(13) Der Landesvorstand
- a) unterhält eine Internetpräsenz, die der Landesverband zur Verfügung stellt,
- b) veröffentlich seine Geschäftsordnung mindestens auf der NRW-Organisationsliste, der NRW-Info Mailingliste und seiner Internetpräsenz,
- c) dokumentiert jede seiner Sitzungen,
- d) veröffentlicht die Dokumentation seiner Sitzungen mindestens auf der NRW-Organisationsliste und seiner Internetpräsenz,
- e) hält seine Beschlüsse mindestens in der Dokumentation der Sitzung fest,
- f) lädt zu außerordentliche Sitzungen gesondert mit einem angemessenem Vorlauf auf der NRW-Organisationsliste sowie der NRW-Info Mailingliste ein,
- g) hält seine Sitzungen mindestens einmal im Monat ab und
- h) fasst Beschlüsse mit mindestens einfacher Mehrheit.
|
(13) Der Landesvorstand
- a) unterhält eine Internetpräsenz, die der Landesverband zur Verfügung stellt,
- b) veröffentlich seine Geschäftsordnung
mindestens auf der NRW-Organisationsliste, der NRW-Info Mailingliste und seiner Internetpräsenz nach den Vorgaben von Anhang D,
- c) dokumentiert jede seiner Sitzungen,
- d) veröffentlicht die Dokumentation seiner Sitzungen
mindestens auf der NRW-Organisationsliste und seiner Internetpräsenz nach den Vorgaben von Anhang D,
- e) hält seine Beschlüsse
mindestens in der Dokumentation der Sitzung fest,
- f) lädt zu außerordentliche Sitzungen gesondert mit einem angemessenem Vorlauf
auf der NRW-Organisationsliste sowie der NRW-Info Mailingliste nach den Vorgaben von Anhang D ein,
- g) hält seine Sitzungen mindestens einmal im Monat ab und
- h) fasst Beschlüsse mit mindestens einfacher Mehrheit.
|