RP:Antrag/2013.5/003/Der Landesverband Rheinland Pfalz ist rechtsfähig

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein abgelehnter Sonstiger Antrag für den Landesverband RLP.

Sonstiger Antrag Nr.
2013.5/003
behandelt bei
SDMV2013.3
Beantragt von
SirThomasMarc
Kurzbeschreibung
-
Vermerk
Eingereicht mit Ticket #1082101 am 11.07.2013 um 00:21 Uhr.

Aufgehoben durch Antrag 2014.1/004 keine_Rechtsfähigkeit des LV

Antrag

Der Landesverband Rheinland Pfalz stellt fest, dass er rechtsfähig ist.

Begründung

Sofern eine Partei nicht ins Vereinsregister eingetragen ist, ist sie nach § 3 Parteiengesetz rechtsfähig und nach § 37 Parteiengesetz eine Körperschaft.

Laut Ipsens Kommentar zum Parteiengesetz Auflage 2008 Randnummer 15 ist die Rechtsfähigkeit sogar ab der Kreisebene der Fall. Daher entfalten Anweisungen des Bundesvorstandes der Piratenpartei Deutschland an den Landesverband Rheinland Pfalz keine Wirkung, (sofern dieser seine Rechtsfähigkeit erklärt hat.)

Unterstützung / Ablehnung

SDMV-Abstimmungsergebnis

Urne ja nein enthalten
Kaiserslautern 2 3 0
Koblenz 4 1 3
Ludwigshafen 6 7 1
Mainz 2 4 1
Neustadt 4 4 2
Neuwied 3 0 2
Trier 6 3 0
Worms 3 1 1
gesamt 30 23 10

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. LarsM 21:04, 12. Jul. 2013 (CEST)
  2. Fortuna27167 19:08, 15. Jul. 2013 (CEST)
  3. Guru
  4. --ProhtMeyhet 11:09, 29. Sep. 2013 (CEST)
  5. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Wenn die Rechtsfähigkeit ohnehin durch das Parteiengesetz begründet wurde, warum sollte man sie dann noch manifestieren? --Degen 11:11, 12. Jul. 2013 (CEST)
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2

Ungeachtet der jetzt schon bestehenden Rechtsfähigkeit gilt immer noch die Bundessatzung und wenn diese eine Anweisungsbefugnis festschreibt, besteht diese. Es sei denn, der LV RLP tritt aus der Piratenpartei aus. Nutella 13:24, 12. Jul. 2013 (CEST)

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