durch den Vorstand des Landesverbandes oder den Vorstand der entsprechenden Untergliederung einberufen werden. Vertreterversammlungen werden nicht gebildet.

S007.d wird zurückgezogen.

Check grey.gif S007.d Gliederung
Flexible Regionalverbände
Abschnitt/Kapitel
§7
Antragsteller
Birger "WIMPy" Harzenetter und Karsten Kuhls
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/S007.d_Gliederung:_Flexible_Regionalverb%C3%A4nde
Antragstext
Der LPT möge beschließen, den §7 der Satzung wie folgt zu ersetzen:

Aktuelle Fassung:

§ 7 - Gliederung

Die Gliederung des Landesverbandes regelt die Bundessatzung.



Neue Fassung:

§ 7 Gliederung

(1) Innerhalb des Landesverbandes Schleswig-Holstein können als Untergliederung Kreis-, Regional- und Ortsverbände gegründet werden.

Kreisverbände sind deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Kreise.
Regionalverbände bestehen aus einer Anzahl von geographisch benachbarten Gemeinden, Ämtern und/oder Kreisen.
Ortsverbände erstrecken sich über das Gebiet einer Gemeinde.
Jedes Gemeindegebiet darf nur entweder einem Kreis- oder einem Regionalverband zugeordnet sein.

(2) Auf Antrag von wenigstens drei stimmberechtigten von mindesten 42 Piraten mit Wohnsitz im räumlichen Bereich der zu gründenden Untergliederung lädt der Vorstand der für dieses Gebiet zuständigen Gliederung zur Gründungsversammlung ein.

(3) Über die Anerkennung einer gegründeten Untergliederung entscheidet der Vorstand der für dieses Gebiet zuständigen Gliederung auf Antrag durch Beschluss.
Auf weiteren Antrag entscheidet der nächst folgende Landesparteitag über die Anerkennung.

Wahl des politischen Geschäftsführers

Es wurden 126 abgegeben, davon gültig sind 120 Stimmen.
Michael Kröger erhält 69 Stimmen (57,5%)
Jens Kramer erhält 52 Stimmen (43,3%)
Malte-Carsten Seidler erhält 35 Stimmen (29,2%)
Jens Spetzke erhält 29 Stimmen (24,2%)
Michael Kröger nimmt die Wahl an.

Behandlung von Anträgen

A002 wird angenommen.

Check green.gif A002 Anzahl der Beisitzer
Antragsteller
Sven Stückelschweiger & AG Struktur und Zusammenarbeit
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, insgesamt vier Beisitzer für den Vorstand zu wählen.

Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt.

Check red.gif Änderung der Geschäftsordnung / Wahlordnung
Antragstext
Aufhebung des Quorum für diesen Wahlgang.

Sonstiger Antrag A101 wird angenommen.

Check green.gif A101 Gründung von Untergliederungen
Antragsteller
Malte Sommerfeld
Antragstext
Der LPTSH2012.2 möge beschließen, dass die Gründung von Gliederungen oder anderen Unterstrukturen bis zum nächsten LPT zurückgestellt werden sollen. Kreise mit Gliederungsversammlungen bleiben weiterhin möglich.

S009b wird zurückgezogen.

Check grey.gif S009b Überarbeitung §9b - Der Landesparteitag (u.a. Ladungsfrist)
Abschnitt/Kapitel
§9b - Der Landesparteitag
Antragsteller
Sven Stückelschweiger
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/S009b_%C3%9Cberarbeitung_%C2%A79b_%28u.a._Ladungsfrist%29
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen den §9b (Der Landesparteitag) durch folgenden zu ersetzen:

Aktuelle Fassung:

§ 9b - Der Landesparteitag

(1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.

(2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher ein. Über die Form der Einladung entscheidet das Mitglied (Brief, Fax oder E-Mail). Wenn das Mitglied keine Form wählt, wird eine Einladung per Brief gesendet. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag ist die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

(3) Ist der Vorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Landesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes.

(4) Der Landesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.

(5) Über den Landesparteitag, die Beschlüsse und die Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird vom Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfern unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.

(6) Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichts des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Landesparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen. Die Rechnungsprüfer haben den Zeitraum von der letzten Rechnungsprüfung bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Landesparteitages zu prüfen. Die Rechnungsprüfung wird auf dem Landesparteitag oder der Gründungsversammlung für die Prüfung zum nächsten Landesparteitag gewählt. Der Bericht ist vor Beginn des Landesparteitages fertig zu stellen.

(7) Wird ein Landesparteitag ohne Vorstandswahlen durchgeführt, finden die Absätze 4 und 6 des Paragrafen 9b keine Anwendung.

(8) Der Landesvorstand soll vor dem Landesparteitag eine Antragskommission einrichten. Diese besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied und beliebig vielen weiteren Piraten. Aufgabe der Antragskommission ist es, eingereichte Anträge zu sichten, bezüglich formaler Eignung und Wechselwirkungen mit anderen Anträgen sowie ggf. der Bundessatzung zu beurteilen und Empfehlungen an die Antragsteller und den Landesparteitag auszusprechen.

Neue Fassung:

§ 9b - Der Landesparteitag

(1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. Er tagt mindestens einmal jährlich, grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen. Die Versammlung kann durch einfachen Mehrheitsbeschluß Gäste von der Versammlung ausschließen.

(2) Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder auf Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder des Landesverbandes. Über die Form der Einladung entscheidet das Mitglied (Brief, Fax oder E-Mail). Wenn das Mitglied keine Form wählt, wird eine Einladung per Brief versendet. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und Angaben, wo weitere Veröffentlichungen gemacht werden und der aktuelle Stand der vorläufigen Tagesordnung geführt wird, zu enthalten. Die vorläufige Tagesordnung kann bis eine Woche vor der Versammlung angepasst werden.

(3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage. Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden.

(4) Der Landesvorstand soll vor dem Landesparteitag eine Antragskommission einrichten. Diese besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied und beliebig vielen weiteren Piraten. Aufgabe der Antragskommission ist es, eingereichte Anträge zu sichten, bezüglich formaler Eignung und Wechselwirkungen mit anderen Anträgen sowie ggf. der Bundessatzung zu beurteilen und Empfehlungen an die Antragsteller und den Landesparteitag auszusprechen.

(5) Wird ein Landesparteitag mit Vorstandswahlen durchgeführt, nimmt der Landesparteitag den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung. Des Weiteren wählt der Landesparteitag mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichts des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Landesparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen. Die Rechnungsprüfer haben den Zeitraum von der letzten Rechnungsprüfung bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Landesparteitages zu prüfen. Die Rechnungsprüfung wird auf dem Landesparteitag oder der Gründungsversammlung für die Prüfung zum nächsten Landesparteitag gewählt. Der Bericht ist vor Beginn des Landesparteitages fertig zu stellen.

(6) Über den Landesparteitag, die Beschlüsse und die Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird vom Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfern unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.

A001 wird zurückgezogen.

Check grey.gif A001 Gründung von Untergliederungen
Abschnitt/Kapitel
durch Antrag (noch ohne Nummer) ergänzter § 7 - Gliederung der Satzung des Landesverbandes Schleswig-Holstein
Antragsteller
Florian Mösch
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/A001_Gr%C3%BCndungVonUntergliederungen
Antragstext
Der LPT beschließt, dass der Vorstand des Landesverbandes Gründungen von Untergliederungen grundsätzlich zustimmen soll, wenn nicht bezweifelt werden muss, dass dieser im Sinne des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Piratenpartei handlungsfähig wäre.

Von der Handlungsfähigkeit der Untergliederung kann im Allgemeinen ausgegangen werden, wenn eine angemessene Anzahl Piraten ihr Interesse an der Gründung in einem Antrag an den Vorstand zum Ausdruck bringt und wenn sich genügend Piraten bereit erklärt haben, die anfallenden Aufgaben in der Untergliederung zu übernehmen. Eine Anzahl von mindestens 50 Mitgliedern, von denen wenigstens 5 Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in der Gliederung erklären, scheint angemessen, der Vorstand kann jedoch abweichend auch der Gründung kleinerer Untergliederungen zustimmen oder die Gründung ablehnen, obwohl die Anzahl der Piraten ausreichend wäre. Der Beschluss des Vorstands ist - wie jeder Vorstandsbeschluss - zu begründen.

Wenn aufgrund einer zu klein erscheinenden Anzahl mitwirkender Piraten Zweifel an der Handlungsfähigkeit der Untergliederung bestehen, soll der Landesvorstand die Gründung ablehnen und stattdessen ggfs. die Gründung einer größeren Gliederung (z.B. Regionalverband anstelle Kreisverband) anregen.

Wenn der Vorstand des Landesverbandes der Gründung einer Untergliederung zustimmt, soll er die Piraten in den politischen Grenzen der Untergliederung zur konstituierenden Mitgliederversammlung der Untergliederung einladen. Davon unabhängig kann der Landesverband jederzeit zu Mitgliederversammlungen in den politischen Grenzen der kreisfreien Städte, Gemeinden und Kreise bzw. der Regionen einladen um z.B. über die Aufstellung von Kandidaten für kommunale Wahlen oder die Gründung von Untergliederungen abstimmen zu lassen.

P003 wird abgelehnt.

Check red.gif P003 Aufbau und Betrieb von „Power to Gas" Anlagen in SH
Abschnitt/Kapitel
Energieversorgung/ regenerativen Energie
Antragsteller
Ma.willner
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/P003_%E2%80%9EPower_to_Gas%22_Anlagen_in_SH
Antragstext
Der Landesparteitag möge folgende Ergänzung am Programm beschließen.

Die Piraten Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass das Land Schleswig-Holstein sich aktiv für die Errichtung und den Betrieb von „Power to Gas“ Pilot-Anlagen einsetzt, inklusive der Bereitstellung von Landesmittel.

Diese Anlagen sollen den überschüssigen Strom aus der regenerativen Energieerzeugung, in Wasserstoff bzw. Methan umwandeln. Damit die regenerative Energie, leichter zu lagern, transportieren und über bestehende Erd-/Biogasanlagen wieder in elektrische Energie umgewandelt werden kann. Bei der Standortwahl, sind Orte zu bevorzugen, die einen Zugang zu bestehenden Fernwärmenetzen, zum 40000km langen innerdeutschen Pipelinenetz und/oder zu bestehen Bio-/Erdgasanlagen haben. Methan ist voll kompatibel zu unseren bestehenden Energieverwertungsketten, da Erdgas je nach Quelle zu 75% bis zu 99% aus Methan besteht.

P001 wird angenommen.

Check green.gif P001 ESM-Vertrag
Abschnitt/Kapitel
Finanzen
Antragsteller
Landpirat, DeK, MiKe, Stammtisch Lübeck
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/P001_ESM
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, unser Programm um folgenden Absatz zu erweitern:

ESM-Vertrag

Nach Auffassung der Piratenpartei Schleswig-Holstein verstößt der ESM-Vertrag gegen die im Grundgesetz verankerten Rechtsprinzipien und Grundsätze unserer demokratischen Staatsordnung wie den Parlamentsvorbehalt und das Rechtsstaatsprinzip. Zudem widerspricht er unserer Forderung nach Transparenz. Wir lehnen den Vertrag deshalb ab.

Bericht der Fraktion

Der Bericht der Fraktion wird von Sven Krumbek vorgetragen.

Wahl der Beisitzer (1. Wahlgang)

Es wurden 115 Stimmen abgegeben, davon gültig sind 112 Stimmen.
Torsten Krahn erhält 93 Stimmen (83,0%)
Marcel Louwers erhält 56 Stimmen (50,0%)
Frank Burkhard erhält 53 Stimmen (47,3%)
Bastian Grundmann erhält 52 Stimmen (46,4%)
Marcel Schmidt erhält 52 Stimmen (46,4%)
Johannes Peschke erhält 50 Stimmen (44,6%)
Sven Seele erhält 48 Stimmen (42,8%)
Arne Wulf erhält 41 Stimmen (36,6%)
Peter Zamzow erhält 29 Stimmen (25,89%)
Dennis Klüver erhält 25 Stimmen (22,3%)
Michael Behling erhält 23 Stimmen (20,5%)
Torsten Krahn nimmt die Wahl an.

Wahl eines neuen Protokollanten

Frank Martischewski wird per Handzeichen als neuer Protokollant gewählt.

Behandlung von Anträgen

Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt.

Check red.gif Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
Abschnitt/Kapitel
Wahlordnung
Antragstext
Das Quorum soll für den nächsten Wahlgang aufgehoben werden.

A003.a wird zurückgezogen.

Check grey.gif A003.a Konsequenter Weiterbau der A20
Abschnitt/Kapitel
Verkehrpolitik
Antragsteller
Kattuhl
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/A003.a_A_20_sehr_positiv
Antragstext
Der LPT möge folgenden Text als Grundlage für ein Positionspapier beschließen:

Die Piratenpartei fordert einen zügigen Ausbau der A20 über die A7 hinaus. Die entsprechenden Planungen inclusive einer Elbquerung sind zu fördern und zu beschleunigen.

A003.b wird zurückgezogen.

Check grey.gif A003.b Eingeschränkter Weiterbau der A20
Abschnitt/Kapitel
Verkehrspolitik
Antragsteller
Kattuhl
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/A003.b_A20_kritisch
Antragstext
Der LPT möge folgenden Text als Grundlage für ein Positionspapier beschließen:

Die Piratenpartei fordert, die A20 zunächst nur bis zur A21 zu bauen und die weiteren Planungen neu und kritisch zu überdenken.

A003.c wird zurückgezogen.

Check grey.gif A003.c Weiterbau der A20
Abschnitt/Kapitel
Verkehrspolitik
Antragsteller
Kattuhl
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/A003.c_A20_positiv
Antragstext
Der LPT möge folgenden Text als Grundlage für ein Positionspapier beschließen:

Die Piratenpartei unterstützt die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien in SH genannten Pläne, die A20 zunächst nur bis zur A 7 weiterzubauen.

Der Weiterbau zwischen der A7 und der A23 soll jedoch planungrechtlich vorbereitet werden, unter einer genauen Überprüfung nach ökologischen und verkehrspolitischen Gesichtspunkten.

A003.d wird zurückgezogen.

Check grey.gif A003.d Baustop A20
Abschnitt/Kapitel
Verkehrspolitik
Antragsteller
Kattuhl
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/A003.d_A20_Baustop
Antragstext
Der LPT möge folgenden Text als Grundlage für ein Positionspapier beschließen:

Die Piratenpartei fordert einen sofortigen Baustop der A20. Alle weiteren Planungen sind neu zu überdenken.

P002 wird angenommen.

Check green.gif P002 Neuregelung der Vorschriften für Geldspielautomaten
Abschnitt/Kapitel
Inneres und Justiz
Antragsteller
Kattuhl
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/P002_Geldspielautomatengesetz
Antragstext
Der LPT möge beschliessen, folgenden Text als Positionspapier an geeigneter Stelle in sein Programm aufzunehmen:

Die Piratenpartei spricht sich gegen die Überwachung von Nutzern in Spielhallen durch Kameras, namentliche Registrierungen oder Zwang zur Kartenzahlung aus. Vielmehr soll durch eine gesetzliche Änderung des Spielablaufes den negativen Auswirkungen der Spielhallen - insbesondere der Ausbeutung Spielsüchtiger und der Geldwäsche - entgegengetreten werden. Wir wollen eine Verlängerung der effektiven Spielzeit mit einer Einsatzleistung und das Verbot von süchtigmachender Spielgestaltung, wie etwa der Umwandlung von Bargeld in symbolische Spieleinsätze. Dadurch wird der durchschnittliche Ertrag eines Spielautomaten soweit gesenkt, dass ein Missbrauch zur Geldwäsche uneffektiv wird und auch ordnungsgemäss betriebene Spielhallen keinen übermässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber Einzelhandelsgeschäften in der Konkurrenz um gute Standorte haben.

Dazu wird es notwendig sein, den Spielablauf in einem Gesetzestext wieder genau zu regeln.

Aufgrund der fortgeschrittenen Technologie der Spielautomaten ist eine Umstellung der Spielsysteme auch an bestehenden Geräten durchaus möglich, so dass eine Änderung mit kurzen Übergangsfristen durchgesetzt werden soll.

Geschäftsordnungsantrag wird angenommen.

Check green.gif Antrag auf Änderung der Tagesordnung
Antragstext
Die Wahl eines neuen Schiedsgerichts soll auf den nächsten LPT verschoben werden und das bisherige Schiedsgericht bleibt im Amt. Dieses Vorgehen wurde mit allen Kandidaten für das Schiedsgericht abgestimmt.

WP008 wird zurückgezogen.

Check grey.gif WP008 Biogas aus Wildpflanzen statt Mais
Abschnitt/Kapitel
14 (Energiepolitik)
Antragsteller
Karsten "Kiribati" Kuhls
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/WP008_Biogas_aus_Wildpflanzen_statt_Mais
Antragstext
Der LPT möge beschließen, das Kapitel 14 (Energiepolitik)im Wahlprogramm um folgenden Abschnitt zu ergänzen:

Biogas aus Wildpflanzen statt Mais

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein spricht sich für den kurzfristigen Start eines Modellversuches „Biogas aus Wildpflanzen“ aus. Ziel ist es, die in unverantwortlichem Maß sich ausbreitenden und unsere Kulturlandschaft zerstörenden Maismonokulturen zügig durch den ökologischeren und ressourcensparenderen Anbau von Wildpflanzen als Energielieferanten zur Biogaserzeugung zu ersetzen.

WP009 wird angenommen.

Check green.gif WP009 Mehr Demokratie in Schleswig-Holstein
Abschnitt/Kapitel
4 (Demokratie)
Antragsteller
Karsten "Kiribati" Kuhls
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/WP009_Mehr_Demokratie_in_Schleswig-Holstein
Antragstext
Der LPT möge beschließen, das Kapitel 4 (Demokratie) im Wahlprogramm um den folgenden Absatz 1.b: Mehr Demokratie in Schleswig-Holstein zu ergänzen:
(zwischen 1.a  Mehr Bürgerbeteiligung – weniger Hürden bei Volksbegehren und 2. Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild)

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein unterstützt ebenfalls die beiden Volksinitiativen von Mehr Demokratie e. V. für „Volksentscheide ins Grundgesetz“ und für “mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen“. Besonders ist uns die Verbesserung der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Gemeinden und Kreisen ein Anliegen. Wir wollen, dass die Bürger, wenn sie es wünschen, über die gleichen Themen verbindlich entscheiden können, wie ihre gewählten Vertreter. Unter anderem sollen Bürgerentscheide zur Bauleitplanung sowie Hebesätzen der Grund- u. Gewerbesteuer möglich werden, die Unterschriftenhöhe nach Gemeindegröße gestaffelt und das 20-prozentige Zustimmungsquorum abgeschafft werden. Außerdem soll die kostenlose Beratung sowie das Anhörungsrecht von Bürgerinitiativen gesichert werden.

A005 wird angenommen.

Check green.gif A005 Besserer Schutz von Kandidaten im Abgeordnetengesetz Schlesswig-Holstein
Antragsteller
Proofy
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/A005_Besserer_Schutz_von_Kandidaten_im_AbgG
Antragstext
Der Landesparteitag möge die Fraktion der Piraten im Landtag Schleswig-Holstein darum bitten entsprechende Wege einzuleiten, um das AbgG SH im §2 Abs. 3 so zu erweitern, dass Kandidaten bestimmte Zeit auch nach Wahl vom Kündigungsschutz profitieren.

Aktuelle Fassung:

(3) Eine Kündigung oder Entlassung wegen der Annahme oder Ausübung des Mandats ist unzulässig. Eine Kündigung ist im Übrigen nur aus wichtigem Grund zulässig. Der Kündigungsschutz beginnt mit der Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers durch das dafür zuständige Organ der Partei oder mit der Einreichung des Wahlvorschlags. Er gilt ein Jahr nach Beendigung des Mandats fort.

Neue Fassung:

(3) Eine Kündigung oder Entlassung wegen der Annahme oder Ausübung des Mandats ist unzulässig. Eine Kündigung ist im Übrigen nur aus wichtigem Grund zulässig. Der Kündigungsschutz beginnt mit der Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers durch das dafür zuständige Organ der Partei oder mit der Einreichung des Wahlvorschlags. Er gilt ein Jahr nach Beendigung des Mandats fort, für nicht gewählte Bewerber und Bewerberinnen drei Monate nach dem Tag der Wahl.

Wahl der Beisitzer (2. Wahlgang)

Es wurden 84 abgegeben, davon gültig sind 83 Stimmen.
Marcel Louwers erhält 56 Stimmen (67,4%)
Frank Burkhard erhält 46 Stimmen (55,4%)
Arne Wulf erhält 40 Stimmen (48,1%)
Bastian Grundmann erhält 40 Stimmen (48,1%)
Marcel Schmidt erhält 37 Stimmen (44,5%)
Sven Seele erhält 36 Stimmen (43,3%)
Johannes Peschke erhält 33 Stimmen (39,7%)
Dennis Klüver erhält 17 Stimmen (20,4%)
Peter Zamzow erhält 3 Stimmen - nicht gewertet
Michael Behling erhält 1 Stimme - nicht gewertet
Marcel Louwers und Frank Burkhard nehmen die Wahl an.

Wahl der Beisitzer wird beendet.

Der Wahlleiter erklärt die Wahl der Beisitzer für beendet und verkündet, dass drei Beisitzer im Amt sind.

Geschäftsordnungsantrag wird angenommen.

Check green.gif Geschäftsordnungsantrag / sonstiger Antrag
Abschnitt/Kapitel
Direkte Beschlussfassung des sonstigen Antrags
Antragstext
Wiederholung der Beisitzerwahl auf dem nächsten Landesparteitag.

Wahl der Rechnungsprüfer

Geschäftsordnungsantrag wird angenommen.

Check green.gif Änderung der Geschäftsordnung
Abschnitt/Kapitel
Wahlordnung
Antragstext
Wahl der Rechnungsprüfer per Handzeichen.

Wahl der Rechnungsprüfer

Hans Boderius und Jasper Plambeck werden vorgeschlagen, per Handzeichen gewählt und nehmen die Wahl an.

Korrekturanträge zum Wahlprogramm

Es wurden bereits alle vorliegenden Anträge in den Zählpausen behandelt.

Satzungsänderungsanträge

Es wurden bereits alle vorliegenden Anträge in den Zählpausen behandelt.

Sonstige Anträge

A006 wird abgelehnt.

Check red.gif A006 Piraten SH akzeptieren CaCert
Antragsteller
Proofy
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/A006_Piraten_SH_akzeptieren_CaCert
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, dass die Piraten Schleswig-Holstein digitale Unterschriften( Signaturen) akzeptieren, die von CaCert ausgestellt sind und mindestens zwei erfolgreiche Assuren durchlaufen haben.

A007 wird abgelehnt.

Check red.gif A007 Flensburger Piraten-Erklärung
Antragsteller
Karsten "Kiribati" Kuhls
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.2/Antr%C3%A4ge/Flensburger_Piraten-Erkl%C3%A4rung
Antragstext
FLENSBURGER PIRATEN – ERKLÄRUNG

- Ein Evolutionäres Manifest -


Ein frischer politischer Wind weht aus dem Norden Europas.

Die am 10. September 2006 in Berlin ins Leben gerufene Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) , die sich in Anlehnung an die zuvor gegründete schwedische „Piratpartiet“ als Partei der Informationsgesellschaft versteht, entert derzeit mit ihren Landesverbänden Parlament um Parlament in der Bundesrepublik Deutschland.

Für uns, die Mitglieder im Landesverband Schleswig-Holstein der Piratenpartei Deutschland, beschreiben die Begriffe Transparenz, Bürgerbeteiligung und Bildung das Fundament, auf dessen Grundlage wir unser Piraten-Programm gemeinsam mit allen politisch Interessierten permanent weiter entwickeln wollen.

Wir stellen uns offen und ohne ideologisch-dogmatische Fixierungen, stets lösungsorientiert, mit größtmöglicher Transparenz und Objektivität der politischen Auseinandersetzung. Die Errungenschaften der modernen Informationstechnologie bieten uns dabei für die direkte Beteiligung beste Voraussetzungen.

Wir verstehen die Piratenpartei als kosmopolitisch. Das Internet kennt keine Grenzen und seine Bürger keine Hautfarbe. Wir wollen eine Welt, an der jeder Mensch den Anteil hat, der ihm ein selbst bestimmtes Leben in Frieden ermöglicht. Eine Welt, in der auch Platz für alles andere Lebendige ist, denn wir Menschen stehen mit allen jemals auf der Erde existierenden Organismen in evolutionärer Verwandtschaft.

Zwei aktuelle Entwicklungen auf weltpolitischer und nationaler (europäischer) Ebene erfüllen uns daher mit größter Sorge:

• Zum einen muss der soeben beendete UN-Nachhaltigkeitsgipfel RIO+20 (Rio de Janeiro, 20.-22. Juni 2012), nicht nur aus Sicht der Nichtregierungsorganisationen, als gescheitert gelten. Es sind erneut keinerlei verbindliche Maßnahmen und Fristen beschlossen worden, um zukunftsfähige Lösungen der weltweiten Ressourcen-, Klima- und Gerechtigkeitskrise zu entwickeln, bevor deren negative Folgen über Menschen und Mitwelt hereinbrechen. Die Zeit wird knapp…

• Zum anderen die geplanten Abstimmungen über den europäischen Fiskalpakt und den Stabilitätsmechanismus ESM, die im Eiltempo bis zum 29. Juni 2012 im Deutschen Bundestag und Bundesrat erfolgen sollen. Die Krise des Euro und die Staatsschuldenkrise bedrohen die demokratische Entwicklung der Europäischen Union. Die Maßnahmen, die von einigen wenigen Regierungen mit Verweis auf die Krisen durchgesetzt werden, verstärken die demokratischen Defizite der EU. ESM- und Fiskalvertrag sind ohne ausreichende demokratische Legitimation und unterliegen keiner demokratisch-rechtsstaatlichen Kontrolle.


Das Problemlösungspotential unserer politischen Altparteien und der aus ihnen hervorgegangenen Regierungen scheint auf allen Ebenen - national, europäisch und global - erschöpft, sie sind unbeweglich und volksfern geworden.


Wir sind daher zu der Überzeugung gekommen, dass es ohne mehr direkte Demokratie nicht gehen kann, wenn die EU zu einem Europa der Bürger auf dem Weg zu den Vereinigten Staaten von Europa werden soll.

Wir fordern, dass das mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerbegehren jetzt erstmals durchgeführt wird, um dem ESM und Fiskalpakt eine demokratische Legitimation durch alle Bürger zu verschaffen.

Außerdem ist Deutschland das einzige Land in der Europäischen Union, das noch nie einen nationalen Volksentscheid erlebt hat – kein von oben angesetztes Referendum und schon gar keine von der Bevölkerung initiierte Volksabstimmung. Der bundesweite Volksentscheid ist zwar im Grundgesetz (Artikel 20) angelegt, aber nicht ausgeführt. Das muss sich ab jetzt grundsätzlich ändern:

Wir fordern daher die Ermöglichung zur Durchführung bundesweiter Volksentscheide anlässlich der Abstimmung über den ESM-Vertrag und europäischen Fiskalvertrag durch den Deutschen Bundestag u. Bundesrat. Außerdem rufen wir alle Wahlbürgerinnen und Wahlbürger auf, jetzt die Verfassungsbeschwerde des Bündnisses „Europa braucht mehr Demokratie“ beim Bundesverfassungsgericht durch ihre Unterschrift zu unterstützen. Dies ist notwendig, um einer Renationalisierung Europas entgegenzuwirken und aus der EURO Union eine wirkliche politische Europäische Union zu entwickeln.


Empört euch! Engagiert euch! Echte Demokratie – jetzt!


Verabschiedet vom schleswig-holsteinischen Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland Flensburg, am 24. Juni 2012

Versammlung wird um 20:56 geschlossen.