NRW:Landtagsfraktion/Antragsfabrik/16.WP/Kleine Anfrage 036

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Piratenfraktion-nrw.png Dies ist ein/e Kleine Anfrage (im Entwurfsstadium) der Basis für die Landtagsfraktion NRW in der16.WP.

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Antragstitel

Kleine Anfrage zur Normenkontrollklage

Antragsteller
Antragsstatus

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Antragstyp

Kleine Anfrage

Antragstext

Am 01.12.2011 hat der Landtag NRW eine Normenkontrollklage angekündigt, wenn die Regelsätze zum 01.01.2012 wie beschlossen eingeführt werden. Diese Normenkontrollklage ist bis zum heutigem Tage nicht eingereicht worden. Selbst der zuständige Fachminister Guntram Schneider stellte am 01.12.2010 im D'dorfer Landtag folgendes klar:

Auszug: (Plenarprotokoll 15/16, S. 1305).> „Die Bestimmung der Regelbedarfe entspricht nicht den vom > Bundesverfassungsgericht geforderten Vorgaben einer sachgerechten und transparenten Bemessung der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums." (vgl.

Mit folgenden Methoden wurde die Zusammensetzung des neuen Regelsatzes verfälscht:

Als Referenzgruppe wurde nur das Ausgabeverhalten der untersten 15 % der ärmsten Erwachsenen, die am Rande des Existenzminimums leben, genommen. . Aus dem Ausgabeverhalten der Vorgenannten Gruppe wurde auch noch der Betrag für Rauchwaren, Alkohol und Pflanzen herausgenommen, um das Leistungsniveau weiter senken zu können. Dies sind nur einige Verstöße, die bei der Ermittlung des neuen Regelsatzes vorgenommen worden sind.

Nach überwiegender Ansicht führender Sozialrechtsexperten und Sozialverbände genügt der im Frühjahr 2010 ausgehandelte und am 24.03.2011 in Gesetzesform gegossene „Kompromiss" nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 09.02.2010 erhoben hat.

Selbst den von Manuela Schwesig ausgehandelten Kompromiss hat Sigmar Gabriel als „Verfassungswidrig“ bezeichnet. Aus diesem Grunde hat sich NRW bei der Abstimmung im Bundesrat der Stimme enthalten.

Des weiteren hat die 55. Kammer des SG-Berlin ( 25.04.2012 S 55 AS 9238/12) den Regelsatz von zurzeit von 374,00 E als Verfassungswidrig erklärt und hat die derzeitige Zusammensetzung des Regelsatzes dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt.

Aus den oben aufgeführten Gründen ist eine Normenkontrollklage nur logisch und sinnvoll.

Fragen:

1. Wann wird vom Land NRW die angekündigte und beschlossene Normenkontrollklage eingereicht, um die derzeit geltende Zusammensetzung der Regelsätze überprüfen zu lassen?

2. Warum wurde bis jetzt nicht unternommen?


Dort sind noch ein paar Fakten aufgeführt: Hinweise: Kleine Anfrage : DieLinke vom Juni 2011 Nr. 834 Brief ==> DieLinke an die Landesregierung vom 24.05.2011


Antragsbegründung

Die Begträündung zu meinem Antrag ergibt sich aus dem Antragstext und der Beschlusslage der NRW-Landesregierung aus dem Jahr 2010. (Plenarprotokoll 15/16, S. 1305).==> 01.12.2010

Piratenpad
Datum der letzten Änderung

04.01.2013


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