NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Holzwickede
Inhaltsverzeichnis
Status
- Städt. Wahlflächen: Sind vorhanden, Antrag wird per Post verschickt
- Sonstiges Stadtgebiet: Antragsformular ist vorhanden, wird per Post verschickt sobald Ort, Dauer und Anzahl der Plakate feststehen.
Kontakt
Gemeinde Holzwickede
FB II / Sicherheit und Ordnung
Allee 4
59439 Holzwickede
Tel. 02301/915205
Herr vom Lehn
a.vomlehn ät holzwickede dot de
Kontakt mit Herrn vom Lehn
Auf Antragsschreiben erfolgte folgende Antwort per Mail (Auszug): "hiermit nehme ich Bezug auf Ihre email vom 24.07.2009 und übersende Ihnen den entsprechenden Antrag für die Wahlplakatierung für die Bundestagswahl 2009. Den ausgefüllten Antrag übersenden Sie mir bitte unterschrieben auf dem Postwege.
Für die Bundestagswahl stehen im jedem Wahlbezirk gemeindliche Wahlplakattafeln zur Verfügung. Eine entsprechende Genehmigung für die Plakatierung auf den gemeindlichen Flächen kann erst nach Eingang aller Anträge der Parteien nach der Kommunalwahl 2009 erfolgen. Hierbei benötige ich von Ihnen noch einen formlosen schriftlichen Antrag auf dem Postwege."
Genehmigung zur Plakatierung: [[Datei:Plakatierung_Holzwickede.PDF]]Datei wegen Datenschutz gelöscht