NRW:Landesparteitag 2014.1/Satzungsänderungsübersicht/8 2

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Ist SÄA018 SÄA006 SÄA030
Modul 1 Modul 1+2 Modul 2 Modul 3
(2) Zwischen zwei Landesparteitagen können Änderungen der Landessatzung, Programme und Wahlprogramme vorgenommen werden, wenn mindestens ⅔ der Des weiteren können die Parteiprogramme mit einer 2/3-Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen eines Basisentscheids geändert werden.
Mitglieder des Landesverbandes sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich stimmberechtigten

Mitglieder des Landesverbandes sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich

stimmberechtigten und teilnehmenden

Mitglieder des Landesverbandes sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich

teilnehmenden

Mitglieder des Landesverbandes sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich

oder in einem vom Landesparteitag legitimierten Werkzeug einverstanden erklären. oder in einem vom Landesparteitag legitimierten Werkzeug einverstanden erklären.