NRW:Landesparteitag 2014.2/Satzungsänderungsübersicht/26

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Ist SÄA011 SÄA016
Basis Modul

§26 – Crew

§21 – Crew

(1) Crews sind Organisationseinheiten des Landesverbandes, bilden flexible und tatkräftige Teams und bieten den Spielraum für neue Ideen.

(2) Crews sollten sich in der Regel in kurzen Abständen zusammenfinden.

(3) Crews können sich eine Crewordnung geben. (3) Eine Crew kann vom Landesvorstand zu einer Servicegruppe gewandelt werden, wenn die Crew einen Service ins Leben gerufen hat, der fortan im Auftrag des Landesverbandes durchgeführt werden soll. (3) Eine Crew kann vom Landesvorstand oder dem Landesparteitag zu einer Servicegruppe gewandelt werden, wenn die Crew einen Service ins Leben gerufen hat, der fortan im Auftrag des Landesverbandes durchgeführt werden soll.