(2) Jede Organisationseinheit unterhält eine Internetpräsenz nach Anhang D und veröffentlicht dort, in der Regel binnen 7 Tagen, insbesondere
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(2) Jede Organisationseinheit unterhält eine Internetpräsenz nach Anhang D und veröffentlicht dort, in der Regel binnen 7 Werktagen, insbesondere
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- a) die Mitglieder dieser Organisationseinheit (mit Pseudonym oder Klarname),
- b) eine E-Mail-Adresse, über welche die Organisationseinheit direkt (z.B. über eine Mailingliste oder
Request-Tracker Ticketsystem) oder indirekt (z.B. über einen Koordinator) erreicht werden kann,
- c) die Termine der Treffen sowie deren Ort,
- d) das Entscheidungsmodell sowie
- e) Protokolle der Treffen.
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- a) die Mitglieder dieser Organisationseinheit (mit Pseudonym oder Klarname),
- b) eine E-Mail-Adresse, über welche die Organisationseinheit direkt (z.B. über eine Mailingliste oder Request-Tracker) oder indirekt (z.B. über einen Koordinator) erreicht werden kann,
- c) die Termine der Treffen sowie deren Ort,
- d) das Entscheidungsmodell sowie
- e) Protokolle der Treffen.
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