RP:Antrag/2012.1/S09/Bekenntnis zur FDGO

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein abgelehnter Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2012.1/S09
behandelt bei
LMV2013.1
Beantragt von
Bodo Thiesen
Kurzbeschreibung
Es wird die 1952 vom BVerfG entwickelte Erklärung zur FDGO in die Satzung aufgenommen
Betrifft
§2.3 (Rechte und Pflichten der Mitglieder)
Vermerk
Der Antrag wurde für den LPT 2012.1 eingereicht, aber nicht behandelt S09 Bekenntnis zur FDGO
abgelehnt auf der LMV2013.1
Antrag ist verarbeitet

Antrag

Dem §2.3 der Satzung wird ein Absatz mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:

»Der Landesverband Rheinland-Pfalz und seine Mitglieder bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG, eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Das Anerkenntnis dieser Erklärung ist zwingende Voraussetzung für eine Mitgliedschaft.«

Begründung

Es ist evident, dass sich die Piratenpartei zur FDGO bekennt und dies auch von ihren Mitgliedern erwartet. Da es hierüber konstant Diskussionen gibt, soll dies hiermit ein für alle Mal klar gestellt werden.


Antrag

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Bodo Thiesen 16:15, 21. Apr. 2012 (CEST)
  2. Steffi 16:52, 21. Apr. 2012 (CEST)
  3. Aneristiker Anm: Dieser Antrag ist absolut überfällig!
  4. Tikky
  5. hjmaier 12:54, 14. Mai. 2012 (CEST)
  6. Markus 16:18 21.Dezember 2012 (CEST)
  7. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. DerBär 07:06, 30. Apr. 2012 (CEST)
  2. Birgit Wenzel
  3. --SirThomasMarc 12:42, 12. Okt. 2012 (CEST) Rdundanz, wir sind eine zugelassene Partei, damit haben wir uns dazu verpflichtet.
  4. --markus weber

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Friedel 02:59, 26. Dez. 2012 (CET)

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Hey Leute, das ist ein Konzept von vor 60 Jahren, war für seine Zeit kurz nach dem 2. Weltkrieg ok, aber inzwischen leben wir in einer anderen Welt! Dieser Antrag ist IMHO nicht sehr piratig! DerBär (hatte ich ursprünglich vergessen zu zeichnen)
  • Die FDGO ist nicht gerade progressiv, war es vielleicht damals, aber doch nicht heute! Das heißt nicht, dass ich gegen die FDGO bin, sondern dass man diese piratig weiter entwickeln sollte, auf die Chancen und Bedürfnisse der heutigen und zukünftigen Menschen und Generationen angepasst. Darin liegt nämlich aus meiner Sicht ein Mangel in der FDGO. DerBär
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2 markus weber
    Zitat aus oben: "die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition"
    An die mit Ja Unterzeichner außer Bodo: Ist das wirklich das, was Ihr mit diesem Antrag in Verbindung bringt? Den Satz mal wirken lassen und analysieren welche Rechte er für Mitglieder einschränken könnte. Wer selbst nicht drauf kommt kann mich gerne anrufen ich erkläre es dann.
    • Ich komm nicht drauf. Kläre mich mal bitte auf.
      • Ich vermute, es geht darum, dass der Satz so klingt, als würden damit Parteiverbote für falsch erklärt. Verboten wurden in der Bundesrepublik Deutschland bisher die "Sozialistische Reichspartei" (SRP), eine Nachfolgepartei der NSDAP und die "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD). Ein Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte. Wikipedia zu "Parteiverbot"
Das Grundgesetz zu dem Thema:
Art 21 (2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Art. 9 (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
Da im Bekenntnis der Artikel 21GG, in dem auch die Verfassungswidrigkeit von Parteien genannt ist, als Grundlage genannt wird, könnte man schließen, dass das Mittel des Parteiverbotes vom Bekenntnis durchaus gedeckt ist.
Oibelos 16:37, 14. Mai 2012 (CEST)
  • Warum bezieht sich das Bekenntnis auf Art. 21 GG? In dem Artikel geht es eigentlich nur um Parteien und nicht um die Definition, was eine FDGO insgesamt ist. Oibelos 16:44, 14. Mai 2012 (CEST)
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
  • Eine Partei in Deutschland muss sich zwingend zur FDGO bekennen. Dieser Antrag ist also hinfällig, dient nur einer Außendarstellung, wir haben wichtigere Anträge.
  • Jeder der diesen Antrag nicht unterstützt, sollte mal in sich gehen und sich fragen, ob er/sie nicht besser woanders aufgehoben ist! Ohne die FDGO würden wir hier nicht sitzen und über das alles reden können/dürfen. Denkt mal da drüber nach^^ Flowerpirat Stimme dem Antrag voll und ganz zu!