NRW:Landesparteitag 2017.3/Anträge/SÄA006.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA006.0 |
Antragsteller: |
DerfairePirat |
Einreichungsdatum: | 2017/11/10 23:20:00
fristgerecht |
Autor: | DerfairePirat | letzte Änderung: | 04.12.2017 20:24:47 UTC von Wako |
Abstimmungsergebnis: | Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Mitglieder des Landesvorstandes, Aufnahme optional stellvertretender Schatzmeister |
Antragstext: | |
§ 6b – Der Landesvorstand
(1) Dem Landesvorstand gehören bis zu neun Mitglieder des Landesverbandes an: Ein Vorsitzender, ein bis zwei stellvertretende Vorsitzende, der politische Geschäftsführer, der Landesschatzmeister, der Generalsekretär und bis zu drei Beisitzer. (10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück ... Ist der Posten des Schatzmeisters unbesetzt, ist unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen. Änderung in (1) Dem Landesvorstand gehören bis zu zehn Mitglieder des Landesverbandes an: Ein Vorsitzender, ein bis zwei stellvertretende Vorsitzende, der politische Geschäftsführer, der Landesschatzmeister, optional der stellvertretende Landeschatzmeister, der Generalsekretär und bis zu drei Beisitzer. 10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück ... Der nachfolgende Satz wird nach ...erreicht hat. eingeschoben: Scheidet der Schatzmeister aus dem Vorstand aus, übernimmt dessen Stellvertreter sein Amt. ... | |
Antragsbegründung: | |
Diese Regelung ist aus der Bundessatzung §9 (1) übernommen. Gemäß unserer Satzung ist gemäß § 6b (10) unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, wenn der Posten des Schatzmeisters unbesetzt ist. Das kann aus unterschiedlichen Gründen, z. B. einem Schicksalsschlag passieren. Da der Vorstand jetzt für zwei Jahre gewählt wird, ist die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert, größer als bei einem Jahr. Wenn optional ein stellvertretenden Landeschatzmeisters in die Satzung aufgenommen und gewählt wird, verringert sich die Wahrscheinlichkeit wieder. Dadurch ersparen wir uns mit höherer Wahrscheinlichkeit einen derartigen Landesparteitag. Dieser würde Geld kosten Aufgrund der kurzen, zur Verfügung stehenden Zeit für die Vorbereitung und Durchführung würden voraussichtlich nicht viele Parteimitglieder teilnehmen können.
Wenn der Satzungsänderungsantrag angenommen wird, ändert sich damit auch die Anzahl bei "bis zu ..." auf "zehn" |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Aufnahme eines optionalen stellvertretenden Landeschatzmeisters in die Liste der Mitglieder des Landesverbandes und dadurch der Erhöhung der Zahl von neun auf zehn. | ||
Schlagworte: | optional, stellvertretender Landeschatzmeister, Mitglied, Landesverband | ||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||
§ 6b (1), § 6b (10) | |||
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |