NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Kamen
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Status
- Städtische Wahlflächen: 44*8 vorhanden. Plakatierung erfolgt ab dem 01.09.2009 (im Anschluss an die Kommunalwahl). Genehmigung wurde an 4alpha versandt, die genaue zugeteilte Fläche wird noch mitgeteilt.
- Sonstiges Stadtgebiet: Grundsätzlich nicht erlaubt.
Kontakt
für Wahlkampfplakatierungen zur Bundestagswahl ist die Stadt Kamen zuständig. Grundsätzliche Fragen zur Plakatierung und zur Werbung auf den städtischen Wahltafeln richten Sie bitte an den Fachbereich Innerer Service, Tel. 02307-1482207, Herrn Heermann.
Günter Heermann
FB 10.1 - Steuerung, Ratsbüro
Rathaus, Rathausplatz 1, 4. Obergeschoss, Raum 424
Telefon: 02307/148-2207
Fax: 02307/148-9004
E-Mail: guenter.heermann ät stadt-kamen dot de
Erreichbarkeitszeiten: http://tinyurl.com/nvsap4
Kontakt mit Herrn Heermann
Die Genehmigung ist per Post am 28.07.2009 angekommen. Plakatiert werden nur die städtisch gestellten Wahlwerbeflächen ab dem 01.09.2009. Die Liste liegt bereits vor, die uns zugeteilte Fläche wird mir noch mitgeteilt. Auf Anfrage können bei 4alpha alle Dokumente eingesehen werden.
[[Datei:BTW09PlakatierungsbestimmungenKamen.pdf]]Datei aus Datenschutzgründen gelöscht