RP:Antrag/2012.1/S11/Ausnahmeregelung-Ämterkumulation

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein zurückgezogener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Satzungsantrag Nr.
2012.1/S11
behandelt bei
LMV2013.1
Beantragt von
markus weber
Kurzbeschreibung
Ausnahme in der Ämterkumulation
Betrifft
§2.3 Absatz 7
Alternativ zu Antrag
RP:Antragsfabrik/Beschränkte_Ämterkumulation
Vermerk
archiviert, da Übernahmefrist nach LPT2013.1 abgelaufen ist

Antrag

Es wird beantragt, dass § 2.3 Absatz 7 der Landessatzung wie folgt geändert wird:" Eine Ämterkumulation ist auf Landesebene ist nur unter folgender Ausnahmeregelung zulässig: Ausnahme ist eine Übergangsfrist für bereits bestehende Ämter in einer dem Landesverband untergeordneten Ebene, das nach einer Wahl in ein Amt der Landesvertretung, gleichzeitig mit der neuen Aufgabe weitergeführt werden darf. Die Kumulation darf jedoch höchstens bis zur nächsten Wahl in der entsprechenden Untergliederung ausgeübt werden. Hier ist der betroffene Amtsträger dann verpflichtet eines seiner bestehenden Ämter niederzulegen. Mitglieder die bereits ein Amt auf Landesebene ausüben, dürfen für Untergliederungen nicht als Kandidat antreten. Auf unteren Ebenen ist für eine Ämterkumulation die Zustimmung des LVORs erforderlich.

Begründung

Das ermöglicht Amtsträgern in den Untergliederungen des Landes (zB. KV) eine Kandidatur für den Landesvorstand ohne das die Untergliederung darunter zu leiden hat. Alle anderen Konstellationen sind überflüssig und bringen weder die Untergliederung noch den Landesverband weiter. Alle Ämter, egal in welcher Gliederung sind sehr arbeitsintensiv und sollten daher mit der nötigen Voraussicht und Respekt angenommen werden.


Antrag

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. markus weber
  2. Andreas Pfleger
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Jürgen Grothof
  2. Guru
  3. Vincent Thenhart
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Jürgen Grothof Würde die Zeit bis zur nächsten Wahl auf höchstens 6 Wochen festlegen. Bei Schatzmeister habe ich selbst dabei Bauchschmerzen. Und bevor die Frage kommt ... Ja ich vertraue erst mal jedem Piraten der für ein Amt kandidiert, aber Mißtrauensvermutungen darf man keinen Nährboden geben, da diese einer Partei schweren Schaden zufügen können. Deshalb klare Regeln die dies ausschließen. Schatzmeister sollte event. sofort eine zweite Person aus dem Vorstand beigestellt werden. (z.B. aus dem KV) Vielleicht sollte in den GO der Untergliederungen eine solche Person immer festgelegt werden.
    • Antwort zu 1 markus weber Für 6 Wochen brauchen wir keine Regelung dann bleibe ich lieber bei der bisherigen ohne Kumulation. Wenn dann geht mein Verständnis soweit Untergliederungen zu schützen und bis zur nächsten Wahl die Kumulation zu erlauben. Möglicherweise sollte man für die Zukunft einen der Kassenprüfer als Ersatz Schatzi mitwählen.
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Im Antrag steht "Mandat" (also ein Sitz in einem gewählten Parlament), die Ausführungen beziehen sich jedoch offensichtlich ausschließlich auf Parteiämter. Bitte diesen Widerspruch im Antrag klären.
    • Danke, entsprechend auf SAmt oder Ämter abgeändert.
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