NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Selm

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Status

  • Städtische Wahlflächen: Nicht vorhanden
  • Sonstiges Stadtgebiet: Beantragt, Genehmigung wurde per Post 4alpha versandt. Genehmigung erhalten am 28.07.2009.

Kontakt

Stadt Selm
Amt für Bürgerservice, Öffentliche Ordnung und Soziales (Dezernat I)
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten: http://selm.active-city.net/city_info/webaccessibility/index.cfm?region_id=266&waid=146&design_id=5076&item_id=841005&modul_id=13&record_id=2755&keyword=0&eps=40&cat=0

Gerd Treczak

Tel: 02592 / 69 273
Fax: 02592 / 695 273
E-Mail: G.Treczak ät stadtselm dot de

Bisheriger Kontakt mit Herrn Treczak

Auf die Anfrage von 4alpha kontaktierte Herr Treczak diesen noch am gleichen Tag per Telefon. Zusammenfassung: Die Stadt hat scheinbar keine speziellen Wahlwerbeflächen. Genehmigung für das Plakatieren wurde per Post versandt und kann auf Anfrage bei 4alpha eingesehen werden.

[[Datei:BTW09PlakatierungsbestimmungenSelm.pdf]]Datei gelöscht, Datenschutz! Danebod 22:52, 30. Jul. 2009 (CEST)