NRW:Landesparteitag 2014.2/Satzungsänderungsübersicht/21

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Ist SÄA011 SÄA016

§21 – Transparenz

§25 – Transparenz

(1) Die Treffen aller Organisationseinheiten sind grundsätzlich öffentlich. Die Organisationseinheiten haben eine transparente Arbeitsweise sicherzustellen. (1) Alle Organisationseinheiten haben eine transparente Arbeitsweise sicherzustellen.

(2) Die Treffen aller Organisationseinheiten sind grundsätzlich öffentlich.

(2) Jede Organisationseinheit unterhält eine Internetpräsenz nach Anhang D und veröffentlicht dort, in der Regel binnen 7 Tagen, insbesondere
a) die Mitglieder dieser Organisationseinheit (mit Pseudonym oder Klarname),
b) eine E-Mail-Adresse, über welche die Organisationseinheit direkt (z.B. über eine Mailingliste oder Request-Tracker) oder indirekt (z.B. über einen Koordinator) erreicht werden kann,
c) die Termine der Treffen sowie deren Ort,
d) das Entscheidungsmodell sowie
e) Protokolle der Treffen.
(3) Treffen sind nach den Vorgaben in Anhang E zu protokollieren und zeitnah nach Anhang D zu veröffentlichen. (3) Die Tätigkeit der Organisationseinheit ist nach den Vorgaben von Anhang D zu dokumentieren.

(4) Die Dokumentation der Organisationseinheit ist nach den Vorgaben von Anhang E zu veröffentlichen.