RP:Antrag/2013.1/003/Einreichungsfrist zum Vertagungsrecht
Dies ist ein angenommener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.
- Satzungsantrag Nr.
- 2013.1/003
- behandelt bei
- LMV2013.1
- Beantragt von
- StopSecret
- Kurzbeschreibung
- Festlegung einer Einreichungsfrist für die Willensbekundung, dass ein vertagter Antrag nur einmal vertagt werden darf.
- Betrifft
- $ 5.5 (1)
- Vermerk
- eingereicht mit Ticket #1032039
- angenommen auf der LMV2013.1
- Antrag ist verarbeitet
Antrag
Die Versammlung möge folgende Satzungsänderung beschließen:
Am Ende des ersten Absatzes des § 5.5:
"(1) Eine Versammlung kann mit einer einfachen Mehrheit den Beschluss über eine Vorlage auf die nächste Versammlung vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen."
wird folgender Satz angefügt:
"Seine Willensbekundung muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der nächsten Versammlung dem Landesvorstand in Textform vorliegen."
Begründung
Aus organisatorischen Gründen ist diese Frist sehr sinnvoll. Zwischen zwei Parteitagen ist bei weitem Zeit genug, diese Willensbekundung abzugeben. Sie ist wichtig bei der Festlegung der Antragsreihenfolge. Es ergäben sich z.B. erhebliche Probleme die Satzungsvorgaben zu erfüllen, wenn einem Antragsteller kurz vor Ende eines LPTs doch noch einfällt, dass sein vom vorhergehenden LPT vertagter Antrag noch behandelt werden muss.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
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