RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Dokumente/Protokolle/2013-07-09 Protokoll Vorstandssitzung

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Vorstandssitzungsprotokoll vom 09. Juli 2013

Kreisvorstandssitzung vom 09. Juli 2013

  • Beginn: 20:19 Uhr
  • Ende: 22:10 Uhr
  • Ort: Mumble-Server NRW, Raum Rheinland-Pfalz/Kreisverbände/Trier - Trier-Saarburg
ANMERKUNG:
Server: mumble.piratenpartei-nrw.de
Port: 64738 (standard)
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http://wiki.piratenpartei.de/Mumble
  • Anwesend: Thomas Heinen (Vorsitzender), Christian Voßen (Stellvertretender Vorsitzender), Martin Haus (Schatzmeister), Manuel Biertz (Generalsekretär), Darja Henseler (Beisitzer) und Albert Igelmund (Beisitzer)
  • Entschuldigt:
  • Gäste, die genannt werden möchten: Sebastian Feuster
  • weitere Gäste
  • Protokollant: Manuel Biertz
  • Versammlungsleitung: Thomas Heinen

Ⅰ Begrüßung

Der Vorsitzende Heinen begrüßt die Anwesenden, die Aufnahme startend. Geschäftsordnungsgemäß übernehmen Vorsitzender Heinen die Versammlungsleitung, Generalsekretär Biertz die Protokollführung. Die Beschlussfähigkeit gemäß §15 Abs. 2 Kreissatzung wird mit der Anwesenheit von sechs von sechs stimmberechtigten Vorstandsmitgliedern festgestellt.

Ⅱ Genehmigung des vorhergehenden Protokolls

Das Protokoll der vorhergehenden Vorstandssitzung findet sich hier: https://wiki.piratenpartei.de/RP:Kreisverband_Trier_Trier-Saarburg/Dokumente/Protokolle/2013-06-26_Protokoll_Vorstandssitzung. Das Protokoll wird mit zwei Enthaltungen bestätigt.

Ⅲ Umlaufbeschlüsse seit der letzten Sitzung

Es liegen keine Umlaufbeschlüsse zur Bestätigung gemäß §2 Abs. 5 KVor-GO vor.

Ⅳ Berichte

Ⅳ.1 Bericht des Schatzmeisters

Ⅳ.1.1 Kontostand/Statistiken

* Kontostand: 3.093,97 (-51,71)
* Kasse: 381,17 (+26,80)

Schatzmeister Haus berichtet, der Anteil des Kreisverbandes Trier/Trier-Saarburg an der Parteienfinanzierung seie eingegangen, abgegangen seien Kosten für bestellte Plakate, Aufkleber für den Christopher Street Day in Trier und Portokosten für die Aufstellungsversammlung.

Ⅳ.2 Bericht des Generalsekretärs

Ⅳ.2.1 Statistiken

Die aktuellen (26. Juni 2013) Mitgliederzahlen finden sich auf der Übersichtsseite des Kreisverbandes Trier/Trier-Saarburg im Piratenwiki: https://wiki.piratenpartei.de/RP:Kreisverband_Trier_Trier-Saarburg. Im Vergleich zur vorherigen Vorstandssitzung haben wir ein Mitglied in der kreisfreien Stadt Trier, sowie zwei Mitglieder im Landkreis Trier-Saarburg verloren. Es bestehen 91 (-2) Abonnements der Mailingliste "Trier".

Ⅳ.2.2 Löschung der Mailingliste Vulkaneifel

Generalsekretär Biertz berichtet, die Mailingliste Vulkaneifel seie von der Bundes-IT um den 30. Juni wie beantragt inklusive des Forenbereiches gelöscht worden.

Ⅳ.3 Berichte der übrigen Vorstandsmitglieder

Ⅳ.3.1 Vorsitzender Heinen

Vorsitzender Heinen berichtet von seiner Absicht, weiterhin einen inkrementellen Tätigkeitsbericht zu führen, welchen er über die Webseite und die Mailingliste Trier bekanntmachen wolle. Außerdem regt er an, dass auch andere Vorstandsmitglieder einen inkrementellen, öffentlichen Tätigkeitsbericht führen.

Ⅳ.4 Berichte aus den Landkreisen und Trier

Ⅳ.4.1 Landkreis Vulkaneifel

Regionalbeauftragter für die Vulkaneifel, Sebastian Feuster, berichtet von der Löschung des Raumes "Rheinland-Pfalz/Regionalgruppen/Bitburg Daun" auf dem Mumble-Server der Piratenpartei Nordrhein-Westphalen.

Ⅴ Anträge an den Vorstand

Ⅴ.1 Verabschiedung der Geschäftsordnung

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Beschluss des Kreisvorstands Trier/Trier-Saarburg #2013-07-09.01:
Verabschiedung der Geschäftsordnung

Datum: 09.07.2013

Antragsteller: Kreisvorstandssitzung

Text:

Der Kreisvorstand beschließt, sich gemäß §15 Abs. 5 Kreissatzung mit sofortiger Wirkung folgende Geschäftsordnung zu geben: https://trier-vorstand.piratenpad.de/ep/pad/view/go-2013/latest (Revision 3).


Stimmen:

Thomas HeinenPictogram voting keep-light-green.svg Dafür
Christian VoßenPictogram voting keep-light-green.svg Dafür
Martin HausPictogram voting keep-light-green.svg Dafür
Manuel BiertzPictogram voting keep-light-green.svg Dafür
Darja HenselerPictogram voting keep-light-green.svg Dafür
Albert IgelmundPictogram voting keep-light-green.svg Dafür

Ergebnis: Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Zusatzinfo

Die Geschäftsordnung hängt dem Protokoll als Anhang Ⅱ an.


Ⅴ.2 Beauftragung eines Kreisdatenschutzbeauftragten

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Beschluss des Kreisvorstands Trier/Trier-Saarburg #-Juli 2013-09.02:
Beauftragung eines Kreisdatenschutzbeauftragten

Datum: 09. Juli 2013

Antragsteller: Manuel Biertz

Text:

Der Kreisvorstand beschließt, Thomas Marc Göbel zum Datenschutzbeauftragten des Kreisverbandes Trier/Trier-Saarburg zu ernennen.

Begründung

Möglicherweise wird vom Bundesdatenschutzbeauftragten oder vom Bundesvorstand in Bälde die "Anordnung" ergehen, in den Kreisverbänden Datenschutzbeauftragte zu ernennen. Die Kosten einer Schulung und die Schwierigkeit, einen Kandidat für den Datenschutzbeauftragten aus dem Kreisverband zu finden, werden mit dieser Beauftragung umgangen. Das Verfahren wurde vom Landesdatenschutzbeauftragten Göbel auf einer Datenschutzbelehrung vorgeschlagen.


Ergebnis: Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen

Zusatzinfo

Zurückgezogen, um die exakten Aufgaben des Kreisdatenschutzbeauftragten zu klären.

Zuständig: (optional: Zuständigkeit)


Ⅵ Anfragen an den Vorstand

Es liegen keine Anfragen an den Vorstand vor. Die Anwesenden werden nach Anfragen gefragt: ein Anwesender klärt Fragen der Finanzverwaltung mit Kreisschatzmeister Haus.

Ⅶ Sonstiges

Ⅶ.1 Aufstellungsversammlung Landratswahl Trier-Saarburg

Die Vorbereitungen zur Aufstellungsversammlung sind laut Auskunft des Generalsekretärs alle getroffen. Vorstandsmitglieder berichten von ihnen bekannten Piraten, welche die Teilnahme zugesagt haben.

Ⅶ.2 Wahlkampf Bundestagswahl

Ⅶ.2.1 Plakate Direktkandidat

Das Plakat des Direktkandidaten für den Wahlkreis 204, Andreas Brühl, ist vollständig fertig und bestellt sowie bezahlt. Das Plakat des Direktkandidaten für den Wahlkreis 203, Stefan Trös, ist aktuell in Arbeit, unter Anderem am Slogan werde noch gefeilt.

Ⅶ.2.2 Stand Wahlkampfvorbereitungen

Stellvertretender Vorsitzender Voßen berichtet, die Anfragen zur Plakatierungsgenehmigung in den Verbandsgemeinden seien versandt worden und teilweise bereits bestätigt worden. Außerdem erarbeite er aktuell ein Infostandkonzept, welches er bald vorstellen wolle. Desweiteren arbeite er aktuell an einem Motivationsschreiben an die Kreispiraten, welches Parteimitglieder zur Mitarbeit im Wahlkampf motivieren solle.

Ⅶ.2.3 Direktkandidat 204

Der Direktkandidat des Wahlkreises 204 (Trier), Andreas "Yoga" Brühl, berichtet von einem ToDo-Pad ( https://yoga.piratenpad.de/ToDo-Yoga? ), in welchem man die aktuellen, zu erfüllenden Aufgaben im Rahmen seines Wahlkampfes finde. Er wirbt um Mitarbeit. Vorsitzender Heinen schlägt vor, "Trello" als Organisationsinstrument im Kreisverband wieder stärker zu verwenden. Insbesondere betont er, man solle das richtige Werkzeug für eine Aufgabe verwenden, "Trello" seie stark in ToDo-Listen.

Ⅶ.2.4 Wahlkampf-"Gamification" für Piraten

Vorsitzender Heinen hat auf der Mailingliste Trier vorgeschlagen, den Wahlkampf wie folgt zu "gamifizieren": https://gestaltung.piratenpartei.de/challenge-accepted-gamificate-your-wahlkampf/. Insbesondere geht es hierbei um einen "Wahlkampfausweis", welcher verschiedene, den Bundestagswahlkampf betreffende zu erreichende "Errungenschaften" auflistet. Auf der Mailingliste wurde fernerhin vorgeschlagen, diese Wahlkampfausweise im Rahmen des Motivationsschreiben postalisch an alle Mitglieder des Kreisverbandes zu versenden. Die Portokosten betrügen 109*0,58€ = 63,22 €. Dagegen werden Zweifel am "großen Mobilisierungseffekt" angeführt, andere wiederum halten es für eine witzige Aktion und sprechen ihr einen mehr oder weniger großen Mobilisierungseffekt zu. Es wird ein Meinungsbild darüber eingeholt, wer dafür seie, alle Kreispiraten wie vorgeschlagen postalisch zu mobilisieren. Das Meinungsbild fällt schwach negativ aus. Es wird alternativ angeregt, sich gegebenenfalls einer Bestellung der Wahlkampfausweise des Landesverbandes anzuschließen.

Ⅶ.2.5 Bundeswahlprogramm, bunt und gebunden in 13 Kapiteln

Vorsitzender Heinen hat auf der Mailingliste Trier angeregt, folgende Gestaltungen des Bundeswahlprogrammes zu bestellen: http://piratenpartei-herford.de/?p=481. Der Kreisvorstand äußert sich unentschieden. Letzter Diskussionsstand ist, sich weiter auf Landesverbandsebene in die Debatte einzubringen und im Falle einer Bestellung des Landesvorstand über eine Beteiligung mitzuentscheiden.

Ⅶ.3 Terminhinweise

* 11.07. 19:30 Arbeitstreffen in Trier
* 14.07. 13:30 Aufstellungsversammlung Kandidat für Landratswahl Trier-Saarburg
* 16.07. 20:00 Mumble-Treffen zur Besprechung von Wahlkampfthemen des Direktkandidaten 203
* 18.07. 19:30 Piraten-Treff in Trier
* 19.-21.07. CSD Saar-Lor-Lux in Saarbrücken

-- Die Kreisvorstandssitzung schließt um 22:10 Uhr.


Anhang

Anhang Ⅰ

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Beschluss des Kreisvorstands Trier/Trier-Saarburg #YYYY)-MM-(Datum DD.(Nummer NN, pro Tag eindeutig):
(Titel)

Datum: (Datum DD.MM.YYYY)

Antragsteller: (optional: Antragsteller)

Text:

(Text)

Begründung

(optional: Begründung)


Ergebnis: Pictogram voting question.svg Kein Abstimmungsergebnis

Zusatzinfo

(optional: Zusatzinfo)

Zuständig: (optional: Zuständigkeit)


Anhang Ⅱ

§1 Vorstandssitzungen

(1) ¹Zu Vorstandssitzungen wird mit einer Frist von mindestens 7 Tagen geladen. ²Die Einladung erfolgt öffentlich.

(2) ¹Außerordentliche Vorstandssitzungen, die ausschließlich den außerordentlichen Sitzungsgrund behandeln, können binnen 24 Stunden fernmündlich einberufen werden. ²Gefasste Beschlüsse derartiger Vorstandssitzungen gelten wie Umlaufbeschlüsse, sofern diese Geschäftsordnung nichts Gegenteiliges bestimmt.

(3) ¹Anträge zu einer Vorstandssitzung können an den Vorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. ² Jeder, unbeachtet seiner Parteimitgliedschaft, ist antragsberechtigt.

(4) ¹Vorstandssitzungen sind satzungsgemäß grundsätzlich öffentlich. ²Die Versammlungsleitung behält sich vor, das Rederecht von Gästen einzuschränken. ³Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. 4Auf begründeten Antrag eines Vorstandsmitglieds kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. 5Zwei Drittel des Vorstands müssen diesem Antrag zustimmen.

(5) Öffentliche, fernmündliche Vorstandssitzungen beziehungsweise -abschnitte werden aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen werden angemessen, mindestens auf der Homepage des Kreisverbandes, veröffentlicht.

(6) ¹Die Versammlung leitet der Vorsitzende. ²In dessen Abwesenheit oder auf dessen Wunsch übernimmt der Stellvertreter die Leitung. ³Sind beide abwesend, bestimmt die Sitzung einen Versammlungsleiter.

(7) Reale und virtuelle Treffen sind gleichberechtigt.

§2 Beschlussfassung

(1) Auf Vorstandssitzungen ist die Beschlussfähigkeit des Vorstands in §15 Abs. 2 Kreissatzung geregelt.

(2) ¹Umlaufbeschlüsse werden auf der Mailingliste Trier abgestimmt und mit dem folgenden Tag im Betreff gekennzeichnet: "[UMLB]". ²Sie benötigen wie normale Beschlüsse eines Wortlautes. ³Die Abstimmung endet, sobald die erforderliche Mehrheit erreicht ist, unabhängig davon, ob alle Vorstandsmitglieder abgestimmt haben, spätestens jedoch nach 72 Stunden. 4Der Umlaufbeschluss wird wirksam, nachdem der Vorsitzende oder sein Stellvertreter das Ergebnis bekannt gegeben hat. 5Die Bekanntgabe des Ergebnisses muss unmittelbar nach Beendigung des Umlaufbeschlusses erfolgen. 6Es muss folgende Angaben enthalten: dafür, dagegen, enthalten, nicht abgestimmt.

(3) ¹Ein laufender Umlaufbeschluss wird abgebrochen, wenn mindestens ein Vorstandsmitglied eine außerordentliche Vorstandssitzung zum Thema des Umlaufbeschlusses verlangt. ²Näheres zu außerordentlichen Vorstandssitzungen regelt §1 (2).

(4) ¹Umlaufbeschlüsse haben eine finanzielle Obergrenze von 250 Euro. ²Dies wird nicht auf während außerordentlichen Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse angewendet.

(5) ¹Umlaufbeschlüsse werden auf der nächsten ordentlichen Vorstandssitzung durch Mehrheitsbeschluss bestätigt und im Protokoll schriftlich inklusive ihres Wortlautes festgehalten. ²Sind personenbezogene Daten Teil des Umlaufbeschlusses, so wird der Beschluss im Wiki und anderen Veröffentlichungen anonymisiert. ³Die Originalprotokolle enthalten die Mitgliedsnummer der betreffenden Person, um die Zuordnung sicherzustellen.

(6) Sofern nicht in dieser Geschäftsordnung oder der Satzung des Kreisverbandes im Einzelfall ausdrücklich anders geregelt, entscheidet der Vorstand nach den folgenden Mehrheiten:

1. in Vorstandssitzungen ist die Zustimmung von mehr als der Hälfte der anwesenden Vorstandsmitglieder notwendig,
2. im Umlaufverfahren ist die Zustimmung von mehr als der Hälfte aller Vorstandsmitglieder notwendig.

§3 Beurkundung von Beschlüssen / Protokollierung von Vorstandssitzungen

(1) Beschlüsse des Vorstandes werden durch Unterschrift des Sitzungsleiters und des Protokollanten beurkundet, mindestens aber von zwei Vorstandsmitgliedern.

(2) ¹Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird - sofern technisch möglich in einem öffentlich lesbaren Piratenpad, dessen Link vorab bekannt gemacht wird - ein Protokoll angefertigt. ²Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollführer bestimmt. ³Im Regelfall ist dies der Generalsekretär.

(3) Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.

(4) Das Protokoll ist möglichst zeitnah im Piraten-Wiki zu veröffentlichen, jedoch nicht später als 5 Tage nach der Sitzung.

(5) Beschlüsse des Vorstands werden, soweit technisch möglich, zusammen mit Beschlüssen des Kreisparteitags nach Vorbild des Landesvorstands [1] in einem Beschlussbuch im Wiki gesammelt, damit man diese leicht auffinden kann.

§4 Beschaffungen

(1) Für Beschaffungen über 100 Euro sollen Vergleichsangebote eingeholt werden.

(2) Ausgaben über 40 Euro müssen durch die Mehrheit des Vorstands genehmigt werden, Dauerschuldverhältnisse stets.

(3) Ausgaben unter 40 Euro können von Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes auch ohne Vorstandsbeschluss getätigt werden, müssen den Vorstandsmitgliedern aber binnen 3 Tagen per Email angezeigt werden.

§5 Mitgliederdaten/Datenschutz

(1) Der Generalsekretär verwaltet die Mitgliederdaten und erfasst die Mitgliedsanträge.

(2) ¹Vorstandsmitgliedern kann per Beschluss Zugriff auf die Mitgliederdaten gegeben werden, falls sie die Datenschutzverpflichtung nachweisen können. ²Dieser Beschluss orientiert sich am Prinzip der Datensparsamkeit.

(3) ¹Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren, falls sie die Datenschutzverpflichtung nachweisen können. ²Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(4) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

(5) ¹Die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder obliegt den Vorstandsmitgliedern, welche eine gültige Datenschutzverpflichtung vorweisen können. ²Der gemäß §5 Abs. 1 Verantwortliche für die Mitgliederdaten lässt den in Satz 1 bestimmten Vorstandsmitgliedern die zur Entscheidung nötigen Daten zukommen und holt anschließend ihre Stimmen ein. ³§2 Abs. 6 Satz 1 Ziff. 2 gilt entsprechend.

(6) Ist die Anzahl der in Abs. 5 Satz 1 bestimmten Vorstandsmitglieder geringer als drei, so obliegt die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder dem Vorstand der nächsten übergeordneten Gliederung.

(7) ¹Kampagnen- sowie Finanzdaten sind grundsätzlich öffentlich. ²Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss begründet eingeschränkt oder aufgehoben werden.

§6 Tätigkeitsberichte

(1) Die Mitglieder des Vorstandes legen persönlich und als gesamter Vorstand bei jedem Kreisparteitag Rechenschaft über ihre Tätigkeiten ab.

(2) Mindestens eine Woche vor dem Kreisparteitag ist der Tätigkeitsbericht im jeweiligen Bereich auf der Homepage http://www.piraten-trier.de zu veröffentlichen. ²Die Veröffentlichung ist der Partei in geeigneter Form, mindestens über die Mailingliste Trier, bekannt zu machen.

(3) Der Tätigkeitsbericht des gesamten Vorstandes umfasst insbesondere Berichte über

1. wichtige Entscheidungen des Vorstandes,
2. die Anzahl und Art der Vorstandssitzungen,
3. die Mitgliederentwicklung und die Entwicklung der Verbandsstruktur und
4. Regelungen und Erfahrungen zur innerparteilichen Kommunikation.

§7 Aufgabenverteilung

(1) ¹Der Vorsitzende vertritt den Kreisverband nach außen. ²Zu den Aufgaben des Vorsitzenden des Kreisvorstands zählen unter Anderem:

1. Ansprechpartner für die Presse zu sein
2. die Vertretung des Kreisverbandes gegenüber dem Landesvorstand und nachgeordneter Ortsverbände
3. die Einberufung und Vorbereitung der Vorstandssitzungen, zusammen mit dem Stellvertreter
4. die Leitung der Vorstandssitzungen
5. die Eröffnung der Kreisparteitage
6. die Verantwortlichkeit für die Kreiswebsite
7. die Statusüberprüfung der Umsetzung von entschiedenen Anträgen und regelmäßige Berichterstattungen
8. die Außendarstellung der offiziellen politischen Positionen des Kreisverbands und übergeordneter Gliederungen

(2) ¹Der stellvertretende Vorsitzende strukturiert die Arbeit innerhalb des Kreisverbandes. ²Zu seinen Aufgaben zählen unter Anderem:

1. die Planung und Koordination von kreisweiten Aktionen
2. die Koordination der Ortsverbände und Stammtische/Piratentreffen
3. die Planung und Koordination der Wahlkämpfe
4. die Ausschreibung von Barcamps und Kreisparteitagen
5. die Koordination und Unterstützung von Arbeitsgruppen
6. das Einbringen aktueller (lokal-)politischer Themen in die partei-interne politische Debatte
7. die Einbindung von Mitgliedern, insbesondere Neumitgliedern, in die Organisationsstruktur
8. die Zusammenarbeit mit den Hochschulgruppen im Kreisverband

(3) ¹Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen des Kreisverbandes. ²Satzungsgemäß verfügt er über ein Veto-Recht gegen Ausgabenbeschlüsse, außerplanmäßige Ausgaben oder solche, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind. ³Zu den Aufgaben des Schatzmeisters zählen unter Anderem:

1. die Führung von Konto und Barkasse
2. die Finanzplanung und Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs
3. die Entgegennahme und Verbuchung von Spenden
4. die Ausstellung von Spendenquittungen
5. die Buchführung gemäß §23 Parteiengesetz und Kontenrahmen der Piratenpartei Deutschland
6. die Klärung von Finanzfragen
7. die Auskünfte zur Finanzlage
8. die Funktion des Materialwarts
9. die Vertretung der Interessen des Eifelkreis Bitburg-Prüm im Vorstand
10. die Unterstützung von Stammtischen, Piraten-Betreuung und Infoständen im Eifelkreis Bitburg-Prüm
11. die Aufbewahrung eines Backups der aktuellen Zugangsdaten des Generalsekretärs gemäß Abs. 4 Ziff. 6 und 7

(4) 

Zu den Aufgaben des Generalsekretärs zählen unter Anderem:

1. die Mitgliederverwaltung nach §5, das heißt unter Anderem:
a) das Erfassen der Mitgliedsanträge
b) die Einholung der Entscheidung über Aufnahme bei der zuständigen Gliederung
c) die Verwaltung der Mitgliederdaten
d) die Kontaktaufnahme zu den Mitgliedern
e) die Akkreditierung von Mitgliedern auf Versammlungen
2. die Leerung des Postfachs
3. die Einberufung, Einladung, der Einladungsversand und die Koordination der Organisation der Versammlungen des Kreisverbandes
4. die Vorstands-Protokollführung und -bearbeitung
5. die Archivierung der Dokumente des Kreisverbandes, das heißt unter Anderem:
a) der Protokolle und Geschäftsordnungen von Kreisparteitagen
b) der Protokolle und Geschäftsordnungen von Kreisvorständen
6. die Verwaltung der Mailinglisten und sonstiger Zugangsdaten
7. die Verantwortlichkeit für die Zugänge zur zentralen Verwaltungssoftware des Bundesverbandes
8. die Betreuung der Wiki-Seiten des Kreisverbandes
9. Beratung in Formfragen (Satzung, Geschäftsordnung et cetera)

(5) ¹Allgemein können einzelne Aufgaben von den anderen Vorstandsmitgliedern delegiert werden. ²Die Beisitzer sollen die restlichen Vorstandsmitglieder bei der Ausübung ihrer Ämter und Pflichten unterstützen. ³Der Beisitzer

1. Darja Henseler hat unter Anderem zur Aufgabe:

a) die Vertretung der Interessen des Landkreises Trier-Saarburg im Vorstand
b) die Betreuung der Piraten und Stammtische im Landkreis Trier-Saarburg
c) die Organisation von Infoständen im Landkreis Trier-Saarburg
d) lokaler Ansprechpartner für die Presse im Landkreis Trier-Saarburg zu sein
e) die Mit-Betreuung der Homepage, Facebook und Twitter
f) die Vertretung der Interessen der kreisfreien Stadt Trier im Vorstand
g) die Unterstützung von Stammtischen, Piraten-Betreuung und Infoständen in der kreisfreien Stadt Trier

2. Albert Igelmund hat unter Anderem zur Aufgabe:

a) die Vertretung der Interessen des Landkreises Vulkaneifel im Vorstand
b) die Unterstützung von Stammtischen, Piraten-Betreuung und Infoständen im Landkreis Vulkaneifel
c) die Mit-Betreuung von Facebook und Twitter
d) die Vertretung der Interessen des Eifelkreis Bitburg-Prüm im Vorstand
e) die Unterstützung von Stammtischen, Piraten-Betreuung und Infoständen im Eifelkreis Bitburg-Prüm

§9 Begriffsdefinitionen/Quoren/Verfahren

(1) Eine absolute Mehrheit im Sinne dieser Geschäftsordnung ist die Zustimmung von mindestens 50 vom Hundert aller abgegebenen Stimmen zuzüglich einer Stimme.

(2) Eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Sinne dieser Geschäftsordnung ist die Mehrheit von mindestens zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen.

(3) Eine einfache Mehrheit im Sinne dieser Geschäftsordnung ist erfüllt, wenn eine Abstimmungsoption oder ein Kandidat die meisten Stimmen erhält (mindestens eine Stimme mehr als jeweils die anderen Abstimmungsoptionen oder Kandidaten).

(4) "Abgegebene Stimmen" sind alle abgegebenen gültigen Ja- und Nein-Stimmen sowie Enthaltungen.

(5) ¹Im Zustimmungsverfahren werden mindestens zwei Optionen zur Entscheidung gestellt. ²Es kann für beliebig viele Optionen abgestimmt werden.

(6) Voraussetzung zur Erfüllung der Mehrheiten in den Absätzen 1 bis 3 ist die Abgabe von mindestens zwei Stimmen.

(7) Sofern im Einzelfall nichts Anderes angegeben ist, gilt für diese Geschäftsordnung Folgendes:

1. "Piratenpartei" ist die Piratenpartei Deutschland;
2. "Kreisverband" ist der Kreisverband Trier/Trier-Saarburg der Piratenpartei;
3. "Parteitag" ist der Kreisparteitag des Kreisverbands;
4. "Vorstand" ist der Kreisvorstand des Kreisparteitages;
5. "Vorsitzender" ist der Kreisvorsitzende des Kreisverbands.
6. "Gäste" sind alle Anwesenden, die nicht Mitglieder des Kreisverbands sind.
7. "Satzung", oder auch "Kreissatzung", ist die Satzung des Kreisverbandes.
8. "Datenschutzverpflichtung" ist die Verpflichtung zum Datenschutz (Datenschutzerklärung) nach vorangegangener Datenschutzbelehrung.


Trier, den 09. Juli 2013