NRW:Landtagsfraktion/Antragsfabrik/16.WP/Kleine Anfrage 013
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
Planungsvorhaben Ulmer Höh'(Düsseldorf) Antragsteller
AK Kommunalpolitik Ddorf, Gruppe Bau- und Liegenschaften Antragsstatus
Antragstyp
Kleine Anfrage Antragstext
Die Justizvollzugsanstalt Ulmer Höh' in Düsseldorf-Derendorf wurde Anfang 2012 freigezogen. Der Broschüre des Bau- und Liegenschaftsbetriebs Nordrhein-Westfalen, Niederlassung Düsseldorf mit dem Titel "Ulmer Höh' - Düsseldorf Derendorf, Wettbewerbsauslobung" entnehme ich, dass seitens des Landes NRW als Eigentümer der Immobilie keine Nachnutzung vorgesehen ist. Auch werden in der genannten Broschüre, im Rahmen von Vorgaben für einen städtebaulichen Wettbewerb, Vorstellungen über die Neugestaltung des Gebietes entwickelt. Da sich ca. 55 Prozent der gesamten zu überplanenden Fläche im Eigentum des Landes NRW befindet und die Stadt Düsseldorf - im Zusammenhang mit der Auslobung des diesbezüglichen laufenden Architektenwettbewerbs, dessen Ergebnisse am 25.09.2012 vorgestellt werden - verlautbaren ließ, dass man auf die Wünsche der Landesregierung eingehen werde, übernimmt die BLB für das Land NRW die Federführung bei der Umsetzung der Planungen. Laut dem Wohnungsbericht der Stadt Düsseldorf von 2010/11 ist der Anteil an geförderten Mietwohnungen in Düsseldorf von 20,5 % (1990) auf 6,8 % (2010) gefallen, wobei in den kommenden 10 Jahren bei weiteren 3641 Sozialwohnungen die Mietpreis und Belegungsbindungen enden. Damit liegt Düsseldorf weit unter dem Landesdurchschnitt von 7,9 % Anteil an Sozialwohnungen. Des Weiteren wird in diesem Bericht aufgeführt, dass im Stadtbezirk 1, in dem sich das o.g. Areal befindet, mit 2,4 % der geringste Anteil an Sozialwohnungen in Düsseldorf registriert ist. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Gibt es gegenüber den Inhalten der Broschüre abweichende oder ergänzende Planungen der Landesregierung über die zukünftige Nutzung des Geländes? 2. Plant die Landesregierung das Areal in Eigenregie zu entwickeln und zu bebauen? 3. Mit welchem Erlös rechnet die Landesregierung im Falle eines Verkaufs? 4. Welcher Anteil von Sozialwohnungen an der geplanten Wohnbebauung ist nach Ansicht der Landesregierung sinnvoll? 5. Gibt es Überlegungen bzw. Planungen bei der Veräußerung der Liegenschaften Investoren zu bevorzugen, die ausschließlich bzw. überwiegend sozialen Wohnungsbau realisieren wollen?
Eingereichte FassungWill die Landesregierung in Düsseldorf sozialen Wohnungsbau auf dem Areal "Ulmer Höh"?Die Justizvollzugsanstalt "Ulmer Höh" in Düsseldorf-Derendorf wurde Anfang 2012 freigezogen. Der Broschüre des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW, Niederlassung Düsseldorf mit dem Titel "Ulmer Höh´ – Düsseldorf Derendorf, Wettbewerbsauslobung" kann entnommen werden, dass seitens des Landes NRW als Eigentümer der Immobilie keine Nachnutzung vorgesehen ist. Im Rahmen von Vorgaben für einen städtebaulichen Wettbewerb werden in der Broschüre Vorstellungen zur Neugestaltung des Gebietes entwickelt. Da sich ca. 55% der gesamten zu überplanenden Fläche im Eigentum des Landes NRW befinden und die Stadt Düsseldorf – im Zusammenhang mit der Auslobung des diesbezüglich laufenden Architektenwettbewerbs – verlautbaren ließ, dass man auf die Wünsche der Landesregierung eingehen werde, übernimmt das Land NRW eine tragende Rolle bei der Umsetzung der Planungen. Laut des Wohnungsberichts der Stadt Düsseldorf von 2010/11 ist der Anteil an geförderten Mietwohnungen in Düsseldorf von 20,5% (1990) auf 6,8% (2010) gefallen, wobei in den kommenden 10 Jahren bei weiteren 3641 Sozialwohnungen die Mietpreis- und Belegungsbindungen enden. Damit liegt Düsseldorf weit unter dem Landesdurchschnitt von 7,9% Sozialwohnungen. Des Weiteren wird in diesem Bericht aufgeführt, dass im Stadtbezirk 1, in dem sich das Areal "Ulmer Höh" befindet, mit 2,4% der geringste Anteil an Sozialwohnungen in Düsseldorf zu registrieren ist. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Gibt es gegenüber den Inhalten der oben genannten Broschüre abweichende oder ergänzende Planungen der Landesregierung über die zukünftige Nutzung des Geländes? 2. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, im Rahmen des Verkaufs der Liegenschaften den sozialen Wohnungsbau in Düsseldorf aktiv zu fördern? 3. Mit welchem Erlös rechnet die Landesregierung im Falle eines Verkaufs? 4. Welcher Anteil von Sozialwohnungen an der geplanten Wohnbebauung ist nach Ansicht der Landesregierung sinnvoll? 5. Gibt es Überlegungen bzw. Planungen, bei der Veräußerung der Liegenschaften Investoren zu bevorzugen, die ausschließlich oder überwiegend sozialen Wohnungsbau realisieren wollen? Oliver Bayer
Datum der letzten Änderung
16.10.2012 |
Anregungen
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- mehr Neutralität: "...kann man entnehmen..." an Stelle von "...entnehme ich..." GrmpyOldMan 10:32, 3. Sep. 2012 (CEST)
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