NRW:Landesparteitag 2014.1/Satzungsänderungsübersicht/8 2
Ist | SÄA018 | SÄA006 | SÄA030 | ||
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Modul 1 | Modul 1+2 | Modul 2 | Modul 3 | ||
(2) Zwischen zwei Landesparteitagen können Änderungen der Landessatzung, Programme und Wahlprogramme vorgenommen werden, wenn mindestens ⅔ der | Des weiteren können die Parteiprogramme mit einer 2/3-Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen eines Basisentscheids geändert werden. | ||||
Mitglieder des Landesverbandes sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich | stimmberechtigten
Mitglieder des Landesverbandes sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich |
stimmberechtigten und teilnehmenden
Mitglieder des Landesverbandes sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich |
teilnehmenden
Mitglieder des Landesverbandes sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich | ||
oder in einem vom Landesparteitag legitimierten Werkzeug einverstanden erklären. |