NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA009

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2015.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA009
Antragsteller:

Susanne Holzgraefe

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Miracee letzte Änderung: 29.06.2016 14:43:26 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: System-search.svg "Altlasten" Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Spezifikation von Tagen
Antragstext:
In §6a (3) geht es um die Einladungsfristen zum Landesparteitag:

(3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage.

Was bedeutet Tage hier? Kalendertage? Werktage?

BGB $193 sagt:

Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Lotung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsirr staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.


Das bedeutet für einen außerordentlichen Parteitag am Freitag oder Samstag nach Ostern, dass die Einladungen erst am Dienstag nach Ostermontag raus müssen.

Für den Empfänger ist das dann doch etwas sehr kurzfristig.

Entsprechend gleiches bei einem aLPT am Wochenende nach Pfingsten.

Daher ist es hier sinnvoll, "7 Tagen" in "7 Werktage" zu ändern.

Bei einem aLPT, der auf einem Samstag in einer Woche ohne Feiertage beginnt, bedeutet es, dass die Einladungen am Freitag der vorherigen Woche raus müssen.

Bei der Einladungsfrist von 28 Tagen ist es sinnvoll, die Einladungsfrist auf "28 Kalendertage" zu ändern. Es ist technisch und organisatorisch sowohl E-Mails als auch Briefpost an Sonn- und Feiertagen zu versenden (mit Poststempel von Sonn- bzw. Feiertag).

Wenn schon Änderung der Tage in Kalender- bzw. Werktage, dann doch gleich überall.


§6a (4) Satz 1:

Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Parteitagen sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle dem Vorstand eingereichten Anträge zu veröffentlichen.


§6a (7) Satz 4 (hier geht es um die Kassenprüfer):

Sie sind angehalten im Zeitraum von 14 bis 7 Tagen vor einem ordentlichen Landesparteitag oder bis zu Beginn eines außerordentlichen Landesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen.


In beiden Fällen ist eine Änderung auf Kalendertage angemessen.


$21 (2):

Jede Organisationseinheit unterhält eine Internetpräsenz nach Anhang D und veröffentlicht dort, in der Regel binnen 7 Tagen,

...


Hier spricht nichts gegen Werktage.


Fazit: Bei allem, was Fristen / Termine von 14 und mehr Tagen hat, ist eine Änderung in Kalendertage sinnvoll. Alles kleiner 14 Tage sollte in Werktage geändert werden.

Hiermit stelle ich den Antrag, in der Landessatzung angegebene Fristen bzw. Termine von "Tagen" in "Kalendertagen" zu ändern sofern es sich um 14 oder mehr Tage und in "Werktagen" zu wandeln sofern es sich um weniger als 14 Tage handelt.

Antragsbegründung:
Bei Fristen bzw. Terminen ist es wichtig zu wissen, ob es sich um Kalender- oder Werktage handelt. Die Angabe von Tagen ohne genauere Spezifizierung führt zu nicht beabsichtigten Verzögerungen / Verkürzungen durch die im BGB definierten Bestimmungen zu Fristen und Terminen.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Bei Fristen und Terminen soll festgelegt werden, ob Kalender- oder Werktage gemeint sind
Schlagworte: Fristen, Kalendertage, Werktage
Satzungsänderungsübersicht:

(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden)
Text entfällt - neuer Text - alte Textpassage an neuer Stelle - alte Wörter an neuer Stelle - Rechtschreibkorrektur

§ 6a – Der Landesparteitag

edit

Ist SÄA009 & SÄA009.2
(3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage. Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden. (3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Kalendertage für ordentliche, bzw. 7 Werktage für außerordentliche Landesparteitage. Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden.
(4) Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Parteitagen sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle dem Vorstand eingereichten Anträge zu veröffentlichen. Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen. Anträge sind im Wortlaut zu veröffentlichen. (4) Spätestens 14 Kalendertage vor ordentlichen Parteitagen sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle dem Vorstand eingereichten Anträge zu veröffentlichen. Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen. Anträge sind im Wortlaut zu veröffentlichen.

edit

Ist SÄA009 & SÄA009.2
(7) Der Landesparteitag wählt bei Bedarf, mindestens jedoch wenn Vorstandswahlen stattfinden, mindestens zwei Mitglieder des Landesverbandes zu Kassenprüfern. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das Parteiengesetz eingehalten werden. Sie haben das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen und auf Wunsch Kopien persönlich ausgehändigt zu bekommen. Sie sind angehalten im Zeitraum von 14 bis 7 Tagen vor einem ordentlichen Landesparteitag oder bis zu Beginn eines außerordentlichen Landesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Ihre Amtszeit endet durch Austritt, Ausschluss, Rücktritt, Entlassung durch den Landesparteitag oder mit Wahl ihrer Nachfolger. (7) Der Landesparteitag wählt bei Bedarf, mindestens jedoch wenn Vorstandswahlen stattfinden, mindestens zwei Mitglieder des Landesverbandes zu Kassenprüfern. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das Parteiengesetz eingehalten werden. Sie haben das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen und auf Wunsch Kopien persönlich ausgehändigt zu bekommen. Sie sind angehalten im Zeitraum von 14 bis 7 Kalendertagen vor einem ordentlichen Landesparteitag oder bis zu Beginn eines außerordentlichen Landesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Ihre Amtszeit endet durch Austritt, Ausschluss, Rücktritt, Entlassung durch den Landesparteitag oder mit Wahl ihrer Nachfolger.


§ 21 - Transparenz edit

SÄA010 & SÄA010.2 Ist SÄA009 & SÄA009.2
(2) Jede Organisationseinheit unterhält eine Internetpräsenz nach Anhang D und veröffentlicht dort, in der Regel binnen 7 Tagen, insbesondere (2) Jede Organisationseinheit unterhält eine Internetpräsenz nach Anhang D und veröffentlicht dort, in der Regel binnen 7 Werktagen, insbesondere
a) die Mitglieder dieser Organisationseinheit (mit Pseudonym oder Klarname),
b) eine E-Mail-Adresse, über welche die Organisationseinheit direkt (z.B. über eine Mailingliste oder Request-Tracker Ticketsystem) oder indirekt (z.B. über einen Koordinator) erreicht werden kann,
c) die Termine der Treffen sowie deren Ort,
d) das Entscheidungsmodell sowie
e) Protokolle der Treffen.
a) die Mitglieder dieser Organisationseinheit (mit Pseudonym oder Klarname),
b) eine E-Mail-Adresse, über welche die Organisationseinheit direkt (z.B. über eine Mailingliste oder Request-Tracker) oder indirekt (z.B. über einen Koordinator) erreicht werden kann,
c) die Termine der Treffen sowie deren Ort,
d) das Entscheidungsmodell sowie
e) Protokolle der Treffen.
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden !


Diskussion
Geänderte Version unter: NRW:Landesparteitag_2015.1/Anträge/SÄA009