RP:Wahlprogramm

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Wahlprogramm der Piratenpartei Rheinland-Pfalz

Application-certificate.svg Dieser Artikel ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei und daher gesperrt. Willst Du etwas ändern, so musst Du entweder den Verantwortlichen für diese Seite ansprechen oder gar einen Änderungsantrag auf dem nächsten Parteitag stellen.


Inhaltsverzeichnis

Privatsphäre, Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen, die freie Meinungsäußerung, demokratische Teilhabe und in der Folge unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform.

Änderungen des Landesdatenschutzgesetzes

Das aus den siebziger Jahren stammende Datenschutzrecht muss dringend an die Erfordernisse des Informations- und Kommunikationszeitalters angepasst werden. Die Piratenpartei strebt ein gut lesbares, allgemein verständliches und unbürokratisches Datenschutzrecht an. Die gesetzlichen Regelungen müssen unabhängig von der zukünftigen technischen Entwicklung Wirkung entfalten. Sinnvolle Regelungen aus der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes sollen in Landesrecht übernommen werden, wie z.B. die Informationspflichten bei Datenpannen und die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Datenschutzbeauftragte.

Wirksame Kontrolle

Ein starker Datenschutz setzt handlungsfähige Datenschützer voraus. Die Piratenpartei wird deshalb die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten organisatorisch, personell und finanziell so stärken, dass eine wirksame Kontrolle der bestehenden Datenschutzgesetze gewährleistet werden kann. Insbesondere müssen anlasslose Kontrollen ermöglicht werden. Zudem wollen wir die Sanktionsmöglichkeiten erhöhen, sodass Datenschutzverstöße spürbare Konsequenzen haben und Strafen nicht zu einem betriebswirtschaftlichen Faktor verkommen. Die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten wollen wir nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins zu einem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz umbauen.

Digitale Selbstverteidigung

Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung gewährleisten die Kontrolle über die eigenen Daten

Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht des einzelnen, die Verwendung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Jegliche kommerzielle Nutzung persönlicher Daten muss verboten sein, solange sie nicht ausdrücklich vom Betroffenen erlaubt wird. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen ein öffentliches Interesse zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben vorliegt.

Datenschutz als Bildungsauftrag

Wir betrachten Datenschutz als staatliche Bildungsaufgabe und wollen alle Bildungsträger in Rheinland-Pfalz in diese Aufgabe einbeziehen. Aufklärung über Datenschutz ist nicht nur Aufgabe der Schulen, sondern auch der politischen Bildungseinrichtungen, der Volkshochschulen, der Ausbildungseinrichtungen und anderer Bildungsstätten. Die Menschen müssen in der Lage sein, die Bedeutung der Privatsphäre für eine freiheitliche Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben zu erkennen und frühzeitig über die Gefahren aufgeklärt werden, die von Staat, Wirtschaft und von unachtsamer Datenpreisgabe ausgehen. Der verantwortungsvolle Umgang mit eigenen Daten und den Daten Dritter muss vermittelt werden. Die Auskunfts-, Änderungs- und Löschansprüche, die die Datenschutzgesetze einräumen, sind vielen Menschen nicht bekannt. Wir werden durch Informationskampagnen und Hilfsangebote dafür sorgen, dass diese Rechte wahrgenommen werden können.

Datenschutz auf Landesebene

Grundsatz des Datenschutzes ist die Datensparsamkeit. Darum wird die Piratenpartei Rheinland-Pfalz alle vom Land erfassten Daten auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit hin überprüfen.

Meldedaten

Eine Weitergabe von Informationen über Bürger ohne deren Einwilligung lehnen wir ab. In Zukunft muss sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie herausgegeben werden. Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten und seine Erlaubnis jederzeit widerrufen können.

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Neben dem Landesbeauftragten für den Datenschutz sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten ein wichtiges Organ, um den Datenschutz im Land zu gewährleisten. Leider haben sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe oft zu wenig Zeit zur Verfügung. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten sollen sich in Vollzeit um ihre Aufgabe kümmern können und in alle datenschutzrelevanten Vorhaben einbezogen werden. Außerdem wollen wir die Vernetzung und den Austausch zwischen Landes- und behördlichen Datenschutzbeauftragten fördern.

Auskunftsrecht gegenüber der Verwaltung

Jeder Bürger hat ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Dieses Recht gilt auch gegenüber der Verwaltung. Die Piratenpartei wird durchsetzen, dass alle Bürger auch gegenüber der Landesverwaltung einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung von unrichtigen oder unrechtmäßig gespeicherten Daten haben.

Datenschutz bei der Gesetzgebung

Datenschutz ist mehr als ein politisches Thema. Die Verarbeitung persönlicher Daten durchdringt heute alle gesellschaftlichen Bereiche. Bei fast allen Gesetzen spielen persönliche Daten der Bürger eine Rolle. Die Piratenpartei wird deshalb sicherstellen, dass der Datenschutz in allen Bereichen der Gesetzgebung mit einbezogen und von vorne herein geachtet wird.

Datenschutz in der Wirtschaft

Die bestehenden Datenschutzgesetze können den Datenschutz in der digitalen und vernetzten Welt des 21. Jahrhunderts nicht mehr gewährleisten. Viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz haben derzeit keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten eingesetzt, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Die Sanktionen müssen in diesem Bereich verstärkt werden, sodass der Datenschutz als Sparmaßnahme für Unternehmen nicht mehr in Frage kommt. Darüber hinaus wollen wir den Kündigungsschutz der betrieblichen Datenschutzbeauftragten stärken und ihnen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen. Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten müssen in die Lage versetzt werden, das Datenschutzbewusstsein in der Wirtschaft zu stärken und wirksam durchzusetzen.

Sicherheitspolitik

Mit einer erschreckenden Geschwindigkeit wurde das Recht auf Privatsphäre in den letzten Jahren zu Gunsten einer unwirksamen Sicherheitspolitik eingeschränkt. Systeme und Methoden, die der Staat gegen seine Bürger einsetzen kann, müssen der ständigen unabhängigen Bewertung und genauen Prüfung unterliegen. Wenn die Regierung Bürger beobachtet, ohne dass sie eines Verbrechens verdächtig sind, ist dies eine fundamental inakzeptable Verletzung des Bürgerrechts auf Privatsphäre. Die pauschale Verdächtigung und anlasslose Überwachung aller Bürger hat generell zu unterbleiben. Eine als 'präventive Strafverfolgung' verschleierte Abschaffung der Unschuldsvermutung lehnen wir unbedingt ab. Die flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums durch Videokameras oder andere Maßnahmen darf nicht zugelassen werden. Wir setzen uns für ein allgemeines Verbot der Überwachung des öffentlichen Raums ein, von dem nur einzelne, richterlich angeordnete Ausnahmen zulässig sind. Jedem Bürger muss das Recht auf Anonymität garantiert werden, das unserer Verfassung innewohnt. Die Weitergabe personenbezogener Daten vom Staat an die Privatwirtschaft hat in jedem Falle zu unterbleiben.

Politische Bildung stärken, Verfassungsschutz auflösen

Die Betätigung des Verfassungsschutzes in der Bildungsarbeit und die vehemente Verbreitung der Extremismustheorie lehnen wir ab, genauso wie Vereinsverbote oder die Aberkennung der Gemeinnützigkeit [von was?] auf Basis intransparenter, geheimdienstlicher Erkenntnisse. Wir fordern die Auflösung des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes und die ersatzlose Streichung seiner nachrichtendienstlichen Kompetenzen aus allen Landesbehörden. Die bisher für den Verfassungsschutz bereitgestellten Haushaltsmittel wollen wir der Landeszentrale für politische Bildung zuweisen. Hier soll Demokratiebildung, politische Aufklärung, Präventionsarbeit und die offene Beobachtung politischer Tendenzen zukünftig transparent stattfinden. Ihre überparteiliche Arbeit wollen wir ausbauen und ihre Unabhängigkeit gegenüber der Landesregierung stärken. Die Geschichte und Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz sollen in einem Projekt der Landeszentrale für politische Bildung aufgearbeitet werden.

Rücknahme des Zensus-Gesetzes

Das Zensus-Gesetz auf Landesebene soll abgeschafft werden. Werden weitere Daten von Bürgerinnen und Bürgern benötigt, sollen diese ausschließlich auf freiwilliger Basis erhoben werden.

Vorbeugung gegen Kriminalität

Um schon den Ursachen von Kriminalität entgegenzuwirken, wollen wir den Schwerpunkt unserer Sicherheitspolitik auf die Förderung von Kriminalpräventionsmaßnahmen und -projekten legen, deren Wirksamkeit - anders als bei Überwachungsmaßnahmen - wissenschaftlich erwiesen ist (z.B. Präventionsprojekte mit Jugendlichen aus sozial gefährdeten Familien). Besonders wichtig ist uns dies bei Kindern und Jugendlichen. Wir wollen dazu, dass Bund und Länder eine gemeinsame Präventionsstrategie entwickeln..

Polizei- und Ordnungsbehördengesetz

Wir lehnen sämtliche Versuche ab, durch eine Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes eine weitere Überwachung der Menschen zu ermöglichen.

Reform des Polizeirechts

Wir setzen uns für eine bessere Kontrolle der Polizeiarbeit im Land ein. So fordern wir eine individuelle Kennzeichnung aller Polizisten, insbesondere bei Großeinsätzen wie Demonstrationen oder Sportereignissen. Dabei muss natürlich auch auf den Schutz der Beamten Wert gelegt werden, weshalb wir eine anonyme Kennzeichnung einführen wollen. Die Einrichtung einer unabhängigen Polizei-Beschwerdestelle, an die sich Opfer von Polizeigewalt im Bedarfsfall richten können, begrüßen wir. Diese Beschwerdestelle muss aber personell ausreichend ausgestattet sein. Die Organisationsstrukturen innerhalb der Polizei wollen wir kritisch überprüfen und überarbeiten. Die Beauftragung von Privatfirmen mit der Durchführung staatlicher Hoheitsaufgaben, beispielsweise der Polizeiarbeit oder der Beaufsichtigung in Justizvollzugsanstalten, lehnen wir entschlossen ab. Wir widersprechen entschieden der Einrichtung von sogenannten Gefahrengebieten, in denen Polizisten anlasslose Personenkontrollen vornehmen können.

POLIS-Datenbank

In der Vergangenheit kam es zu rechtswidrigen Zugriffen auf das polizeiliche Informationssystem POLIS. In dem System befinden sich Daten über alle Personen, die als Tatverdächtige auffällig geworden, aber nicht zwangsläufig schuldig sind. Da diese Daten in einem Rechtsstaat besonders schutzwürdig sind, werden wir dieses System grundlegend überprüfen und sicherstellen, dass alle nötigen Vorkehrungen getroffen werden, um Datenmissbrauch zu verhindern.

Videoüberwachung

Wir fordern ein allgemeines Verbot von anlassloser und pauschaler Videoüberwachung des öffentlichen Raums, von dem nur einzelne, richterlich angeordnete Ausnahmen zulässig sind. Wir lehnen insbesondere den allgemeinen, präventiven, behördlichen Einsatz von Überwachungstechnologie während Demonstrationen ab, da dieser die Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung massiv einschränkt.

Versammlungsfreiheit

Wir lehnen verdachtsunabhängige Personen- und Fahrzeugkontrollen entschieden ab und setzen uns für ein Verbot dieser Kontrollen ein. Die anlasslose Kameraüberwachung von Menschenmengen wollen wir verbieten, ebenso wie die Funkzellenabfrage oder ähnliche Instrumente zur Überwachung der Teilnehmenden. Jede polizeiliche Überwachungsmaßnahme muss vollständig dokumentiert und begründet werden und dem Landesdatenschutzbeauftragten zur Kontrolle vorgelegt werden. Die Möglichkeit der anonymen Teilnahme an einer Versammlung ist ein essentieller Bestandteil einer demokratischen Politik. Das Vermummungsverbot werden wir daher abschaffen. Die Bannmeile um den Landtag in Mainz, in der keine Versammlungen durchgeführt werden dürfen, wollen wir überprüfen.

Erforschung und Einsatz von Drohnen

Wir sehen die Erforschung und den Einsatz von Drohnen durch staatliche und private Organisationen sehr kritisch. Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz lehnt jegliche Förderung von Drohneneinsätzen ab, sofern nicht sichergestellt werden kann, dass die unbemannten Flugsysteme nicht gegen Menschen eingesetzt werden und die Grundrechte nicht einschränken. Dies ist beispielsweise denkbar im Bereich Katastrophenhilfe, Vermisstensuche und Umweltforschung. Militär, Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen keine Drohnen einsetzen. Den Einsatz und die Erforschung bewaffneter Drohnen lehnen wir kategorisch ab.

Justiz

Wir fordern die Unabhängigkeit der Staatsanwälte von der politischen Führung und deshalb ein Verbot des Weisungsrechtes der vorgesetzten Behörden auf Einstellung von Verfahren.

Biometrische Daten und Gentests

Erhebung und Nutzung biometrischer Daten und Gentests erfordern aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eine besonders kritische Bewertung und Kontrolle von unabhängiger Stelle. Der Aufbau zentraler Datenbanken mit solchen Daten muss unterbleiben. Die Verwendung biometrischer Merkmale in Passdokumenten hat zu unterbleiben oder auf Freiwilligkeit zu beruhen. Es ist gegenüber Drittstaaten durchzusetzen, dass diese Pässe unabhängig von biometrischen Merkmalen vollständig gültig sind. Massengentests für polizeiliche Zwecke, bei denen die Vorgeladenen nicht individuell verdächtigt werden, müssen als anlasslose Verdächtigungen gewertet und entsprechend untersagt werden.

Landesverwaltung und Demokratie

Der Zugang zu Wissen und Information ist die Grundlage für unsere freiheitlich-demokratische Informations- und Wissensgesellschaft. Wir PIRATEN setzen uns daher für eine Stärkung der Informationsfreiheit und einen freien und offenen Zugang zu allen staatlichen und staatlich geförderten Informationsbeständen ein.

Informationsfreiheit

Wir PIRATEN wollen die Parlamente, die Behörden und die rechtlichen Grundlagen so umgestalten, dass sie diesem gesamtgesellschaftlichen Anspruch der Informationsfreiheit für alle Bürger Rechnung tragen. Wir setzen uns dafür ein, dass sich der Staat vom Prinzip der Geheimhaltung abkehrt und ein Prinzip der Öffentlichkeit einführt, welches den mündigen Bürger in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und Gestaltens stellt.

Transparente Information über Großprojekte

Bei der Planung und Umsetzung von Großprojekten sollen frühzeitig alle relevanten Informationen veröffentlicht werden. Daneben sollen die betroffenen Bürger angemessen und frühzeitig beteiligt werden. Bei einer Verlegung in private Rechtsformen muss diese Veröffentlichungspflicht weiterhin gewährleistet sein. Wir wollen eine offenere Kommunikation bei der Planung und Umsetzung von Großprojekten anstoßen.

Offene Dateiformate und lizenzfreie Software

Wir werden dafür sorgen, dass die Verwaltungen des Landes und der Kommunen vollständig auf offene Dateiformate umsteigen. Dies vereinfacht den Datenaustausch zwischen den Behörden untereinander und mit den Bürgern. Durch die Offenheit des Quellcodes bei freier Software gibt es keine Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller. Dies verbessert die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise rechtliche Rahmenbedingungen für Behörden ändern. Bei freier Software entfallen außerdem auf lange Sicht große Summen für Lizenzgebühren. Den kurzfristig höheren Kosten für Einarbeitungsaufwand stehen so mittel- und langfristige Einsparungen gegenüber. Wartungsverträge können mit Firmen vor Ort geschlossen werden, was die regionale Wirtschaft fördert. Bei öffentlichen Ausschreibungen sollen Open-Source-Produkte mit offenen Dateiformaten bevorzugt behandelt werden. Verträge der Landesregierung mit Software-Monopolisten zum Einsatz von Software in Schulen, Hochschulen und Verwaltung sowie im Bereich des Jugendmedienschutzes und der Medienkompetenzförderung lehnen wir ab und werden entsprechende bereits bestehende Verträge aufkündigen. Offene Formate garantieren, dass Informationen auch langfristig lesbar sind. Diese müssen möglichst in durchsuchbarer Form zur Verfügung gestellt werden.

Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf nicht davon abhängen, welches Computersystem jemand benutzt, ob spezielle Software installiert oder gekauft wurde. Deshalb ist es erforderlich, Veröffentlichungen in einer Form vorzunehmen, die auf offenen, standardisierten Formaten basiert.

Auskunftsanspruch

Wir wollen gewährleisten, dass jeder Bürger sein Recht durchsetzen kann, auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung Einsicht in die Aktenvorgänge und die den jeweiligen Stellen zur Verfügung stehenden Informationen zu nehmen. Dies gilt für schriftliches Aktenmaterial ebenso wie für digitale oder andere Medien. Ausnahmeregelungen zum Auskunftsanspruch sind eng und eindeutig zu formulieren und dürfen nicht pauschal ganze Behörden oder Verwaltungsgebiete ausnehmen. Für eine breite und effiziente Nutzung der Daten ist die Auskunftsstelle verpflichtet, Zugang in Form einer Akteneinsicht oder einer Materialkopie zu gewähren. Der Zugang soll zeitnah und mit einer klaren und fairen Kostenregelung erfolgen. Verweigerung des Zugangs muss schriftlich begründet werden und kann vom Antragsteller sowie von betroffenen Dritten gerichtlich überprüft werden lassen, wobei dem Gericht zu diesem Zweck voller Zugang durch die öffentliche Stelle gewährt werden muss.

Keine Datenhehlerei

Es ist inakzeptabel, dass die Landesregierung unter dem Deckmantel der Steuergerechtigkeit Bankdaten von Bürgerinnen und Bürgern aufkauft und damit die Steuergerechtigkeit in die Hände von Kriminellen legt, statt sich für ein einfacheres, transparenteres und gerechteres Steuersystem einzusetzen. Den Ankauf von personenbezogenen Daten von Bürgerinnen und Bürgern durch Ämter und Behörden lehnt die Piratenpartei generell ab. In einem Rechtsstaat darf sich der Staat nicht als Datenhehler betätigen. Wer mit Kriminellen zusammenarbeitet und diese für Straftaten oder deren Beute bezahlt, fördert damit ggf. sogar weitere Straftaten. Auch bei Ermittlungen im Bankenumfeld gilt für alle Betroffenen die Unschuldsvermutung. Es ist nicht hinnehmbar, dass gegen Menschen ermittelt wird und sie z.B. mit einer oft traumatisierenden Hausdurchsuchung rechnen müssen, lediglich weil ihre Daten von Kriminellen an den Staat verkauft werden. Ermittlungen müssen sich im Rahmen von Kriminalitätsbekämpfung generell auf konkrete Verdachtsfälle beschränken. Ein Auslandskonto zu besitzen, darf aber noch keinen Verdacht einer Straftat begründen. Die mangelhafte Absicherung und Zugriffskontrolle von Unternehmensdatenbanken erleichtert nach Ansicht der PIRATEN, Daten illegal auszulesen und weiterzugeben. Wir setzen uns daher dafür ein, das Bewusstsein für Datensicherheit und Datensparsamkeit auch im Unternehmensumfeld zu stärken.

Bekämpfung von Korruption

Damit für die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger klar ersichtlich ist, wer die Politik im Land beeinflusst, werden wir ein vollständiges Lobbyistenregister auf Landesebene einführen, in dem alle Verbände und Vertreter aufgeführt werden, die Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse oder deren Ausgestaltung durch Verordnungen haben. In den Ministerien dürfen keine Mitarbeiter von Unternehmen dauerhaft ihre Arbeit verrichten. Lediglich in transparenten Anhörungen dürfen diese als Sachverständige angehört werden. Anhörungen zu Gesetzesinitiativen oder anderen Vorhaben der Landesregierung müssen stets öffentlich angekündigt werden und für jeden zugänglich sein. Insbesondere Verbraucherverbände, Bürgerrechts- und Menschenrechtsorganisationen müssen von Anfang an in Gesetzgebungsprozesse eingeweiht werden und Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Alle Stellungnahmen von Interessenverbänden müssen öffentlich z.B. über das Internet zugänglich gemacht werden.

Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung

Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorlage dienen.

Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten von Amts- und Mandatsträgern

Mandatsträger und Ausübende politischer Ämter müssen zur Offenlegung sämtlicher Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten verpflichtet sein. Nur wenn der Bürger weiß von wem die genannten Personen bezahlt werden und für wen sie arbeiten, kann er sich ein vollständiges Bild über deren Unabhängigkeit oder ggf. deren Abhängigkeit machen. Die Offenlegungspflicht soll auch für unentgeltliche (nicht private) Nebentätigkeiten, wie Ehrenämter in Vereinen und Verbänden gelten. Dazu werden wir ein Modell erarbeiten, das über die Regelungen auf Bundesebene hinausgeht. Das dreistufige System reicht nicht aus, da die höchste Stufe von 7000 Euro nichts darüber aussagt, wie hoch die Nebeneinkünfte tatsächlich ausfallen. Um mögliche Interessenkonflikte erkennen zu können, müssen die zusätzlichen Einkünfte transparent offengelegt werden.

Transparenter Haushalt

Die Transparenz im Haushalt des Landes und bei der Verwendung von sonstigen Landesmitteln muss dringend verbessert werden. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind nicht im erforderlichen Maß gewährleistet. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Haushalte der überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Stiftungen unter verstärkte parlamentarische Kontrolle gestellt werden.

Mehr Demokratie

Wir wollen, dass alle Menschen - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Alter - bei Kommunal- und Landtagswahlen wählen dürfen. Die einzige Voraussetzung soll sein, mindestens drei Monate in der Gemeinde bzw. in unserem Bundesland zu leben.

Fraktionszwänge

Wir setzen uns für mehr Freiheit und Unabhängigkeit des einzelnen Abgeordneten im Parlament ein. Um den Parteiendruck zu verringern, muss der Einfluss der Wähler auf die personelle Zusammensetzung des Landtags gestärkt werden. Daher wollen wir auch für Landtagswahlen die Möglichkeit schaffen, Kandidaten verschiedener Parteien zu wählen oder einzelne Kandidaten zu stärken (panaschieren und kumulieren), wie es bereits bei Kommunalwahlen möglich ist.

Briefwahl begrenzen!

Bereits 1981 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Briefwahl problematisch im Hinblick auf die Grundsätze der freien und der geheimen Wahl ist. Damals wurden Briefwahlunterlagen aber nur in begründeten Fällen ausgestellt, sodass die Briefwahl trotzdem akzeptiert wurde. Mittlerweile ist die Zahl der Briefwähler jedoch stark gestiegen. Wir möchten daher die Möglichkeit der Briefwahl auf ein absolutes Minimum beschränken. Mobile Wahllokale, die z. B. bereits in kleineren Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden, sollen zukünftig auch Menschen mit einbeziehen, die zuhause gepflegt werden. Für Personen, die am Wahltag verhindert sind, soll es ermöglicht werden, ausnahmsweise vor dem eigentlichen Wahltermin in eigenen Wahllokalen zu wählen.

Sperrklausel

Bislang braucht eine Partei mindestens 5 % der Stimmen, um Vertreter in den Landtag entsenden zu können. Auf kommunaler Ebene gibt es eine solche Sperrklausel nicht, auch für die Europawahl gibt es sie mittlerweile nicht mehr. Wir wollen die Fünfprozenthürde auch auf Landesebene abschaffen! Dadurch werden auch die Anhänger kleinerer Parteien in der Landespolitik berücksichtigt und neue Ideen in den Landtag gebracht.

Petitionsrecht

Jeder hat das Recht, sich mit Beschwerden oder Anregungen an das Parlament zu wenden. Wir wollen, dass dieses Recht verstärkt genutzt wird: Nach Vorbild des Portals "ePetitionen" des Bundestags wollen wir auch für dem Landtag Rheinland-Pfalz eine Website einrichten, auf der Petitionen öffentlich eingereicht, diskutiert und unterstützt werden können. Sitzungen des Petitionsausschusses müssen immer öffentlich sein. Auf kommunaler Ebene wollen wir Plattformen erstellen, auf denen jeder Anregungen an die Kommunalverwaltung und die Stadt- bzw. Gemeinderäte richten kann.

Volksabstimmungen

Bisher wurde in Rheinland-Pfalz noch nie ein landesweiter Volksentscheid durchgeführt. Wir wollen daher die Hürden dafür senken. Die Sammelfrist für Unterschriften wird von bisher zwei auf künftig sechs Monate verlängert, die Zahl der notwendigen Unterschriften wollen wir von jetzt 300.000 auf 100.000 verringern. Die Unterschriften müssen bisher auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden, diese Hürde wollen wir abschaffen und durch eine freie Unterschriftensammlung ersetzen. Außerdem fordern wir, dass Volksinitiativen und Volksbegehren im Landtag in jedem Fall öffentlich behandelt werden müssen. Bei Volksentscheiden wollen wir anstelle der Mindestbeteiligung (Beteiligungsquorum) eine Mindestzustimmung (Zustimmungsquorum) einführen, um zu verhindern, dass Gegner eines Vorschlags zum Boykott der Abstimmung aufrufen. Da über unsere Landesverfassung 1948 in einer Volksabstimmung entschieden wurde, wollen wir künftig für alle Verfassungsänderungen verpflichtend eine Volksabstimmung durchführen. Auch auf kommunaler Ebene wollen wir das Zustandekommen eines Bürgerentscheids vereinfachen. Die dafür nötige Unterschriftenzahl wollen wir von jetzt 10 % auf 5 % der Wahlberechtigten halbieren. Die in manchen Fällen vorgesehene Frist für das Sammeln der Unterschriften wollen wir von jetzt vier Monaten auf sechs Monate verlängern. Die Liste der Themen, bei denen ein Bürgerentscheid nicht zulässig ist, wollen wir kürzen. Kommt es zu einem Bürgerentscheid, wollen wir das Zustimmungsquorum abschaffen oder zumindest verringern.

Staatsleistungen an Kirchen beenden

Die Länder zahlen jährlich ca. 400-500 Millionen Euro an die Kirchen. In Rheinland-Pfalz wurden dafür im Landeshaushalt 2013 etwa 53 Millionen Euro veranschlagt. Viele Kommunen in Rheinland-Pfalz müssen darüber hinaus aufgrund jahrhundertealter Verträge eigene Zahlungen an Kirchengemeinden leisten. Wir möchten diese Zahlungsverpflichtungen von Land und Kommunen gesetzlich beenden.

Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht

Beschäftigte bei Religionsgemeinschaften müssen als Arbeitnehmer die gleichen Rechte haben wie Beschäftigte in nichtreligiösen Unternehmen bzw. Organisationen. Auch bis zur vollständigen Entflechtung von Kirche und Staat darf es nicht hingenommen werden, dass in Organisationen, die öffentliche Gelder erhalten, Menschen wegen ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer persönlichen Meinung oder ihrem privaten Lebenswandel benachteiligt werden.

Religiöse Symbole in staatlichen Institutionen

Alle religiösen Symbole werden aus staatlichen Institutionen entfernt. Architektur und Gestaltung eines Gebäudes lassen auf den Charakter der Verwendung dieses Gebäudes schließen. Davon unberührt bleiben religiöse Symbole, die Angestellte z. B. als Kleidung oder Schmuck tragen (Kreuze als Anhänger, Kopftuch). Eigene Überzeugungen auf diese Art zum Ausdruck zu bringen liegt in der freien Entscheidung jedes einzelnen Menschen.

Besetzung und Transparenz der Rundfunkgremien

Der Einfluss der Verwaltungsgremien der Öffentlich-Rechtlichen ist hoch. Dadurch kann es dazu kommen, dass aus parteipolitischem Kalkül versucht wird, Einfluss auf Personal oder Programmgestaltung zu nehmen. Die Piratenpartei fordert daher, dass in Verwaltungsgremien der Öffentlich-Rechtlichen keine Mitglieder von Landesregierungen vertreten sein dürfen. Die Sitzungen der Gremien sollen zukünftig außerdem öffentlich stattfinden und ins Internet übertragen werden. Die PIRATEN setzen sich dafür ein, dass auch bisher vernachlässigte gesellschaftliche Gruppierungen wie z.B. Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen (Chaos Computer Club e.V., DigitalCourage e.V. und Digitale Gesellschaft e.V.), aber auch Konfessionslosenverbände in den Rundfunkräten einen Platz bekommen und Gehör finden.

Infrastruktur

Die Piratenpartei möchte verhindern, dass durch privatwirtschaftliche Interessen Infrastrukturen wettbewerbsverzerrend und auf Kosten der Gesellschaft beeinflusst werden.

Kommunale Versorgung

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Grundversorgung mit

  • Trinkwasser
  • Wasser- und Abwasserleitungen
  • Klärwerken
  • Stromnetzen
  • Gasnetze
  • Straßen sowie Straßenbauwerke

in der öffentlichen Hand bleibt bzw. in diese rückgeführt wird, sollte sie bereits privatwirtschaftlich betrieben sein, und erneut zum Verkauf anstehen. Bei einem Verkauf der Netze oder einer Fusion haben die Kommunen ein Vorkaufsrecht, das eine angemessene Zeit vor dem Verkaufstermin von den zuständigen Kommunen ausgeübt werden kann. Der Betrieb soll über kommunale Stadtwerke gewährleistet sein, die sich vollständig in öffentlicher Hand befinden. Seine Verpachtung oder Vermietung ist ausgeschlossen.

Breitbandausbau

Regionen ohne Breitbandtechnologie werden von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung abgehängt. Breitband-Internetverbindungen sollen wie Strom, Straßen, Telefon und andere Infrastruktur flächendeckend verfügbar sein. Beim Bau und der Sanierung von Straßen müssen vorausschauend Leerrohre gelegt werden, um einen kostengünstigen Breitbandausbau zu ermöglichen. Wir wollen unterversorgte Gebiete finanziell fördern, um den Ausbau voranzutreiben. Das Land soll einen Beauftragten einsetzen, dessen Aufgabe es ist, in den Kommunen gezielt über die Fördermittel zu informieren und für den Breitbandausbau zu werben.

Öffentlicher Raum für alle

Die Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums für alle müssen verbessert werden. Die Innenstädte gehören auch spielenden Kindern und skatenden Jugendlichen. Zwischen den Interessen von Anwohnern und anderen Nutzern des öffentlichen Raumes muss immer ein gerechter Ausgleich stattfinden. Interessengruppen dürfen dabei nicht bevorzugt werden aufgrund ihrer besseren Finanzausstattung oder besserem Organisationsgrad. Wir möchten Bürgervereinigungen, Vereinen und Kulturgruppen den Gebrauch öffentlicher Gebäude einfacher machen und setzen uns für entsprechende Verbesserungen in Nutzungs- und Haftungsregelungen ein.

Halböffentliche Räume

Die zunehmende Privatisierung des öffentlichen Raumes lehnen wir ab. Beispielhaft seien hier große Einkaufszentren in privatem Besitz genannt. Dort findet öffentliches Leben statt, von dem keiner unserer Mitmenschen auszuschließen ist. Personen dürfen nicht vom Betreten der Zu- und Durchgangswege abgehalten werden. Die weitere Ausweitung privaten Raumes auf Kosten öffentlichen Raumes wollen wir stoppen und gegebenenfalls rückgängig machen. Für großflächige Räume in privatem Besitz wollen wir einen rechtlichen Rahmen gestalten, der dem Charakter dieser Räume als öffentlichem Raum, gerecht wird. Straßen in Städten und Gemeinden sollen in öffentlicher Hand verbleiben. Die Einfriedung kommunaler Einrichtungen sollte nur in begründeten Fällen erfolgen.

Bildung

Bildung ist unabdingbares Menschenrecht, daher will die Piratenpartei Chancengleichheit und einen freien Zugang zu Information und Bildung für alle Menschen uneingeschränkt durchsetzen. Eine Lehrmittelfreiheit an den Schulen in Rheinland-Pfalz ist das Ziel. Dazu wollen wir einen massiven Ausbau der Investitionen ins Bildungssystem erstreiten. Wir setzen uns für neue Methoden und eine grundlegende Reform des Schulsystems ein.

Grundsätze

Bildung ist unabdingbares Menschenrecht, daher will die Piratenpartei Chancengleichheit und ein freier Zugang zu Information und Bildung für alle Menschen uneingeschränkt durchsetzen. Dazu wollen wir einen massiven Ausbau der Investitionen ins Bildungssystem erstreiten. Wir setzen uns für neue Methoden und eine grundlegende Reform des Schulsystems ein.

Lernen

Unter Lernen verstehen wir einen individuellen, ganzheitlichen, lebensnahen Erfahrungsprozess. Dies soll sich im Schulalltag widerspiegeln, indem Lernen nicht nur als Reproduktion von Wissen verstanden wird. Im Mittelpunkt stehen hierbei Kreativität, Kritisches Denken, Kompetenzentwicklung, Wissen und Kooperatives Arbeiten, emotionale Bildung, sowie dem Umgang mit neuen Problemfragen, gelungene Kommunikation, Persönlichkeitsentwicklung, Empathie, Körperbildung, Selbstausdruck durch Musik, Kunst, oder Theater, ethischer Urteilsbildung, lernmethodisches Wissen, Sprach und Medienkompetenzen und den Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen. Lerninhalte sind auf die realen Anforderungen im Leben anzupassen. Das Anhäufen von totem Wissen macht keinen Sinn. Stattdessen soll auf bedeutsame Lerninhalte und mehr Wahlfreiheit bei den Lernthemen hingearbeitet werden. Mit zunehmendem Altern sollen Schüler mehr Mitspracherecht an ihren Lerninhalten haben. Neue Lernende sollen auf einen nachhaltigen Umgang mit Mensch und Natur vorbereitet und zu frei denkenden Individuen heranwachsen. Schule soll dabei helfen ihre Potentiale zu entfalten.

Individuelle Förderung

Wir möchten eine bessere Förderung einzelner Schüler und deren Interessen. Dies kann durch Angebote wie Arbeitsgruppen, Wahlpflichtfächern und staatlich bezahlten Förderunterricht erreicht werden.

Wahlfreiheit

Eltern haben das Recht die Schulform für ihr Kind auszuwählen, die sie für die angemessenste halten. Den Kindern ist bei der Wahl der weiterführenden Schule ein Mitspracherecht einzuräumen. Um Chancengleichheit zu wahren, dürfen etwaige Empfehlungen sowohl für die Wahl einer weiterführenden Schule als auch für die Berufswahl nicht auf offiziellen Zeugnissen vermerkt werden. Auch Zusatzdokumente mit offiziellen Empfehlungen sollen nicht erstellt werden.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

An allen Grundschulen verpflichtend und in den höheren Klassenstufen optional je nach Bedarf soll ein Angebot zur Ganztagsbetreuung geschaffen werden.

Säkularisierung der Bildung

Staatliche Bildungseinrichtungen müssen weltanschaulich und religiös neutral sein. Der bisher im Schulgesetz vorhandene Religions- und Gottesbezug soll deswegen gestrichen werden. Ethikunterricht muss flächendeckend für alle Schüler bereits ab der ersten Klasse als Regelfach angeboten werden. Der Religionsunterricht kann als freiwilliges Zusatzfach beibehalten werden. Dieser sollte religionsübergreifend angelegt sein. Im Rahmen des Ethikunterrichts sollen unter anderem die Konzepte Religion und Glaube an exemplarischen Beispielen (Weltreligionen, Glaubensgemeinschaften, Philosophien) erläutert und ihr Stellenwert für unsere und andere Kulturen verdeutlicht werden. In beiden Fächern sollen verbindende Aspekte hervorgehoben und die Toleranz gegenüber trennenden Positionen gefördert werden

Abschaffung aller Studiengebühren

Jeder Mensch hat das Recht auf die Teilhabe an der Gesellschaft, auf Bildung und kulturelle Betätigung. Studiengebühren und andere finanzielle Zusatzbelastungen im Studium halten Menschen aber vom Studieren ab. Wir fordern daher die Abschaffung aller Studiengebühren und weiterer finanzieller Zusatzbelastungen für Studierende wie Verwaltungsgebühren, um barriere- und kostenfreie Bildung für alle zu realisieren.

Bildungssystem

Das Bildungssystem muss der Tatsache Rechnung tragen, dass Menschen individuelle Fähigkeiten, Fertigkeiten, Wissen und Kompetenzen besitzen. Der Grad an Bildung, den jeder einzelne erreicht, darf nicht von sozialer Herkunft, Wohnort oder wirtschaftlichem Hintergrund abhängen. Daher muss allgemeine Bildung lebenslang kostenfrei sein und allen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zur Verfügung stehen.

Frühkindliche Bildung und Erziehung

Sie soll gewährleisten, dass Kinder unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft mit guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen können. Daher muss sie selbstverständlich kostenfrei sein. Jedes Kind muss bis zum Schuleintritt ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz in einer staatlichen oder staatlich geförderten Einrichtung haben. Ein Betreuungsgeld lehnen wir ab. Die Ausbildung der Erzieher.innen sollte finanziert werden und Kitas sollten bessere Arbeitsbedingungen ermöglicht werden. Durch mehr Personal kann der Betreuungsschlüssel in den Einrichtungen und damit die Belastung gesenkt werden. Zur frühkindlichen Förderung ist ein motiviertes, gut ausgebildetes und angemessen bezahltes Personal ebenso wichtig wie eine moderne Ausstattung, die Spielen und Lernen gleichermaßen ermöglicht. Bei der öffentlichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle privaten Träger gleichzustellen. Im Gegenzug dürfen Betreuungseinrichtungen bei der Aufnahme von Kindern keine Vorauswahl anhand konfessioneller, sozialer, kultureller oder sonstiger Merkmale treffen. Die moderne Arbeitswelt verlangt den Menschen ein hohes Maß an Flexibilität ab. Insbesondere alleinerziehende Eltern, aber auch Familien ohne Unterstützung durch Verwandte oder Freunde, sind daher auf ein gutes Betreuungsangebot für ihre Kinder angewiesen. Plätze in Krippen, Kindertagesstätten und Kindergärten müssen schnellstmöglich und flächendeckend an den bestehenden Bedarf angepasst werden. Wir wollen insbesondere Betreuungseinrichtungen am Arbeitsplatz bzw. an Ausbildungsstätten stärker fördern. Die Öffnungszeiten sind so zu gestalten, dass auch außerhalb der Kernarbeitszeit eine Betreuung ermöglicht wird. Dies kann entweder durch ein Ganztagsangebot oder durch flexible Öffnungszeiten gewährleistet werden. Eine gesunde Verpflegung und Grundausstattung an Kleidung der Kinder muss sichergestellt werden. In Gemeinden, in denen zu wenig Kinder für den Betrieb einer Betreuungseinrichtung vorhanden sind, sehen wir staatlich finanzierte und qualifizierte Tageseltern als eine sinnvolle Ergänzung an.

Freier Zugang zu Kindergärten und Kindertagesstätten

Jedem Kind muss ab dem Alter von drei Jahren ein kostenloser Platz in einem staatlichen Kindergarten in der Nähe zur Verfügung stehen.

Gleichbehandlung der Träger

Konfessionelle, soziale, kulturelle oder sonstige Zugangsbeschränkungen dürfen in Einrichtungen, die gänzlich oder zu Teilen öffentlich finanziert werden, nicht geduldet werden.

Brennpunkte

Bereits im Vorschulalter soll ein besonderer Schwerpunkt auf der Förderung von sozial benachteiligten Kindern liegen. Gerade Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten sollen sowohl beim Personal, Aus- und Weiterbildung sowie bei der räumlichen Ausstattung (z. B. Küchen) und den pädagogischen Bedarfsmaterialien verstärkt berücksichtigt werden. Die durch eine Zusatzqualifikation am besten befähigten Lehrenden sollen an die schwierigsten Einrichtungen kommen können und dementsprechend bezahlt werden.

Grundschule

Die Grundschule setzt die Arbeit der Kindertagesstätten im Hinblick auf ein lebensnahes Lernen fort. Alle Kinder müssen in einer positiven Lernumgebung entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen gefordert und gefördert werden, sowie kindgerechte Beratung und Begleitung erfahren können. Dies erfordert eine entsprechende Personalpolitik. Gerade an Brennpunktschulen sind aufgrund des speziellen Förderbedarfs mehr Lehrkräfte/pädagogische Fachkräfte einzusetzen. Eine besondere Herausforderung stellt die Inklusion von Kindern mit speziellem Förderbedarf dar. Wenn diese an Regelschulen unterrichtet werden sollen, dann nur mit der Unterstützung von speziell ausgebildeten Lehrkräften (Förderschullehrer) oder Assistenzen und zusätzlichen Lehrerstunden. Es sind räumlich, personell und finanziell passende Möglichkeiten für eine gelungene Inklusion zu schaffen. Es ist immer eine individuelle Entscheidung, welche Schulform Kinder mit speziellem Förderbedarf besuchen. Diese Entscheidung obliegt den Erziehungsberechtigten. Allerdings sollte eine intensive Beratung durch geschultes Fachpersonal vorausgehen. In Zukunft soll eine inklusive Schule zum Regelfall werden. Eine gute Umsetzung des Inklusionsgedanken ist für alle ein Gewinn. Wir unterstützen den Ausbau von Ganztagsschulen im Primarbereich.

Weiterführende Schule

Als weiterführende staatliche Schulen sollen ab der 5. Klasse die Schulformen Gesamtschule und Gymnasium zur Wahl stehen. Beide Schulformen unterrichten die 5. und 6. Klasse gemeinsam, ab der 7. Klasse wird ein Kurssystem umgesetzt, um die Schülerinnen und Schüler nach persönlicher Leistung im jeweiligen Fach differenzieren zu können. Langfristig soll auch das Gymnasium in die Gesamtschule integriert werden. Die Qualität des Abiturs ist derzeit schon vergleichbar. Durch das Kurssystem wird eine Über- oder Unterforderung der Schüler vermieden und eine gleichbleibende Qualität sichergestellt, ohne dass ein vielgliedriges Schulsystem nötig ist. Beide Schulformen setzen stärker auf Lernfelder und Themenblöcke, um bereits bestehende Strukturen an Grundschulen und Berufsschulen besser zu unterstützen. Dabei kann auch das klassische Raster von 45-minütigen Schulstunden in Autonomie der Schule aufgelöst werden. Sowohl Gymnasium als auch Gesamtschule sollen vermehrt als Ganztagsschulen mit offenen Lerneinheiten im Wechsel mit Unterricht arbeiten. Das heißt, dass projektorientiertes Arbeiten, Sport und Ruhephasen in die reguläre Schulzeit integriert werden. Auch können so die Räumlichkeiten der Schulen effizienter genutzt und berufstätige Eltern entlastet werden. Mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler soll das Lehrangebot verstärkt in Richtung Medienkompetenz, Problemlösungskompetenz und wissenschaftliche Arbeitsweise ausgebaut werden, wobei der Pflege einer Fehlerkultur eine besondere Bedeutung zukommt. Kritischem und eigenständigem Lernen soll Vorrang vor Fachkompetenzen eingeräumt werden. Die Unterschiede zwischen Gymnasium und Gesamtschule bestehen nur bis einschließlich zur 10. Klasse, danach wird bis zur 13. Klasse gemeinsam in einem Kurssystem mit Wahlmöglichkeiten zwischen Leistungs- und Grundkursen gelernt. Als Alternative gibt es die Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler eine Ausbildung zu beginnen und die letzten zwei bis drei Jahre ihrer Schullaufbahn im Dualen System und der Berufsschule zu absolvieren. Abschlüsse gibt es jeweils am Ende der 10. Klasse (für die Bewerber um Ausbildungsplätze) und am Ende der 13. Klasse. Es kann die Hochschulreife sowie die Fachhochschulreife erworben werden. Ausschlaggebend für diesen letzten Schulabschluss ist der Erwerb mehrerer Leistungsnachweise innerhalb der gesamten letzten zwei bzw. drei Jahre der Schullaufbahn. Die Auswahl der Leistungsnachweise, die den Abschluss bilden, kann unterschiedlich sein und spiegelt das persönliche Profil der Schülerinnen und Schüler wieder.

Alternative Schulformen

Neben den bekannten Schulformen Grundschule, Gesamtschule, Gymnasium und Förderschule setzen wir uns zum Ziel, den Aufbau von alternativen Schulformen zu fördern. Dies soll allen Menschen ermöglichen, sich bedürfnisgerecht weiterzuentwickeln durch Lernmethoden, die ihrem Lerntypus optimal entsprechen.

Hochschule

Es gibt zwei Hochschulformen, die sich in der Vermittlung der Lerninhalte, nicht jedoch in der Regelstudienzeit oder im erreichten Abschluss unterscheiden. In der Fachhochschule können in kurzer Zeit (ca. 8 bis ca. 12 Semester) alle Hochschulabschlüsse erworben werden. Ziel der Fachhochschule ist eine Ausbildung auf hohem Niveau, die durch ihre Strukturierung auf das Erreichen eines Abschlusses ausgerichtet ist. Dies wird durch Lernen in Vorlesungen, Seminaren und Übungen erreicht, wobei durch den gewählten Studiengang eine sinnvolle Abfolge der Veranstaltungen vorgeschrieben wird. In Einzelfällen sollte auch eine Umorganisation des Studiums möglich sein. Die Universität schließlich ermöglicht gänzlich freies Lernen. Hier besteht die Möglichkeit, Fächergrenzen zu überschreiten, und nach Interesse Veranstaltungen aus vielen Bereichen und mit unterschiedlicher Dauer zu besuchen. Es können auch alle Hochschulabschlüsse erworben werden, jedoch werden keine Studienverlaufspläne vorgegeben. Die Studienleistungen an Universität und Fachhochschule sollen vergleichbar sein, sodass den Studierenden ein Wechsel zwischen den Hochschulformen jederzeit möglich ist. Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen oder Universitäten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Fachabitur oder Abitur. Die Qualität der Abschlüsse soll europaweit einheitlich sein. Alle haben das Recht auf ein weiterführendes Studium, für das es keine Zulassungsbeschränkungen geben darf. An der Universität können verschiedenste Zusatzqualifikationen erworben werden, die die überprüften Leistungen des Abschlusses übersteigen. Diese Zusatzqualifikationen können jederzeit (auch mitten im Berufsleben) von allen Menschen mit Hochschulabschluss erworben werden. Die Qualität der Hochschulen wird durch ein gemischtes Gremium aus Vertretern verschiedener Hochschulen gewährleistet. Private Agenturen sollen keinen Einfluss auf die Akkreditierung von Studiengängen bekommen.

Faire Bezahlung in Bildungseinrichtungen

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz wird sich dafür einsetzen, neue, unbefristete Hochschulstellen vor allem im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiter einzurichten. Bestehende Lehraufträge an Schulen und Hochschulen wollen wir besser als bisher vergüten und befristete in unbefristete Arbeitsverträge umwandeln.

Bildungsinhalte

Umfassendere politische Bildung

Um als mündiger Bürger an der demokratischen Willensbildung mitzuwirken, wird ein gutes Verständnis unseres politischen Systems benötigt. Wir fordern deshalb die Verbesserung der demokratischen und politischen Bildung durch größere Zeitkontingente für den Sozialkundeunterricht. Die Erweiterung des Sozialkundeunterrichts soll auch dazu genutzt werden, die wirtschaftskundlichen Inhalte auszubauen. Wirtschaftskunde soll dabei Aspekte aller relevanten Themenbereiche von der Verbraucherbildung bis zu den Grundfragen des Wirtschaftssystems umfassen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass ein unparteiischer und kritischer Unterricht angeboten wird, der nicht von Wirtschaftsinteressen gesteuert wird.

Ernährung, Bewegung, Gesundheit

Wir setzen uns dafür ein, dass die Themen Gesundheit, Ernährung und Bewegung unter aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in ausreichendem Maß an Schulen gelehrt werden. Erklärtes Ziel ist es, Schülern eine ausgewogene Lebensweise zu vermitteln. Dies kann gefördert werden, indem theoretische Überlegungen praktisch angewandt werden, beispielsweise durch gemeinsames Kochen und Essen, bei gleichzeitiger Erläuterung der theoretischen Hintergründe. Wir fordern die Einführung gesunder und ausgewogener Ernährung an allen Schulen und Kindertagesstätten. Die Finanzierung ist dabei so zu gestalten, dass alle Schüler unabhängig von der sozialen oder finanziellen Lage der Familie daran teilnehmen können. Zur Vermeidung von Ausgrenzung sollen finanzielle Erleichterungen so gestaltet sein, dass andere Schüler nicht erfahren, wer gefördert wird. Bei der Planung sollte auch berücksichtigt werden, ob die Verwaltungskosten für die Essensgebühren die Einnahmen übersteigen oder eine vollständig kostenlose gesunde Ernährung günstiger wäre. Der Spaß an Bewegung soll gefördert werden. Statt des üblichen Rahmenlehrplans sollen Sportarten einzeln angeboten werden. Ob sich ein Schüler letztendlich für Leichtathletik, Teamsport oder Kraftsport entscheidet, soll seine persönliche Entscheidung sein. Die Schüler sollen über die Bereiche Sexualität, Gewalt und Suchtprävention ausgiebig aufgeklärt werden. Es soll jährlich ab der siebten Klasse ein Tag für den Kurs 'Lebensrettende Sofortmaßnahmen' vorbehalten sein.

Einheitliche Voraussetzungen und Bewertung

Neben der bildenden Funktion der Schule zertifiziert sie auch Leistungen. Um diese Leistungen miteinander vergleichbar zu machen, soll es einheitliche Abschlussprüfungen geben. Dies gewährleistet, dass an alle Schüler dieselben Anforderungen gestellt werden und garantiert somit eine gerechte Bescheinigung der eigenen Leistung. Dies erfordert ebenso, dass die Lehrpläne der einzelnen Länder einander angeglichen werden.

Weder Bundeswehr noch Lobbyisten an Schulen

Wir sehen die Entsendung von Jugendoffizieren der Bundeswehr für Lehrzwecke in Schulen sehr kritisch. Klassenzimmer sollen nicht zu Rekrutierungsbüros werden. Von der Bundeswehr ausgebildete Referendare, einseitiges Unterrichtsmaterial, Bundeswehrbesuche und von Soldaten gestaltete Unterrichtseinheiten mit Abiturprüfungsinhalten dienen der Manipulation und Rekrutierung, nicht der Erziehung zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der Problematik. Die Kooperationsvereinbarung des Landes RLP mit der Bundeswehr zum Einsatz von Jugendoffizieren im Unterricht an rheinland-pfälzischen Schulen lehnen wir ab und fordern deren Aufkündigung. Einseitige Information und Bundeswehrplanspiele haben im Unterricht nichts verloren. Wir fordern einen ausgewogenen Unterricht und die kontroverse Darstellung und Diskussion von Themen, die in der Öffentlichkeit umstritten erscheinen. Die Bundeswehr darf an Schulen nur informieren, wenn gleichzeitig auch Kritiker zu Wort kommen.

Erwachsenenbildung

Das geringe Angebot und die damit verbundenen Fahrtkosten sowie mit Beruf und Familie kaum vereinbare Anwesenheitspflichten sorgen für eine geringe Akzeptanz von Abendschulen. Daher fordern wir in der Erwachsenenbildung den Ausbau des Angebots und eine Aufweichung der Anwesenheitspflicht. Hochschulen sollen ihr Programm um Angebote der Erwachsenenbildung erweitern. Ihr Budget ist entsprechend zu erhöhen.

Lebenslanger Anspruch auf Bildung

Bisher beschränkt sich die Ausbildung fast ausschließlich auf die jüngeren Generationen. Älteren Menschen wird die Möglichkeit der Aus- und Weiterbildung derzeit nicht in demselben Maße zugestanden wie den jüngeren. Zukünftig soll der Anspruch auf Bildung sich auf das gesamte Leben erstrecken, um die Möglichkeiten der Bürger für freie Selbstentfaltung und Lebensgestaltung zu ermöglichen.

Berufliche Aus- und Weiterbildung

Durch den zunehmenden Wettbewerbsdruck findet in immer mehr Betrieben eine zunehmende Spezialisierung statt. Dies führt dazu, dass die betroffenen Auszubildenden nicht in der vollen Breite des Berufsbildes ausgebildet werden können. Daher wollen wir die Rahmenbedingungen für eine kooperative, betriebsübergreifende Ausbildung verbessern. Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz will die Einführung einer Beihilferegelung für Fort-/Aus- und Weiterbildungen für Lernende, zur Abschaffung von finanziellen Hürden herbeiführen. Mittels Verifizierung von Instituten und Lernmodulen soll jedem Lernenden die Möglichkeit geschaffen werden, sich unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten aus-/ fort- und weiterzubilden. Für verifizierte Lernmodule bekommt der Lernende eine finanzielle Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe wird so gestaltet, dass verifizierte Module zu 100% erstattet werden. Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz will auch den Ausbau des BAföG/BGE zur beruflichen Weiterbildung herbeiführen. Sobald möglich soll ein existenzsicherndes bedingungsloses Grundeinkommen, das auch die soziokulturelle Teilnahme sicherstellt, eine Teilnahme an sämtlichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen. Das Angebot der beruflichen Weiterbildung soll weiter ausgebaut und reorganisiert werden. Die bisherigen Angebote sind aufgrund ihrer Anzahl und Standorte für viele Bürger in Rheinland Pfalz nicht oder schlecht erreichbar. Wir sind der Überzeugung, dass kostenfreie Bildungsangebote zur beruflichen Weiterbildung flächendeckend vorhanden sein müssen und Standortnachteile minimiert werden müssen.

Demokratie an Schulen

Demokratie kann nur unzureichend im Sozialkundeunterricht erklärt werden. Besser ist es, wenn Schülerinnen und Schüler frühzeitig mit den Mechanismen demokratischer Meinungsbildung und den Institutionen eines demokratischen Systems durch Erleben und Mitmachen vertraut werden. Aus diesem Grund muss jede Schule eine Schülervertretung besitzen, die von der Vollversammlung der Lernenden gewählt wird. Politische Parteien dürfen sich an Schulen nicht direkt einbringen. Es ist jedoch erlaubt, wenn Schüler sich zu Gemeinschaften zusammenschließen, die mit allgemeinpolitischen Parteien korrespondieren. Wichtig für eine funktionierende Demokratie ist ein transparentes Vorgehen der Entscheidungsträger und eine permanente Kontrolle durch die Wähler. An der Schule bedeutet das eine Kontrolle der Lehrenden durch die Schüler und die Verpflichtung, für Lehrer und Schulleitung transparent zu arbeiten.

Demokratie an Grundschulen

  • Die Schülervertretung (SV) an Grundschulen hat das Recht, in Entscheidungen bezüglich der Anschaffung von Spielzeug und Sportgeräten, sowie der Gestaltung der Klassenräume einbezogen zu werden.
  • Klassensprecher werden von den Lernenden einer Klasse gewählt und dürfen bei Fragen der Unterrichtsgestaltung mitreden. Lehrer sind verpflichtet, auf Anträge der Klassensprecher einzugehen.
  • Mehrheitsentscheidungen der Klasse zu Problemen der Unterrichtsgestaltung oder zu Wandertagen sind dann für die Lehrer bindend, wenn auch eine Mehrheit der Eltern die Entscheidung schriftlich unterstützt.
  • Die SV und die Elternvertretung haben jeweils das Recht, Einblick in die Entscheidungsfindungsprozesse der Lehrenden sowie der Schulleitung zu nehmen.
  • Der begründete Verdacht von diskriminierendem, pädagogisch negativem oder intransparentem Verhalten seitens des Lehrkörpers oder der Schulleitung kann in Form einer Beschwerde an das Kultusministerium von der SV, Elternvertretung oder einer beliebigen Lehrkraft eingereicht werden.

Demokratie an weiterführenden Schulen

  • Die Vollversammlung der Lernenden wählt aus dem Kollegium einen oder mehrere Vertrauenslehrer.
  • Schüler können sich bei Streitfragen bezüglich der Notengebung an die SV wenden. Die SV kann in einer solchen Streitfrage beantragen, dass der Fall durch einen anderen Lehrer geprüft wird.
  • Der SV muss für ihre Arbeit ein Budget zur Verfügung gestellt werden.
  • Die SV hat das Recht, Räumlichkeiten der Schule für eigene Veranstaltungen zu nutzen.
  • Die Klassenversammlung soll bei der Auswahl von Klassenfahrten mitentscheiden.
  • Schülervertretungen haben das Recht, Petitionen an das Bildungsministerium zu stellen und eine individuelle schriftliche Antwort zu erhalten. Das Bildungsministerium ist verpflichtet, die Petitionen und die Antworten auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.

Demokratie an Hochschulen

  • An Hochschulen existieren bereits demokratische Strukturen in Form von Senat, Studierendenparlament, AStA und Vollversammlung. Die Möglichkeiten der Studierenden müssen gestärkt und undemokratische Gremien abgeschafft werden.
  • Abschaffung der Hochschulräte und Rückübertragung der Kompetenzen auf den Senat.
  • Abschaffung der professoralen Mehrheit im Senat. Stattdessen sollen 50 % der Sitze auf Professoren, Mitarbeiter und Angestellte (entsprechend ihres Anteils an der Belegschaft) und 50 % der Sitze auf Studierende vergeben werden.
  • Das Studierendenparlament bekommt ein Vetorecht für den Haushaltsentwurf der Universität. Das Veto zieht ein Schlichtungsverfahren nach sich, bei dem alle Seiten vom Senat angehört werden müssen. Für die anschließende Abstimmung im Senat gibt es kein Vetorecht mehr.
  • Der Fachschaftsrat bekommt ein Vetorecht bei Änderungen an Studien- und Prüfungsordnung. Wird dies wahrgenommen, kann die neue Ordnung nur durch eine Mehrheit der Fachschaft beschlossen werden, wobei alle Lehrenden und Studierenden befragt werden müssen und jeweils eine Stimme besitzen.

Lizenzfreies Unterrichtsmaterial

Damit alle sozialen Schichten ähnliche Voraussetzungen bekommen, wollen wir einen freien und kostenlosen Zugang zu sämtlichen Bildungsmedien gewährleisten. Staatlich finanzierte oder geförderte Schulbücher sollen unter freier Lizenz digital veröffentlicht werden. Außerdem soll die Veröffentlichung von Unterrichtsmaterialien und -entwürfen unter freien Lizenzen und via Internet gefördert werden. Dies vereinfacht den Lehrkräften die Verwendung bestehender und die Erarbeitung neuer Unterrichtsmaterialien. Auf einer staatlich finanzierten Plattform soll den Lehrern und Schülern der leichte Austausch und die gegenseitige Qualitätssicherung, beispielsweise durch eine Begutachtung seitens mehrerer Kollegen (Peer-Review), ermöglicht werden. Um einen Anreiz zu schaffen, sollen Lehrer für die Erstellung freier Lehrmaterialien zusätzliche Entlastungsstunden erhalten. Interessierte haben die Möglichkeit, an den freien Produkten mitzuarbeiten und sie nach Belieben zu verändern und zu verbessern. Grundsätzlich sollen alle Angestellten des Staates und damit auch Lehrer und Professoren die Materialien und Texte, die während ihrer Arbeitszeit entstehen, der Gesellschaft zugänglich machen müssen. Die Werke sollen also an einer geeigneten Stelle unter einer beliebigen Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht werden müssen. Bei der Veröffentlichung ist darauf zu achten, dass die Materialien auch digital ohne den Kauf eines Buchs z. B. auf E-Book-Readern verwendet werden können. Wir setzen uns dafür ein, die Abhängigkeit von Schulbuchverlagen schrittweise zu beenden. Die Autorenleistungen, für die jeweilige Erstellung und Aktualisierung, werden hierbei jeweils einmalig durch das Land finanziert, sodass eine jeweilige dauerhafte Vergütung pro Medium entfällt.

E-Learning

E-Learning ermöglicht das dezentrale Vermitteln von Lerninhalten per Computer. Von Zuhause aus kann man Vorlesungen verfolgen, Lernprogramme anwenden und medial aufbereitete Dokumentationen und Lehrvideos ansehen, wodurch die physische Anwesenheit in Klassen- und Hörsaal weitgehend obsolet wird. Dies kommt zum einen dem persönlichen Lernrhythmus zugute, der nicht bei jedem mit den Unterrichts-/Vorlesungszeiten übereinstimmt. Zum anderen entlastet man somit überfüllte Universitäten und Schulgebäude. Derzeit wird E-Learning bereits erfolgreich im Rahmen von Fernuniversitäten angewendet. Unser Ziel ist eine Ausweitung auf alle Bildungsangebote ab der Mittelstufe als Ergänzung zum herkömmlichen Lehrbetrieb. Dabei soll der Anteil des E-Learning-Angebots allmählich bis zur Oberstufe gesteigert werden. Eine qualifizierte Lernbegleitung ist sicherzustellen und die Förderung der Selbstlernkompetenzen der Lernenden sollten hierbei im Vordergrund stehen.

Gamification

Im aktuellen Schulsystem vergeben Lehrende Noten an Lernende, um ihnen eine Einschätzung ihres individuellen Kenntnisstandes zu vermitteln. Dies soll dazu führen, dass Wissenslücken erkannt und rechtzeitig geschlossen werden, bevor man mit dem nächsten Thema beginnt. Soweit zur Theorie. In der Praxis ist die Notenvergabe stark vom subjektiven Empfinden der Lehrenden abhängig. Schlechte Noten werden als Bestrafung wahrgenommen und demotivieren die Lernenden, insbesondere wenn dadurch ein Schuljahr oder eine Vorlesung wiederholt werden muss. Wissenslücken bleiben oftmals über die ganze Bildungslaufbahn bestehen. "Hassfächer" entstehen und viel Potential geht verloren. Eine Alternative zum gängigen Bewertungssystem stellt die sogenannte "Gamification" dar. Dabei wird das aus Spielen bekannte Konzept genutzt, bei dem auf jeden erfolgreich bestandenen Spielabschnitt eine Belohnung erfolgt. Sei es beispielsweise durch die Vergabe von Punkten oder das simple Freispielen weiterführender Abschnitte. Fortschrittsbalken und Punktetabellen motivieren die Lernenden sich zu verbessern. Die Bewertung erfolgt nach objektiven Kriterien durch eine Software. Statt Sanktionen für Fehler gibt es also Belohnung für Erfolge. Wir wollen in allen Bereichen der Bildung die traditionelle Notenvergabe während der Lernlaufbahn durch Gamification ersetzen. Die Lehrenden sollen dabei nicht mehr der zentrale Bestandteil der Wissensvermittlung sein. Viel mehr sollen sie darauf achten, wenn Lernende nicht mehr weiter kommen und ihnen gezielt Hilfestellungen und individuelle Förderung zukommen lassen. Statt der herkömmlichen Zeugnisse über ein abgeschlossenes Schuljahr wollen wir einzelne Leistungsnachweise für abgeschlossene Themenbereiche. Auf die Vergabe von Noten beim Erreichen von Bildungsabschlüssen hat dieses System keinen Einfluss. Dadurch bleiben Erfahrungswerte über den Kenntnisstand von Schul- und Studienabgängern erhalten.

Entlastungen an Bildungseinrichtungen

Entlastungsstunden der Schulen

Die Anzahl der einer Schule zur Verfügung stehenden Entlastungsstunden soll verdoppelt werden. Entlastungsstunden werden eingesetzt, um Lehrkräften die Möglichkeit zu geben, sich über ihren normalen Unterricht hinaus einzubringen. Diese Stunden werden jetzt schon in einem demokratischen Verfahren vergeben, welches das Engagement nachweislich stärkt. Der Umfang deckt bislang jedoch nicht den Bedarf. Eine Erhöhung dieser Stunden gibt den Schulen mehr Spielraum, erhöht die gefühlte Gerechtigkeit bei der Arbeitsbelastung der Lehrkräfte und verringert den Stresspegel der engagierten Lehrer.

Abschaffung der Abitur-Ausgleichsstunden

In Rheinland-Pfalz müssen Lehrer mit Kursen im Abiturjahrgang 1,5 Stunden für jeden Leistungskurs und eine Stunde für jeden Grundkurs zusätzlich arbeiten. Die Begründung dafür ist die Freizeit, die den Lehrkräften dadurch entsteht, dass der Zeitpunkt der Abiturprüfung vor dem Schuljahresende liegt. Wir lehnen eine vorgezogene Abiturprüfung ab, da so wertvolle Unterrichtszeit verloren geht. Demnach soll die ohnehin ungerechte Ausgleichsstundenregelung abgeschafft werden und das Deputat auch für Lehrer mit Abiturkursen regulär berechnet werden.

Unterstützung durch nicht-lehrendes Personal

Bildungseinrichtungen müssen bedarfsgerecht mit nicht-lehrendem Personal versorgt werden, damit sich Erzieher, Lehrer und Dozenten vorrangig auf ihre Aufgaben konzentrieren können. Nicht-lehrendes Personal sind beispielsweise technische Assistenten, Sozialarbeiter und Mitarbeiter für administrative Aufgaben. Diese sollen nach freiem Ermessen der Leitung einer Bildungseinrichtung eingestellt werden können, wobei auf eine angemessene Entlohnung gemäß TVöD (Tarif des öffentlichen Dienstes) zu achten ist. Technische Assistenten kümmern sich um die Wartung und den Aufbau der technischen Einrichtungen und bieten fachliche Unterstützung bei Fragen. Dies steigert Effizienz und Qualität von Lehrveranstaltungen erheblich. Eine Verbesserung des Arbeitsklimas ist auch zu erwarten, indem Konflikte durch Psychologen und/oder Sozialarbeiter gelöst werden. Sie stehen Lehrenden und Lernenden gleichermaßen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Kleinere Schulklassen und Kita-Gruppen

Durch den demographischen Wandel sinkt die Anzahl von Kindergartenkindern und Schülern. Dies darf nicht zum Anlass genommen werden, Lehrer und Erzieher aus Kostengründen zu entlassen. Vielmehr sollen die freiwerdenden Kapazitäten dazu genutzt werden, um die Gruppengrößen in Kindergärten/Kindertagesstätten und Schulen zu reduzieren, sodass eine individuellere Förderung möglich ist.

Leistungsdruck in der Schule verringern

Überfüllte Lehrpläne und Lernstandserhebungen sind Stressfaktoren, die für unnötigen Druck sorgen. Statt Lernstandserhebungen wie PISA oder VERA, die nur den Wissensstand messen, sollen langfristige Evaluationsverfahren eingesetzt werden, die auch die Selbstreflexion der Schüler einbeziehen und somit die Lernprozesse unterstützen.

Persönlichkeitsrechte von Schülern und Lehrern

Die Privat- und Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Schülern und Lehrern müssen gewahrt bleiben. Videoüberwachung und private Sicherheitsdienste haben keinen Platz in Schulen. Durchsuchungen und Kontrollen (beispielsweise Urinuntersuchungen) sind zu unterlassen. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Schüler.

Open Access - Zugang zu Wissen schaffen

Wir verlangen die Offenlegung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.

Grundsätze

Mit öffentlichen Geldern geförderte Arbeit muss der Öffentlichkeit zugute kommen. Noch immer sind viele wissenschaftliche Erkenntnisse nur gegen Bezahlung erhältlich, und das, obwohl dank moderner Technik die Reproduktion der Werke praktisch kostenlos erfolgen kann. Dieses Problem ist auch vielen Wissenschaftlern bewusst, die daher zunehmend dazu übergehen, Arbeiten als Open-Access-Publikationen zu veröffentlichen und damit einen dauerhaften kostenfreien Zugang zu den Ergebnissen ihrer Forschung sicherzustellen. Diesen Trend möchten wir PIRATEN unterstützen, da wir glauben, dass ein leichterer Zugang zu Wissen zu erfolgreicherer Forschung und mehr Innovation führen wird und darüber hinaus sogar weltweit eine wohlstandsfördernde Wirkung entfaltet. Open Access heißt daher für uns, dass mit öffentlichen Geldern geförderte wissenschaftliche Arbeit und daraus resultierende Publikationen für jeden Menschen kostenfrei zugänglich sein müssen. Gleichzeitig muss eine Infrastruktur geschaffen werden, die digitale Archivierung und den dauerhaften, einfachen Zugang zu Publikationen ermöglicht. Diese Aufgabe wird heute vorrangig von den etablierten Verlagen übernommen. Für Open-Access-Publikationen entwickeln sich entsprechende Mechanismen erst, oft in loser Kooperation von Bibliotheken und Universitäten. Derartige Initiativen wollen die PIRATEN auch finanziell fördern. In Rheinland-Pfalz soll jede Universität ein eigenes Open-Access-Repository führen, in dem alle ihre Fachbereiche unterkommen. Dies vermeidet eine Zersplitterung in zu kleine Einheiten. Die Repositories sollen zwischen den Universitäten vernetzt werden, um die Durchsuchbarkeit und Verfügbarkeit von Wissen zu erhöhen. Es braucht einheitliche APIs (Zugangs- und Nutzungsschnittstellen der Software) auf der Serverseite der Repositories, um die Anschluss- und Verwendungsmöglichkeiten der Repositories zu erhöhen. Zur allgemeinen Förderung von Open Access sollten bei der Beurteilung von Anträgen auf Forschungsgelder nur noch Publikationen herangezogen werden, die auch öffentlich verfügbar sind.

Open Access in der öffentlichen Verwaltung

Wir fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert werden, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein.

Digitalisierung von Büchern

Wir planen die konsequente Digitalisierung der Werke, die in den Landesbibliotheken vorhanden sind und nicht mehr durch Verwertungsrechte geschützt sind. Die Werke sollen unter einer freien Lizenz veröffentlicht und im Internet der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden.

Dauerhafte Verfügbarkeit öffentlich-rechtlicher Berichterstattung

Eine der Aufgaben des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht in der Versorgung der Bevölkerung mit unabhängiger Berichterstattung. Die dabei erstellten Inhalte sind seit Umsetzung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags nur kurze Zeit in den Mediatheken der Rundfunkanstalten abrufbar, obwohl sie auch dauerhaft von öffentlichem Interesse sind, da sie beispielsweise als Quelle für die politische Diskussion dienen. Sie sollten deshalb zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern die sofortige Überarbeitung des Staatsvertrages mit dem Ziel, die Inhalte, die durch die Bürger finanziert werden, langfristig für jeden Menschen frei verfügbar zu machen. Jeder Bürger hat einen Anspruch auf diese Inhalte. Die gesetzlichen Verweildauerregelungen müssen daher genauso wie der Drei-Stufen-Test umgehend auf den Prüfstand.

Freie Lizenzen für Inhalte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Wenn die Allgemeinheit Fernseh- und Rundfunkprogramme bezahlt, soll sie diese auch uneingeschränkt nutzen können. Überwiegend aus deutschen Rundfunkgebühren finanzierte Inhalte sollen deshalb unter freie Lizenzen gestellt werden.

Informationelle Barrierefreiheit

Die Piratenpartei setzt sich für den freien Zugang zu Wissen und Informationen für Seh- und körperlich Behinderte ein. Öffentlich finanzierte Schriftwerke und amtliche Dokumente sowie Formulare sollen auch in Blindenschrift oder mittels anderer geeigneter Maßnahmen verfügbar gemacht, Archive, Ämter und andere öffentliche Einrichtungen behindertengerecht ausgebaut werden. Es sollen Anreize dafür geschaffen werden, auch nicht öffentlich finanzierte Werke für Blinde verfügbar zu machen.

Kostenlose Grundversorgung im öffentlichen Rundfunk

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, den Umfang der Grundversorgung, die zu erbringen Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, klar zu definieren.

Die Grundversorgung soll kostenlos angeboten werden und folgendes umfassen:

Vorschlagsliste:

  • Information und Nachrichten
  • Bildung und Kultur
  • Wissenssendungen und Ratgeber

Die Neutralität der Sender muss durch einen unabhängigen Rundfunkrat sichergestellt werden. Über den Etat muss gemeinsam mit dem Rundfunkrat jährlich entschieden werden.

Über diese kostenlose Grundversorgung hinausgehende Sendungen sind z.B. aus Werbeeinnahmen oder aus freiwilligen Beiträgen zu finanzieren.

Streaming

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, den bundesdeutschen Rundfunkstaatsvertrag schnellstmöglich derart neu zu fassen, daß jede Art von Streaming über das Internet, auch von über mehrere Tage andauernden und nach einem festen Sendeschema gesendeten Live-Beiträgen, ausdrücklich von den Regelungen des Rundfunkstatasvertrages und eventuellen EU-Regelungen zum Rundfunk freigestellt wird, speziell von Zulassungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Lizenzen. Dies gilt auch, wenn die gestreamten Beiträge von beliebig vielen Personen empfangen und kommentiert werden können.

Einwanderungs- und Asylpolitik

Einwanderungspolitik

Wir fordern, dass Rheinland-Pfalz mehr Geflüchtete und Einwanderer aufnehmen möge als bislang. In der Gesellschaft und der Politik müssen die Belange der Geflüchteten einen höheren Stellenwert einnehmen. Die Bearbeitung der Asylanträge wollen wir beschleunigen, das lange Hinhalten vieler Asylbewerber ist nicht hinnehmbar. Auch treten wir einer Ausgrenzung und Diskriminierung von Geflüchteten entschieden entgegen. Bereits in der Schule muss umfassend über deren Schicksal aufgeklärt werden. Die Lebensbedingungen der hier lebenden Asylbewerber und Einwanderer müssen verbessert werden. Die Unterbringung der geflohenen Menschen muss verbessert werden, Sammelunterkünfte müssen angemessenen Lebensstandards genügen. Insbesondere kann auch nicht hingenommen, dass die Betroffenen in überfüllten Wohnheimen untergebracht werden. Wir werden dafür sorgen, dass rechtzeitig weitere Räumlichkeiten genutzt werden. Geflüchtete sollen eine ausreichende soziale Sicherung erhalten, so lange sie in Deutschland Schutz suchen. Keinesfalls dürfen Gutscheine anstelle von Geldleistungen ausgegeben werden. Eine Wiedereinführung der Residenzpflicht lehnen wir strikt ab. Bestehende Beschränkungen der Arbeitserlaubnis wollen wir abbauen.

Asylpolitik

Wer aus seiner Heimat vor Verfolgung, Diskriminierung oder Gewalt flieht, muss in Europa Asyl erhalten können. Dieser Grundsatz darf nicht beschränkt werden. Wir wollen diesem Menschenrecht wieder seine volle Bedeutung zukommen lassen.

Asylpolitik

Zuflucht vor politischer Verfolgung, und den Folgen von Krieg und Bürgerkrieg zu gewähren gehört zu den elementaren Verpflichtungen des Völkerrechts. Diese Pflicht ist eine Gemeinschaftsaufgabe, für die sich die Piratenpartei einsetzt.

Ausweitung der Asylgründe

Menschen, die vor Diskriminierung, der Verfolgung aufgrund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität beziehungsweise Orientierung, vor Klima- und Umweltkatastrophen, aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe oder wegen der Existenzbedrohung durch Armut und Hunger geflohen sind, müssen ebenfalls als asylberechtigt anerkannt werden. Auch diese Fluchtgründe sind mittelbar oder unmittelbar Folge politischer Entscheidungen. Eine Hierarchisierung von Fluchtgründen lehnen wir ab. Außerdem lehnen wir pauschale Kategorisierungen von Staaten als „sichere Herkunftsländer“ ab. Schutzsuchende haben ein Recht auf individuelle Prüfung ihrer Situation. Wir verweisen hier auch auf die Genfer Flüchtlingskonvention, die in Deutschland seit dem 24.12.1953 Gültigkeit hat.

Keine Mauern und Zäune an Grenzen

Die Piratenpartei will die Flüchtlings- und Asylpolitik einer grundlegenden Neuausrichtung unterziehen. Eine „Festung Europa“ ist aus humanen und ökonomischen Gründen nicht hinnehmbar. Die Flüchtlings- und Asylpolitik muss auf der Achtung der Menschenrechte beruhen und die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der UN-Kinderrechtskonvention respektieren. Statt die Abriegelung Europas weiter voranzutreiben, muss die EU Maßnahmen zur sicheren Grenzüberquerung von flüchtenden Menschen, besonders auf den Meeren vor Europa, treffen, um diesen die Möglichkeit zu geben, einen Antrag auf Asyl zu stellen. Auf diese Maßnahmen muss Rheinland-Pfalz im Bund und der EU hinarbeiten.

Ablehnung der präventiven Inhaftierung von Asylsuchenden

Wir kritisieren die momentane Praxis, immer neue Straftatbestände und Inhaftierungsgründe zu konstruieren, um Schutzsuchende in Haft zu nehmen. Flucht und die Möglichkeit auf Stellung eines Asylantrages sind ein Grundrecht. Wir wenden uns auch gegen Schnellverfahren an Landesgrenzen und auf Flughäfen.

Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention

Im Umgang mit minderjährigen Geflüchteten muss Rheinland-Pfalz die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention garantieren. Die Abschiebung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ist nicht hinnehmbar.

Kindern und Jugendlichen, die geflüchtet sind, muss der Schutz und die Unterstützung zuteil werden, die alle Kinder in Rheinland-Pfalz genießen. Dazu gehört insbesondere der Zugang zu Bildung.

Recht auf ein menschenwürdiges Leben

Menschen, die in Rheinland-Pfalz Zuflucht suchen, haben das Recht auf ein menschenwürdiges Leben, auf Bewegungsfreiheit und die Teilhabe an der Arbeitswelt, an Bildung und Kultur. Das gilt bereits, wenn die Gründe der Flucht noch nicht anerkannt sind. Gerade dann ist das Erlernen der deutschen Sprache sehr wichtig. Dies gilt gerade, wenn eine Rückkehr in das Herkunftsland nicht möglich ist.

Wir wenden uns insbesondere gegen eine Begrenzung der Bewegungsfreiheit (Residenzpflicht) für Asylsuchende in Rheinland-Pfalz und Deutschland. Es bedarf aktiven politischen Handelns um Rassismus und Feindlichkeit gegenüber Schutzsuchenden bundesweit entgegenzutreten. Aus unserem Verständnis einer offenen, freien, solidarischen, demokratischen und inklusiven Gesellschaft heraus lehnen wir eine Art des Umgangs mit Geflüchteten ab, die Menschen- und Grundrechte missachtet.

Deklarierung zu sicheren Herkunftsländern

Die Piratenpartei lehnt die Praxis ab, vorschnell Länder den Status sicheres Herkunftsland zu erteilen. Länder, deren Bevölkerung durch Einsatz der Bundeswehr geschützt werden muss, können nicht den Kriterien des sicheren Herkunftsland entsprechen.

Gesundheitswesen

Wir wollen das Gesundheitswesen wieder zu seiner ursprünglichen Zielsetzung zurückführen. Einsparungen dürfen nicht zu Lasten der Patienten oder des Personals erfolgen.

Entlastung von medizinischem Personal

Die Stellenpläne für Ärzte und Pflegekräfte sind oftmals nur noch zeitlich befristet. Der Pflegepersonalschlüssel ist seit Jahren aus Kostengründen nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf angepasst worden. Überstunden sind an der Tagesordnung. Eine zufriedenstellende Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen ist unter diesen Umständen nicht möglich. Dem Personalmangel in medizinischen Einrichtungen soll durch Neueinstellungen und gerechte Entlohnung entgegengewirkt werden. Wir streben geregelte Arbeits- und Bereitschaftszeiten an, die den Beschäftigten Zeit zur eigenen Regeneration lassen. Der Verwaltungsaufwand ist so gering wie möglich zu gestalten und soll weitgehend durch Bürokräfte gedeckt werden, damit Ärzte und Pfleger sich auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können.

Flächendeckende medizinische Versorgung

Die ärztliche Versorgung im ländlichen Bereich ist weiterhin rückläufig. Viele Ärzte scheiden altersbedingt aus dem Berufsleben aus und haben Schwierigkeiten, Nachfolger für ihre Praxen zu finden. Als Hauptursache für dieses Problem werden oft die fehlende Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Mangel an Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten in strukturschwachen Regionen genannt. Wir setzen uns dafür ein, dass eine flächendeckende ärztliche Versorgung auch in Zukunft möglich bleibt. Hierbei stufen wir den Ausbau an technischer und sozialer Infrastruktur höher ein als das Setzen von finanziellen oder steuerlichen Anreizen.

Selbstbestimmtes Leben

Eine freiheitliche Gesellschaft lebt von der Teilhabe ihrer Bürger. Voraussetzung dafür ist die selbständige Entscheidung über die eigene Lebensgestaltung und über die Art der Teilhabe an der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Grundlagen dafür sind Bildung und der Zugang zu Kultur.

Gender- und Familienpolitik

Unsere Gesellschaft unterliegt einer zunehmenden Individualisierung der Lebensstile. Traditionelle Vorstellungen verlieren stetig an Bedeutung. Die PIRATEN haben diese Realität erkannt. Wir wollen daher die Rechtslage an die geänderten gesellschaftlichen Bedingungen anpassen anstatt weiter an veralteten Rollenbildern festzuhalten. Insbesondere sind Familien für uns alle Lebensmodelle, in denen jemand Verantwortung für Kinder, Eltern und Lebensgefährten übernimmt. Dabei ist die Anzahl der Beteiligten, deren Beziehung zueinander und deren Geschlecht unerheblich.

Nichtraucherschutz

Die Regelungen zum Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz sind für uns nicht nachvollziehbar. Die Freiheit der Bürger und der Gaststättenbetreiber wird auf nicht nachvollziehbare Weise beschnitten. Gleichzeitig findet aber kein effektiver Schutz der Arbeitnehmer im Gastronomiegewerbe statt. In Betrieben, in denen nur der / die Inhaber arbeiten, sollen diese selbst entscheiden können, ob sie eine Raucher- oder Nichtraucher- Lokalität betreiben möchten. Hierbei darf ein etwaiges Speisenangebot keine Rolle spielen. An Gastronomiebetrieben muss an der Außenseite eine einheitliche Kennzeichnung angebracht werden, aus der ersichtlich ist, ob in dem Betrieb generell oder in einem Raucherbereich geraucht werden darf. So ist jedem Bürger die Freiheit gegeben, zwischen Rauchergastronomiebetrieben, Nichtraucherbetrieben und Betrieben mit Raucherbereich zu entscheiden.

Barrierefreiheit

Wir wollen allen Menschen eine hürdenlose Teilhabe ermöglichen. Hierzu muss Neues barrierearm gebaut und Bestehendes Schritt für Schritt angepasst werden. Zusammen mit den Gemeinden wollen wir einen Umsetzungsplan mit konkreten Etappen und Zielen zum Barriereabbau erstellen. Damit wollen wir bestehende EU-Richtlinien umsetzen. Konkret bedeutet das für uns unter anderem:

  • Öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel müssen rollstuhlgerecht zugänglich gemacht werden. Bis zur Umsetzung muss kurzfristig eine provisorische Lösung (mobile Rampen u. Ä.) gefunden werden.
  • Wir wollen umfangreiche Beschilderungen in öffentlichen Gebäuden, die auch für Blinde lesbar sind.
  • Auf Formularen bei Ämtern müssen Erklärungen in so genannter »einfacher Sprache« beiliegen, und die Formulare müssen in möglichst vielen Sprachen zur Verfügung stehen.
  • Damit sich Blinde mit Stock und Menschen mit Gehhilfen oder Rollstuhl hürdenlos durch die vielen schönen gepflasterten Fußgängerzonen bewegen können, sollen diese ggf. durch einen schmalen, ebenen und ungepflasterten Streifen ergänzt werden. In diesen Streifen könnten spezielle Markierungen integriert werden, die Blinden zeigen, wo genau sie sich befinden.
  • Wir wollen Inklusion an Bildungseinrichtungen ermöglichen und fördern, sodass Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich zusammenleben.
  • Online-Angebote und andere Informations- und Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten müssen so barrierearm wie möglich sein, um ihrem Anspruch gerecht zu werden.

Glücksspiel

Wir fordern die Abschaffung des Glücksspielstaatsvertrages in Rheinland-Pfalz und die Liberalisierung des Glücksspielmonopols durch die Landesregierung. In Zukunft soll es allen Anbietern von Sportwetten und Lotto, Kasinos und Automatenbetreibern gestattet werden, eine Lizenz zur Veranstaltung von Glücksspielen des Landes Rheinland-Pfalz zu erlangen. Dies gilt sowohl für stationäre Tätigkeiten als auch für Angebote im Internet. Die Piratenpartei sieht den momentanen Zustand als absolut kritisch an. Eine flächendeckende Sperrung von suchtabhängigen Spielern erfolgt nicht. Gleichzeitig profitiert das Land von den Einnahmen der Lotto Rheinland-Pfalz direkt und indirekt. Wir wollen keine Lottogesellschaft, deren oberster und mittlerer Führungszirkel für altgediente Parteimitglieder der Landesregierung dient. Es ist zielführender, eine landesweite Sperrdatei für selbst gemeldete glücksspielabhängige Menschen aufzubauen und alle Anbieter zu verpflichten, diese Spieler von ihrem Geschäft auszuschließen. Hier sehen wir das Land Rheinland-Pfalz in der Pflicht.

Jugendmedienschutzstaatsvertrag

Auch den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV), den die rheinland-pfälzische Landesregierung vorangetrieben hat, lehnen wir kategorisch ab, da er in unseren Augen einen völlig falschen Weg im Jugendschutz beschreitet. Wir fordern Aufklärung und die Vermittlung von Medienkompetenz an Kinder, Jugendliche und Eltern statt einer Zensur von Inhalten im Rundfunk oder Internet.

Abschaffung des Versammlungs-, Sport- und Tanzverbots

Im „Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage“ ist das Verbot verschiedener Veranstaltungen geregelt. Wir wollen die Paragrafen 6, 7 und 8 streichen (Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen, Verbot von Sportveranstaltungen, Verbot von Tanzveranstaltungen). Der Staat soll hier nicht in die Freiheit des einzelnen eingreifen.

Verbraucherschutz und Wirtschaft

Wir setzen uns ein für fairen Wettbewerb, der nicht auf Kosten der Arbeitnehmer geführt werden darf, für die Förderung von Innovationen, sowie gegen privatwirtschaftliche Monopole und übermäßige staatliche Regulierung der Unternehmen. Die Piratenpartei will Bürgern ermöglichen, aktiv und selbstbestimmt am Markt teilzunehmen. Der Verbraucherschutz soll die Bürger vor der Willkür von Anbietern, Konzernen und übermächtigen Marktteilnehmern schützen und sicherstellen, dass ihnen alle nötigen Informationen für Kaufentscheidungen zur Verfügung stehen. Wir wollen erreichen, dass sich die Bürger über Produkte und Dienstleistungen unabhängig informieren und ihre Rechte auch gegen die Marktmacht großer Unternehmen durchsetzen können. Ein wirksamer Verbraucherschutz bietet zudem Schutz vor Belästigung durch ungewollte Werbung, Telefonanrufe und Zusendungen und hilft dem Verbraucher sich gegen diese zu wehren.

Privatisierungen

Die Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen, die für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind (z.B. ÖPNV, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Krankenhäuser), ist zu stoppen. Der Verkauf solcher Einrichtungen an Investoren bei anschließendem Zurückmieten (Sale and Lease Back Verträge) ist zu verbieten. Öffentliche Einrichtungen, die nicht für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind (z.B. Schwimmbäder oder andere Freizeiteinrichtungen), sollten nur privatisiert werden dürfen, wenn dadurch keine Monopolstellungen entstehen.

Missbrauch von Praktika

Arbeitgeber, die Praktikanten als billige Arbeitskräfte ausbeuten, verhalten sich nicht nur unfair gegenüber den Praktikanten, sondern auch gegenüber ihren Mitbewerbern und den sozialen Sicherungssystemen. Darum wollen wir die Regelungen für Praktika verschärfen. Probezeit, Werkstudententätigkeit und befristete Arbeitsverträge sind ausreichende Werkzeuge des Arbeitsmarkts, um Berufsanfängern den Start in das Berufsleben zu erleichtern.

Verbraucherinformation

Wir wollen das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) des Landes so stärken, dass Verbraucherinformationen, beispielsweise zu belasteten Lebensmitteln, verpflichtend bekannt gemacht werden müssen (z.B. Tageszeitungen), und auf gut zugänglichen feststehenden Internet-Plattformen rasch und einfach auffindbar sind, ohne diese erst in aufwändigen Auskunftsprozessen anfordern zu müssen.

Verbraucherzentralen

Verbraucherzentralen spielen eine wichtige Rolle in der Beratung von Verbrauchern und im Schutz von Verbraucherinteressen. Die Einschränkung der Arbeit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz durch restriktive Mittelzuweisungen und die einseitige Orientierung an kurzfristig denkender Nachfrageförderung lehnen wir ab. Wir unterstützen insbesondere die Verbraucherzentralen in ihrer Ablehnung des “gläsernen Konsumenten” und bei der Verteidigung der Datenschutzinteressen der Verbraucher. Wir wollen einen Verbraucherschutz, der das Recht auf umfassende Information verbindet mit einem Verbandsklagerecht zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen.

Lebensmittelkontrollen

Obwohl Jahr für Jahr sehr viele Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, kontrolliert werden, ändert sich nichts an den hohen Beanstandungsquoten. Kontrollen, deren Ergebnisse von Konsumenten nicht eingesehen werden können, wirken nicht abschreckend. Statt stärkerer Kontrollen müssen Mängel öffentlich nachvollziehbar sein, um durch Transparenz diese abschreckende Wirkung zu erreichen. So wird auch Druck auf die Verkaufsstellen ausgeübt, ihre Lieferanten sorgfältiger auszuwählen. Wir fordern deshalb die Schaffung eines frei zugänglichen Informationssystems für den Zugang zu den Ergebnissen von Lebensmittelkontrollen.

Smiley-System

In Dänemark ist ein Smiley-System bereits erfolgreich etabliert. Damit ist für den Kunden direkt, beispielsweise vor Restaurants, Eisdielen oder Supermärkten, ersichtlich, ob Hygienevorschriften und Lebensmittelgesetze eingehalten werden. Kunden können auf Hygienesünder reagieren, was bisher bei uns nicht möglich ist. Negativ bewertete Betriebe haben durch die Kundenreaktion und Folgekontrollen die Möglichkeit und vor allem die Motivation, Mängel zu beseitigen und sich positive Smileys zu verdienen. Die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen sollen künftig in Rheinland-Pfalz anhand unterschiedlicher Smileys zeitnah und gut sichtbar an der Eingangstür angebracht werden, um den Verbraucher zusätzlich zum Informationssystem im Internet direkt vor Ort zu informieren.

Ausbau des Landesumweltinformationsgesetzes

Das Umweltinformationsgesetz Rheinland-Pfalz soll weiterentwickelt werden zur Grundlage einer umfassenden Dienstleistung für Bürger. Umweltinformationen sind nach unserer Auffassung eine Bringschuld: Behörden müssen vorliegende Informationen von sich aus und nicht erst auf Anfrage bereitstellen. Die Veröffentlichung muss dabei unter freien Lizenzen und in offenen Dateiformaten erfolgen. Bürger sollen auf einem Portal mit übergreifenden Suchfunktionen einfachen Zugang zu diesen Daten erhalten.

Umwelt und Energie

Die Piratenpartei RLP ist sich der besonderen Verantwortung der Politk für Umwelt, Energie und Verbraucherschutz bewusst und übernimmt in ihrem Programm die Verantwortung für heutige und nachfolgende Generationen.

Energiepolitik

Da eine gesicherte Energieversorgung wichtig ist, brauchen wir Lösungen, die für alle tragbar sind. Unser Ziel ist daher eine nachhaltige, sichere und kosteneffiziente Energieversorgung.

Transparenz und Bürgerbeteiligung

Viele der heutigen Umweltprobleme – vom Rückgang der Artenvielfalt bis zum Versagen der Atommülldeponierung – sind auch das Resultat der Ohnmacht der Bürger gegenüber den Interessen immer stärker mit dem Staat verflochtenen Lobbyismus. Daher fordern wir auch beim Thema Umwelt mehr Transparenz im Handeln der Verantwortlichen und eine stärkere Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungsprozessen. Ein freier, uneingeschränkter Zugang zu den entsprechenden Informationen muss gewährleistet sein.

Dezentrale Energieversorgung

Ein wichtiges Merkmal zeitgemäßer Energiepolitik ist die Dezentralisierung der Energieerzeugung. Die Abhängigkeit von Großkraftwerken kann überwunden werden durch lokale autarke Energieversorgungsstrukturen und umweltfreundlicher erneuerbarer Energien. Die Energiegewinnung durch nicht auf Gewinnmaximierung orientierte Unternehmen, z.B. Energiegenossenschaften, ist hier besonders hervorzuheben. Eine dezentrale Energieversorgung hat neben der Erhöhung der Sicherheit der Energieversorgung auch positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort. Die regionale Wertschöpfung kann durch erneuerbare Energien gesteigert und damit Arbeitsplätze langfristig geschaffen werden. Da eine stärkere Dezentralisierung der Strom- und Wärmeerzeugung eine angepasste Infrastruktur voraussetzt, sind neue Speicher- und Verteilungstechnologien nötig. Wir werden deren Entwicklung und Einsatz verstärkt fördern.

Erneuerbare Energien

Um in Zukunft weniger von konventionellen Energieträgern abhängig zu sein, streben wir schnellstmöglich 100% erneuerbare Energien im Strom- wie im Wärmesektor an. Bei der Stromerzeugung wollen wir durch verstärkte Forschungsanstrengungen im Bereich der EE-Technologien Verbesserungen erreichen und die Gesamtkosten hierfür weiter senken. Biomasseanlagen sollen vor allem aus Rest- und Abfallstoffen betrieben werden. Dabei darf die Energieerzeugung nie in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion treten oder zu einer Verknappung von Lebensmitteln führen. Wir werden die Forschung in diesem Bereich vorantreiben und die Förderung innovativer Modelle unterstützen. Solaranlagen sollen bevorzugt auf Gebäudedächern errichtet werden, Flächenanlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen lehnen wir ab. Energie aus Wasserkraft soll ohne Gefährdung von Fischen mit Hilfe von Fischwegen gewonnen werden. Große Windkraftanlagen sollen nur in Gebieten mit überdurchschnittlicher Windhöffigkeit errichtet werden. Die Rodung von Wald und Errichtung von Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten und Naturparks lehnen wir ab. Neue Anlagen dürfen nur auf freien oder bereits gerodeten Flächen errichtet werden und müssen naturverträglich sein, wozu in jedem Fall eine gesonderte Einzelfallprüfung nötig ist. Leise Kleinwindkraftanlagen auf Hausdächern sollen verstärkt gefördert werden. Für die Errichtung von Tiefen-Geothermieanlagen müssen Studien zur Technikfolgenabschätzung sicherstellen, dass keine Gefährdung, z.B. durch kleine Erdbeben, besteht.

Kostentransparenz

Traditionelle Energiegewinnung aus Kohle oder Kernspaltung werden durch staatliche Zuschüsse oder aber durch staatliche Zwischenlagerung des Atommülls subventioniert. Folgekosten und Umweltschädigung durch jede Form von Energiegewinnung müssen dem Bürger transparent gemacht werden. Bei der Bewertung neu zu errichtender Energieerzeugungsanlagen müssen diese Kosten für jeden Bürger transparent mit in die Rechnung einbezogen werden. Außerdem müssen Kraftwerksbetreiber verpflichtet werden, verursachte Schäden und Folgekosten zu tragen. Ist die zukünftige Finanzierung dieser Kosten nicht abgesichert, darf ein solches Kraftwerk nicht gebaut werden. Auch im Hinblick auf Laufzeitverlängerungen müssen diese Kosten mit eingerechnet werden.

Versorgungsplanung und Risikobewertung

Wir begrüßen die Einrichtung der Energieagentur Rheinland-Pfalz zur langfristigen Erstellung von Energiekonzepten, Bündelung der Kompetenzen auf Landesebene und Förderung der Zusammenarbeit aller Akteure im Energiesektor. Die Bewertung der Risiken von sämtlichen Formen der Energiegewinnung muss auf eine einheitliche Bewertungsbasis aller Kostenfaktoren gestellt werden, diese sind schon bei der Planung zu berücksichtigen. Zur Absicherung sämtlicher damit verbundenen Gefahren und eventueller Langzeitfolgen soll eine Haftpflichtversicherung für sämtliche Energiegewinnungsformen vorgeschrieben werden. Bei fehlender Haftpflichtversicherungsfähigkeit seitens der Versicherungswirtschaft ist eine Energiegewinnungsform nicht Bestandteil unserer Energieprogramme. Die Betreiber solcher Unternehmen haften unbegrenzt und haben entsprechend Rücklagen aufzubauen oder den Betrieb einzustellen.

Regenerative Energie bei öffentlichen Gebäuden

Wir wollen die Nutzung von öffentlichen Gebäuden für die Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen weiter fördern. Deren Dach- und Hausflächen könnten zum Beispiel mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.

Netzneutralität bei Energienetzen

Um für erneuerbare Energien einen wettbewerbsfreien Zugang zu garantieren, der nicht durch Monopolinteressen beeinflusst wird, streben wir eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Energienetz-Infrastruktur an. Dazu gehört, dass die Netze möglichst kommunalisiert bleiben bzw. werden.

Energieeinsparung

Wir setzen uns für Energie- und Ressourceneinsparung ohne Verringerung von Lebensqualität ein, beispielsweise durch Wärmedämmung an Gebäuden unter Beachtung der bestehenden Bausubstanzerfordernisse, durch intelligente Steuerung des Energieeinsatzes in Gebäuden oder mit effizienter Straßenbeleuchtung, intelligenten Technologien in der Industrie und in Privathaushalten. Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist zu fördern und auszubauen, um die individuelle Mobilität zu erhalten und im Gegenzug Ressourcen, die durch den Autoverkehr verbraucht werden, einzusparen.

Intelligentes Stromnetz (Smart Grid)

Wir setzen uns dafür ein, die Einführung der Smart-Grid-Technologie anders als bisher geplant umzusetzen. Anstelle eines Netzmanagements, in dem jeder Kleinverbraucher kommunikativ mit einer Steuerzentrale verbunden ist, sollen Erzeuger und Verbraucher im Verteilnetz anhand der messbaren Netzparameter Spannung und Frequenz ihr Verbrauchs- oder Erzeugungsverhalten selbstorganisierend und netzstabilisierend anpassen. Bei der Umsetzung des europäischen Energiebinnenmarkts werden modernste internetgestützte Technologien (Smart Grid) eine Schlüsselrolle spielen. Allerdings birgt die damit verbundene detailgetreue Dokumentation des individuellen Energieverbrauchs erhebliche Missbrauchsgefahren. Hier müssen höchste Datenschutzstandards eingehalten werden, wonach z. B. keine Auswertung zum individuellen Nutzerverhalten erfolgt, sodass keine Rückschlüsse möglich sind, ob und wann jemand zu Hause ist, welche Geräte zeitgenau und aktuell genutzt werden oder welche Person gerade Strom einschaltet bzw. nutzt. Wir lehnen die Bildung von Infrastrukturmonopolen ab und treten für ein dezentrales Energienetz auf der Basis von lokalen Energieverbundsystemen ein. Kleinteilige, energieautonome Strukturen schaffen mehr Sicherheit als große, zentrale Einheiten und senken Betriebs- und Ausfallrisiken. Nur durch den Aus- und Umbau der Energieinfrastruktur zu einem leistungsfähigen und engmaschigen Netz, in dem sich Nachbarregionen gegenseitig ergänzen und damit stabilisieren, können Monopolstellungen verhindert und der freie Zugang und Wettbewerb ermöglicht werden. Die lokalen Energienetze sind nach Möglichkeit zu rekommunalisieren. Verträge mit Netzbetreibern sind zeitlich zu befristen und öffentlich zu machen, um den Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern sowie Transparenz gegenüber den Verbrauchern zu fördern. Unter dem Primat der Netzneutralität soll sichergestellt werden, dass alle Erzeuger und Verbraucher unter den gleichen Bedingungen Zugang zur Energienetzinfrastruktur erhalten. Die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und ihre Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Wettbewerb, Markttransparenz und Netzneutralität sollen gestärkt werden.

Intelligente Zähler (Smart Meter)

Intelligente Zähler können helfen, in einem Haushalt den Wasser-, Gas- und Wärmeverbrauch intelligent zu erfassen. Dabei ist jedoch der Datenschutz zu beachten. Eine individuelle Erfassung und Speicherung des Verbrauchsverhaltens der Bevölkerung lehnen wir ab.

Kommunaler Klimaschutz

Wir setzen uns für klare Signale zur energiewirtschaftlichen und klimawandelbezogenen Stärkung der Kommunen ein. Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt sich für die Entwicklung und Umsetzung kommunaler und regionaler Klimaschutzkonzepte ein. Das mittelfristige Ziel ist es, unter Zusammenarbeit von Privathaushalten und Kommunen, den Eigenverbrauch der Gemeinden zu decken und Überschüsse zu speichern bzw. ins öffentliche Netz einzuspeisen. Kommunale Liegenschaften sollen zum Ausbau von Energieversorgungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien genutzt werden und mit effizienter Wärmeversorgung und Beleuchtung ausgestattet werden. Die Bauleitplanung soll energieorientiert durchgeführt werden, um Hindernisse im Ausbau der Energieversorgung zu vermeiden. Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung sollen energetisch optimiert werden.

Natur- und Landschaftsschutz

Die Piratenpartei Rheinland Pfalz fordert eine nachhaltige Landschaftsplanung. Schutzgebiete müssen vernetzt werden und Biotope müssen vor Versiegelung, Zerstörung und Fragmentierung bewahrt werden. Neben der Pflege vorhandener Schutzgebiete muss eine kleinstrukturierte, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft in ländlichen Gebieten erhalten und gefördert werden, um die zahlreichen einzigartigen Kultur- und Naturlandschaften in Rheinland Pfalz zu erhalten. Insbesondere in intensiv bewirtschafteten Gebieten ist der Landschafts- und Gewässerschutz zu fördern. Maßnahmen zur erosionsmindernden Bodenbearbeitung, Reduktion des Einsatzes von Düngemitteln und Pestiziden, Anlage von Randstreifen und neuen Biotopen, Renaturierung von Gewässern und dezentralem Hochwasserrückhalt in den Oberläufen müssen umgesetzt werden. Die gute landwirtschaftliche Praxis und alternative Methoden zur Verbesserung des Zusammenwirkens der Landwirtschaft mit dem Umwelt- und Landschaftsschutz sollen gestärkt werden. Umweltkritische Energiegewinnung, wie zum Beispiel gentechnisch veränderte Monokulturen von Nutzpflanzen zur Energiegewinnung, werden von uns aufgrund der unzureichenden Sicherheitslage und Umweltverträglichkeit abgelehnt. Energien, die sich als dauerhaft schädlich erweisen können, werden von uns abgelehnt. Um der Verbesserung von Lebensräumen in der Natur Rechnung zu tragen, sind wir für eine Auflockerung der bestehenden starren Nutz- und Schutzgebiete und für ein Unterbrechen der Agrarflächen. Ziel ist der Aufbau von Pflanzbereichen, in denen Tiere ihren Lebensraum wieder finden, die Verminderung der Erosion sowie die Reaktivierung einer natürlichen Bewässerung in den Randbereichen von intensiv bewirtschafteten Gebieten.

Landesplanung

Im Landesplanungsgesetz streben wir anstelle einer Schwarz-Weiß-Regelung bei der Festlegung von Vorrangflächen für die Nutzung von erneuerbaren Energien eine abgestufte Regelung an, um den Kommunen mehr Autonomie bei der Festlegung dieser Flächen zu gewähren.

Langfristige Landschaftsplanung

Bei der Landschaftsplanung dürfen Nachhaltigkeit und Zukunftsgestaltung keine Lippenbekenntnisse bleiben, die den kurzfristigen Zielen einzelner Kommunen oder Regionen geopfert werden. Stattdessen muss die Landschaftsplanung langfristig angelegt sein. Die Interessen unterschiedlicher Kommunen müssen schon im Voraus durch Transparenz und Beteiligung effektiver als bisher berücksichtigt und koordiniert werden. Der nach wie vor weitgehend ungezügelte Flächenverbrauch in Rheinland-Pfalz muss durch eine Belohnung der Flächenschonung gestoppt werden. Dies kann etwa über Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen erfolgen.

Ökologische Landwirtschaft

Wir unterstützen vorrangig die ökologische Landwirtschaft in kleinen und mittleren Betrieben. Diese soll gegenüber industrieller Massentierhaltung und Großbetrieben gefördert und steuerlich begünstigt werden. Die rheinland-pfälzische Landwirtschaft hat nur eine Zukunft, wenn sie auf Qualität statt Quantität setzt. So können auch Synergien für Ökologie, Tourismus, Naherholung und die Gesellschaft insgesamt erzielt werden. So wollen wir zum Beispiel in den Kommunen und Landkreisen Landschaftspflegegelder gezielter als bisher zur Förderung entsprechender Betriebe verwenden. Im Bund setzen wir uns für die Förderung einer ökologischen Landwirtschaft ein, durch eine entsprechende Reform der EU-Agrarsubventionen. Lebensmittelerzeugung in der hiesigen Landwirtschaft sollte vorrangig auf regionale Vermarktung setzen, mit ökologisch gesunden und nachhaltig produzierten Produkten. Mögliche Maßnahmen sind z.B.

  • Verknüpfung der positiv belegten Adjektive regional und nachhaltig mit "Bio" für Pfälzer Produkte: z.B. Wein aus Pfalz, Rheinhessen und Mosel, sowie Obst und Gemüse aus der Pfalz und Rheinhessen
  • Förderung einer diversen Kulturlandschaft und Tourismus
  • Nachhaltige Forswirtschaft, FSC Zertifizierung für den gesamten Wald in Landeseigentum, keine Privatisierung von Staatswald, sowie die Förderung des Naturparks Pfälzer Wald (Ökotourismus)

Keine Gentechnologie in der Landwirtschaft

Wir setzen uns für die Sammlung, Pflege und Weiterentwicklung traditioneller und natürlicher Genbestände ein. Patente auf Lebewesen lehnen wir grundsätzlich ab. Wir sehen Gentechnologie in der Landwirtschaft als grundsätzlich falschen Weg, da sie in der Praxis die Sortenvielfalt verkleinert. Insbesondere transgene Pflanzen, die Toxine oder andere Substanzen produzieren, stellen ein nicht abschätzbares Risiko für die Biodiversität dar.

Biodiversität

Wir setzen uns für die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt ein. Dazu wollen wir die Biotopvernetzung fördern. Durch eine entsprechende Gestaltung der Flächennutzung werden isolierte Biotope durch Naturkorridore, Wassernetze und zusätzliche Grünbrücken bei Straßen und Autobahnen für Pflanzen und Tiere verbunden. Dabei soll auf landschaftliche Vielfalt statt auf Monokulturen gesetzt werden. Der Schadstoffeintrag aus Industrie, Verkehr und Landwirtschaft muss reduziert werden.

Trinkwasserversorgung

Trinkwasser darf keine Handelsware werden. Die dezentrale, kommunale Trinkwasserversorgung in Rheinland-Pfalz ist krisensicher und verbraucherfreundlich und muss gegen Privatisierungsbestrebungen geschützt werden. Qualitativ hochwertiges Wasser muss durch das öffentliche Wassernetz und lokale Trinkwasserförderung gewährleistet werden. Natürlich vorhandene Trinkwasservorräte müssen erhalten und gepflegt werden, etwa durch sorgfältige Auswahl und Kontrolle von Wasserschutzgebieten und durch die Förderung der Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser gerade auch im privaten Bereich.

Umweltgerechte Mobilität

Energieeffiziente, emissions- und geräuscharme Mobilität im Interesse der Gesundheit Aller ist ein wesentliches Ziel piratiger Umweltpolitik. Wir setzen uns für die Förderung von PKW mit Elektromotor und Mobilitätshelfern (Pickup-Taxis, Elektro-Leihwagen und Fahrräder etc.) im innerstädtischen Verkehr und im regionalen Nahverkehr ein. Zu diesem Zweck möchten wir Elektro-Kleinfahrzeuge bei der Gestaltung des innerstädtischen Parkraums bevorzugt behandeln, Straßen verstärkt für neuartige Mobilitätshelfer öffnen und Radwegenetze weiter ausbauen.

Flugverkehrsbelastungen minimieren

Wir sehen in der zunehmenden Belastung der Menschen durch den Flugverkehr ein großes Problem. Fluglärm und Abgase stellen einen schweren Eingriff in das Leben der Menschen in Würde und Freiheit dar. Wir fordern die Landesregierung auf, sich stärker gegen die Belastungen zu engagieren, die durch die Flughäfen in Rheinland-Pfalz, Hessen und anderen sich auf Rheinland-Pfalz auswirkenden Regionen entstehen. Bei zukünftigen Flughafenausbauten oder ähnlichen Erweiterungen, die ein erhöhtes Flugverkehrsaufkommen mit sich bringen würden, wollen wir uns für frühzeitige Bürgerbeteiligung und Volksabstimmungen über die Umsetzung stark machen - unabhängig davon, ob es sich um zivile oder militärische Flughäfen handelt. Für die Rhein-Main-Region fordern wir ein 8-stündiges Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens, damit die belasteten Menschen zur Ruhe kommen können. Wir wollen den Fluglärm insgesamt reduzieren und den verbleibenden Lärm gerechter verteilen. Dies bedeutet im Einzelnen:

  • dass dem Schutz der Bevölkerung vor Emissionen, Gesundheitsgefährdungen und Vermögensverlusten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen gegeben wird
  • dass alle technischen Möglichkeiten genutzt werden, um lärmärmere An- und Abflugverfahren ganztägig einzuführen
  • dass Flugverkehr und Fluglärm über Wohngebieten begrenzt werden
  • dass die Lage von vorhandenen Flugrouten anhand aktuellem Kartenmaterial über tatsächlich unbebautem Gebiet optimiert wird
  • dass ein Tempolimit auf dem Anflug zu Flughäfen von 210 Knoten eingeführt wird (schnelle Flugzeuge sind lauter)
  • dass eine räumliche Verteilung des Restfluglärms über alle Anrainer von Flughäfen erfolgt - unabhängig von der Besiedelungsdichte - gemäß dem Motto "Alle mit weniger Lärm belasten" (-> Räumliche Bündelung und zeitliche Staffelung)
  • dass durch ein striktes Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr in Kombination mit einer starken Verminderung der Flugbewegungen zwischen 18 - 22 Uhr sowie zwischen 6 - 8 Uhr dem Schutz der Einschlaf- und Nachtruhe der Bevölkerung Rechnung getragen wird
  • dass dauerhafte Messungen der Lärmbelastung mit modernen Messmethoden vorgenommen werden
  • dass alle Ergebnisse von Messungen und Gutachten der Öffentlichkeit vollständig offen gelegt werden müssen

Maßnahmen zur Lärm- und Erschütterungsvermeidung im Bahnverkehr

Die Piratenpartei fordert die Ausweitung des im Dez.2012 eingeführten lärmabhängigen Trassenpreissystem sowie des Pilot- und Innovationsprogramm "Leiser Güterverkehr" mit folgenden Punkten: Sofortige Maßnahmen zur Umrüstung aller Güterwaggons mit neuen, lärmmindernden Rädern und Bremsen. Dazu sollen Anreize geschaffen werden über:

  1. die Finanzierung mittels günstiger Kredite, die für eine bestimmten Zeitraum zins- und tilgungsfrei sind.
  2. Sonderabschreibungen, die günstiger sind je früher die Umrüstung erfolgt. Für diese Umrüstung muss ein genauer Zeitstrahl bezogen auf die verschiedenen Rollmaterialien erstellt werden.
  3. Alle lauten Güterwaggons, ob privat, staatlich oder ausländisch müssen ab sofort mit einer monatliche Lärmpauschale belegt werden, die jedes Jahr höher wird.

Festlegung von Grenz- und Alarmwerten in der Bundesimmissionsschutzverordnung. Diese sollen nach Empfindlichkeitsstufen gestaffelt werden und auch bei Klagen Rechtskraft besitzen. Die Piratenpartei fordert weiterhin die sofortige Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zum Bau einer Umgehung von Rhein- und Moseltal. Die Aufnahme dieses Projektes in den Bundesverkehrswegeplan 2015 ist notwendig. Langfristig fordern wir die Entwicklung von neuen, alternativen Transportsystemen, die vorzugsweise unterirdisch angelegt werden.

Lichtverschmutzung

Der Himmel gehört allen, auch bei Nacht. Und damit das so bleibt, fordern wir eine landesweite Einschränkung von vermeidbaren Lichtemissionen. Eine Ausnahmeregelung für Veranstaltungen und Kunstprojekte muss missbrauchssicher gestaltet werden. Auch die Lichtüberflutung der außerstädtischen Landschaft möchten wir im Interesse der Umwelt im Sinne des natürlichen Tages- und Nachtrhythmus von Tier, Mensch und Natur vermindern. Es sollen verstärkt LED-Lampen mit einem umweltverträglicheren Lichtspektrum eingesetzt werden.

Fracking

Die Piraten Rheinland-Pfalz lehnen Hydraulic Fracturing, auch Fracking genannt, ab. Bei diesen Vorhaben werden Boden und Grundwasser großen Risiken für uns und die zukünftigen Generationen ausgesetzt. Das Einbringen zahlreicher, zum Teil hochtoxischer Stoffe mit unkontrollierter Ausbreitung ist abzulehnen. Daher setzen wir uns für ein Verbot von Fracking im Land, im Bund und der EU ein.

Sondermülldeponien

Für alle oberirdischen Sondermülldeponien soll eine komplette Sanierung durch Rückbau erfolgen, damit auch in Zukunft keine Gefahr des Eindringens von Giftstoffen in Grundwasser und Atmosphäre besteht. Eine bloße Abkapselung durch Abdichtung und Abdeckung, bei der die Risiken und Kosten nachfolgenden Generationen übertragen werden, lehnen wir ab. Dazu fordern wir komplette Transparenz und Information über die eingelagerten Stoffe, so auch die Veröffentlichung aller Meßergebnisse. Falls keine Informationen vorliegen, müssen durch unabhängige Gutachter entsprechende Untersuchungen und Messungen durchgeführt werden. Im Anschluss daran sollen Sanierungsprojekte ausgearbeitet werden, um die Abtragung und Sanierung der Deponien durch Rückbau der Deponie in Phasen durchzuführen. Die Verursacher der Altlasten sollen soweit möglich bei der Durchführung und Finanzierung der Sanierung in die Pflicht genommen werden.

Sozialpolitik

Bedingungsloses Grundeinkommen BGE

Als vielversprechendste Lösung an Stelle unseres jetzigen Sozialsystems, sehen wir ein bundesweites oder gar EU-weites bedingungsloses Grundeinkommen an. Hierbei wird jedem Menschen der gleiche monatliche Grundbetrag ausgezahlt. Einnahmen durch Erwerbsarbeit kommen hinzu und werden nicht mit dem BGE verrechnet.

Dafür entfallen Steuerfreibeträge auf Einkommen, staatliche Transferleistungen (ALG II, BAföG, Kindergeld, Grundsicherung im Alter etc.) sowie die damit zusammenhängenden Bedarfsprüfungen. Hierdurch wird der Verwaltungsapparat in hohem Maße reduziert, was einerseits Kosten senkt und andererseits die Abhängigkeit der Bedürftigen vom Gutdünken der Sachbearbeiter beendet.

Zwei entscheidende Punkte bei der Einführung des Grundeinkommens sind dessen Höhe und Finanzierung. Hierzu gibt es bereits mehrere realistische Modelle, wobei wir uns bewusst nicht auf eines festlegen. Wir wollen vielmehr dazu beitragen, die Diskussion über das Grundeinkommen in die Gesellschaft zu tragen, um ein breites Bewusstsein für dessen Wert zu schaffen. Ob es eingeführt werden soll, muss über einen Volksentscheid ermittelt werden. Ebenso sollen Höhe und Finanzierungsmodell nicht von der Politik, sondern von den Bürgern selbst festgelegt werden.

Mindestlohn auch für Langzeitarbeitslose

Die Piratenpartei spricht sich für eine Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Ziel aus, dass der gesetzliche Mindestlohn auch für Langzeitarbeitslose zur Anwendung kommt. Für gleiche Arbeit muß auch der gleiche Lohn gezahlt werden.