NRW:Landesparteitag 2017.3/Anträge/SÄA008.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA008.0 |
Antragsteller: |
DerfairePirat |
Einreichungsdatum: | 2017/11/09 23:55:00
|
Autor: | DerfairePirat | letzte Änderung: | 04.12.2017 20:43:47 UTC von Wako |
Abstimmungsergebnis: | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Antrag | |
Antragstitel: | Mitglieder des Landesvorstandes, bis zu drei stellvertretende Vorsitzende |
Antragstext: | |
§ 6b – Der Landesvorstand
(1) Dem Landesvorstand gehören bis zu neun Mitglieder des Landesverbandes an: Ein Vorsitzender, ein bis zwei stellvertretende Vorsitzende, der politische Geschäftsführer, der Landesschatzmeister, der Generalsekretär und bis zu drei Beisitzer. ändern in § 6b – Der Landesvorstand (1) Dem Landesvorstand gehören bis zu zehn Mitglieder des Landesverbandes an: Ein Vorsitzender, ein bis drei stellvertretende Vorsitzende, der politische Geschäftsführer, der Landesschatzmeister, der Generalsekretär und bis zu drei Beisitzer. (10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück ... Ist der Posten des Schatzmeisters unbesetzt, ist unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen. | |
Antragsbegründung: | |
Änderung von bis zu zwei auf bis zu drei stellvertretende Vorsitzende, um die Arbeit auf mehr Schultern verteilen zu können. Dadurch erhöht sich die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes von neun auf zehn. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Landesvorstand, bis zu drei stellvertretende Vorsitzende, zehn Mitgieder im Landesvorstand | ||
Schlagworte: | Landesvorstand, bis zu drei, stellvertretende, Vorsitzende | ||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||
§ 6b (1) | |||
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |