NRW:Landesparteitag 2014.1/Satzungsänderungsübersicht/6b 13

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(13) Der Landesvorstand
a) unterhält eine Internetpräsenz, die der Landesverband zur Verfügung stellt,
b) veröffentlich seine Geschäftsordnung mindestens auf der NRW-Organisationsliste, der NRW-Info Mailingliste und seiner Internetpräsenz,
c) dokumentiert jede seiner Sitzungen,
d) veröffentlicht die Dokumentation seiner Sitzungen mindestens auf der NRW-Organisationsliste und seiner Internetpräsenz,
e) hält seine Beschlüsse mindestens in der Dokumentation der Sitzung fest,
f) lädt zu außerordentliche Sitzungen gesondert mit einem angemessenem Vorlauf auf der NRW-Organisationsliste sowie der NRW-Info Mailingliste ein,
g) hält seine Sitzungen mindestens einmal im Monat ab und
h) fasst Beschlüsse mit mindestens einfacher Mehrheit.

(13) Der Landesvorstand

a) unterhält eine Internetpräsenz, die der Landesverband zur Verfügung stellt,
b) veröffentlich seine Geschäftsordnung mindestens auf der NRW-Organisationsliste, der NRW-Info Mailingliste und seiner Internetpräsenz nach den Vorgaben von Anhang D,
c) dokumentiert jede seiner Sitzungen,
d) veröffentlicht die Dokumentation seiner Sitzungen mindestens auf der NRW-Organisationsliste und seiner Internetpräsenz nach den Vorgaben von Anhang D,
e) hält seine Beschlüsse mindestens in der Dokumentation der Sitzung fest,
f) lädt zu außerordentliche Sitzungen gesondert mit einem angemessenem Vorlauf auf der NRW-Organisationsliste sowie der NRW-Info Mailingliste nach den Vorgaben von Anhang D ein,
g) hält seine Sitzungen mindestens einmal im Monat ab und
h) fasst Beschlüsse mit mindestens einfacher Mehrheit.