RP:2014-07-22 - Stadtrat Mainz Bericht

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Bericht von Xander Dorn von der Sondersitzung der/s Stadtrat Mainz vom 22.07.2014.

Vorwort

Im Gebiet des Bebauungsplans N 87 lag eine Veränderungssperre vor, die vor Ende der Sommerpause des Stadtrates ausgelaufen wäre. Der Verwaltung lag ein Bauvorantrag vor, der jedoch den Plänen zur Umgestaltung dieses Quartiers widersprochen hätte, jedoch nicht dem gültigen Bebauungsplan. Das Bauvorhaben hätte also nach Ablauf der Veränderungssperre genehmigt werden müssen, was jedoch die angedachte Umgestaltung nicht mehr möglich gemacht hätte. Um die Pläne in ein Bauleitplanverfahren einbringen zu können, sollte die Veränderungssperre vor ihrem Ablaufen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Da hierfür ein Beschluss des Stadtrates nötig war, wurde noch kurzfristig zu dieser Sondersitzung in der Woche nach der konstituierenden Sitzung des Stadtrates eingeladen. Es wurden dann jedoch auch noch weitere aktuelle Themen mit auf die Tagesordnung genommen.

Bericht

18:05

Eröffnung der Sitzung und Verlesung der Tagesordnung durch OB Ebling.

TOP 1: Einwohnerantrag zum Thema "Feste in Mainz: Spaß oder Graus für die Einwohner?"; hier: Feststellung der Zulässigkeit

Es gab einen Einwohnerantrag, bei Festen in der Altstadt in einem angrenzenden Gebiet (Tritonplatz und Dominikanerstraße), private Sicherheitsdienste einzustellen. Dieser Antrag hatte jedoch zu wenige Unterschriften und entsprach auch nicht den formalen Vorgaben von Einwohneranträgen (z.B. keine Ansprechperson benannt). Daher wurde beantragt, durch den Stadtrat festzustellen, dass dieser Antrag nicht zulässig sei.
Diesem Antrag wurde einstimmig gefolgt.

TOP 2: Wahl des Beirates für Migration und Integration am 23.11.2014; hier: Änderung von Satzung und Wahlordnung

Aufgrund von Gesetzesänderungen auf Landesebene entsprachen Satzung und Wahlordnung des Beirates für Migration und Integration nicht mehr den formalen Vorgaben. Daher gab es einen Antrag zur Anpassung an die neue Gesetzeslage. Inhaltliche Änderungen gab es keine, es waren vor allem Begrifflichkeiten.
Die Änderungen wurden einstimmig beschlossen.

TOP 3: a.) Änderung Nr. 25 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N 84)" (Ä 25) UND b.) Bebauungsplanentwurf "Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N 84)"

Der Bebauungsplanentwurf N 84, der Bereich um den Mainzer Zollhafen in dem sich auch die Landesgeschäftsstelle befindet, erfuhr nach der dritten Offenlegung mehrere Änderungen. Diese wurden beschlossen sowie auch, dass es eine vierte Offenlegung ab dem 04. August geben soll.
Mit zwei Gegenstimmen (ÖDP) beschlossen.

TOP 4: Veränderungssperre "N 87-VS/II" - Zweite Verlängerung Zweite Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Neuer Quartiersplatz (N 87)"; Satzung "N 87-VS/II"

Wie bereits im Vorwort angesprochen, sollte hier die Veränderungssperre um ein Jahr verlängert werden um ein Bauvorhaben zu stoppen, das die Umgestaltung dieses angedachten Quartiers verhindert hätte. In diesem Gebiet liegt beispielsweise auch die Kommissbrotbäckerei, für die es Ideen gibt, diese zu einem freien Kulturzentrum oder zu einem Wohnheim für Studierende oder Senioren umzugestalten.
Die Verlängerung der Veränderungssperre wurde einstimmig beschlossen.

TOP 5: Bauleitplanverfahren "A 265" (Planstufe I) Bebauungsplanentwurf "Straßenbahntrasse Bahnhofstraße (A265)“ hier: - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB"

  • Vorlage in Planstufe I
  • Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
  • Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Straßenbahnschienen in diesem Bereich (Bahnhofstraße, nähe Mainzer Hauptbahnhof) müssen erneuert werden. Diese Gelegenheit soll dazu genutzt werden, diese Schienen zu verlagern (in Richtung Sparkasse). Dadurch könnte auf der deutlich stärker von Fußverkehr frequentierten Seite (Post, Apotheke) der Gehweg verbreitert werden. Damit würde auch der Wartebereich für die ebenfalls stark frequentierten Bus- und Straßenbahnhaltestellen vergrößert werden. Der Beschluss sieht die Offenlegung der Entwürfe sowie die Vorlage des Entwurfs in Planstufe I vor.
Einstimmig angenommen.

TOP 6: Bebauungsplanverfahren"O 68" (Aufstellungsbeschluss) Bebauungsplanentwurf "Weidmannstraße (O 68)" hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Für den Bereich der Weidmannstraße (Oberstadt) soll ein Bebauungsplan erstellt werden.
Einstimmig angenommen.