Neuerentwurfbgs
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Die Bundesgeschäftsstelle der Piratenpartei ist für alle verwaltenden Belange zuständig.
Inhaltsverzeichnis
Postadresse
- Piratenpartei Deutschland
- Bundesgeschäftsstelle
- Pflugstraße 9a
- 10115 Berlin (Mitte)
Aufgabenbereiche
Allgemeine Anfragen
bgs [at] piratenpartei.de (PGP)
Tel.: 030/2757 2040
Fax: 030/609897-517
Telefonisch steht sie ihren Mitgliedern und Interessenten für Verwaltungs- und Vermittlungsaufgaben zur Verfügung.
Mitgliederbetreuung International
International member support
ausland [at] piratenpartei.de
Die Mitgliedsanträge der Auslandspiraten werden an die jeweiligen Landesverbände weiter geleitet. Wer einen Mitgliedsantrag einreicht, muss entweder angeben in welchem Bundesland sie früher wohnhaft war oder gegebenenfalls danach gefragt werden, wo er gerne Mitglied sein möchte.
We offer support for our Non-German members in the national party headquarter and all regional offices of the Länder. In order to become a member feel free to choose a Land that suits you. If you have any questions, do not hesitate to contact us or them.
Presse
presse [at] piratenpartei.de
Tel.: 030/60 98 97 5-10
Fax: 030/60 98 97 5-19
Mobil: 0171- 4008064
Die Presseabteilung der Bundesgeschäftsstelle informiert die Medien über die Piratenpartei und vermittelt Ihnen kompetente Ansprechpartner. Sie ist ein Teilstück der AG Pressearbeit. Sie pflegt den Pressespiegel der Printmedien und veröffentlicht fristgerecht unsere Pressemeldungen.
Versand
versand [at] piratenpartei.de
Der Versand koordiniert den Versand von angeforderten Werbematerialien. Das Material steht zu Schulungs- und Werbezwecken vorrangig den Landesverbänden zur Verfügung.
Ladungsfähige Adresse
Die Adresse der BGS kann unter bestimmten Voraussetzungen als ladungsfähige Adresse von den Gliederungen verwendet werden. Details finden sich hier: ladungsfähige Adresse
Datenschutzverpflichtungen (DSV)
Die DSVs werden für alle auf Bundesebene tätigen Helfer zentral in der BGS gesammelt. Die einzelnen Landesgeschäftsstellen sammeln ihre DSVs eigenständig und fordern diese auch gesondert für das jeweilige Bundesland ein. Wenn beispielsweise ein Landesverband eine eigene IT besitzt, ist dieser für die dazugehörigen Datenschutzverpflichtungen zuständig und dementsprechend ist die BGS natürlich weiterhin für die Mailinglisten der BundesIT zuständig.
Die BGS gibt keine DSVs an die Landesverbände weiter. Auskünfte über bereits eingegangene DSVs werden ebenfalls nicht gegeben. Einzelvereinbarungen mit Landesverbänden und der BGS können über den Bundesvorstand getroffen werden.
Zusätzlich ist die Teilnahme an einer mündlichen Datenschutzbelehrung vorgeschrieben. Die Belehrung kann vom Landesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesdatenschutzbeauftragten durchgeführt werden. Die Belehrungen werden dementsprechend von Landes- und Bundesebene gegenseitig anerkannt.
- Übermittlungsweg: Post, persönliche Abgabe in den Briefkasten der P9a/BGS, Brieftaube (NICHT: E-Mail, Fax)
- Die Unterschrift ist immer notwendig! Handschriftlich!
- Bitte nur Blatt 1 und 5 zusenden. Die Merkblätter sind für Euch zum Merken und Nachschlagen!
- Die BGS nimmt den Eingang in ihre Datenbank mit Minimaldaten auf. Die DSV wird im Stahlschrank abgelegt.
- Die Bundesgeschäftsstelle gibt unter folgenden Bedingungen Auskunft über abgegebene Datenschutzverpflichtungen und mündliche Belehrungen:
- Eine Personen fordert per E-Mail oder auf dem Postweg eine Eigenauskunft an. Beispiel: "Ist schon meine Datenschutzverpflichtung oder mündliche Belehrung eingetroffen?"
- Die betroffene Person fordert die Bundesgeschäftsstelle per E-Mail oder auf dem Postweg auf die abgegebene Datenschutzverpflichtung einer Gliederung oder Abteilung zu bestätigen.
- Beispiele: „Bitte die Information, dass ihr von mir eine Datenschutzverpflichtung besitzt, an die Rechtsabteilung weiterleiten.“ oder „Bitte dem Administrator der XY-Mailingliste Bescheid geben.“
- Wenn ihr etwas bei der BundesIT beantragt (z.B. eine Mailingliste) gebt ihr damit automatisch die Erlaubnis an die BundesIT/BGS, die Information über die Existenz einer DSV für diesen Antrag auszutauschen.
→ Der Vordruck für die Datenschutzverpflichtung fndet sich unter Bundesgeschäftsstelle/Formulare#Datenschutzverpflichtung.
Öffnungszeiten, Terminvereinbarungen und Veranstaltungen der Bundesgeschäftsstelle
Die Bundesgeschäftsstelle wird von ehrenamtlichen Helfern unterstützt und betrieben.
Auf dem folgenden Kalender ist der aktuelle Schichtplan abgebildet:
- Schichtplan/Öffnungszeiten der Bundesgeschäftsstelle (Kalender als .XML oder .ICAL)
Extra Termine und Anliegen können mit den Leitern der Bundesgeschäftsstelle vereinbart werden:
Aktuelle Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Bundesgeschäftsstelle sind dem folgenden Kalender zu entnehmen:
- Termine und Veranstaltungen in der Bundesgeschäftsstelle und Berliner Landesgeschäftstelle (Kalender als .XML oder .ICAL)
Mailinglisten
Da nicht alle Mitarbeiter vor Ort im Büro arbeiten, werden viele Dinge über Mailinglisten organisiert und besprochen.
Interne Mailinglisten des Bundesgeschäftsstelle
Für die Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle gibt es eine interne Mailingliste.
Alle Infos dazu findet ihr hier: Bundesgeschäftsstelle/Mailingliste
Mailingliste für den Austausch zwischen den Geschäftsstellen
Um die Geschäftsstellen der Piraten deutschlandweit besser zu vernetzen, gibt es eine Mailingliste für alle Mitarbeiter von Geschäftsstellen.
Alle Infos findet ihr hier: Mailingliste/Geschaeftsstellen
Bundesgeschäftsstellen Blog
Die Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle sowie ein paar Mitarbeiter von anderen Geschäftsstellen betreiben gemeinsam einen Blog mit dem Namen "BGS des Wahnsinns". Dort wollen wir den Piraten und interessierten Bürgern Einblicke in die altägliche Arbeit und Geschehnisse ermöglichen. Den Blog findet ihr unter folgendem Link: http://bgs.piratenpartei.de/
DJH-Mitgliedschaft
Die Piratenpartei Deutschland hat zwei DJH-Gruppenkarten. Diese dienen zum Nachweis der Mitgliedschaft, sodass bei Veranstaltungen nicht jedes Eichhörnchen Mitglied sein muss, sondern diese Gruppnkarte genügt. Dazu muss es aber einen Verantwortlichen geben, folgend Gruppenleiter/in genannt, der diese Karte verwahrt. Also wenn es eine Veranstaltung gibt, wo im Inland mindestens 4 Teilnehmer in einer Jugendherberge (im Ausland 10) nächtigen wollen, dann bitte an Kerstin und/oder Moritz wenden. Der/die Gruppenleiter/in bekommt dann eine der Mitgliedskarten zugeschickt und muss diese danach wieder an die BGS zurückschicken.