NRW:Landesparteitag 2014.1/Satzungsänderungsübersicht/6b 1

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(1) Dem Landesvorstand gehören neun Mitglieder des Landesverbandes an:

(1) Dem Landesvorstand gehören zehn neun Mitglieder des Landesverbandes an: (1) Dem Landesvorstand gehören zwölf neun Mitglieder des Landesverbandes an: (1) Dem Landesvorstand gehören elf neun Mitglieder des Landesverbandes an:
Ein Vorsitzender,
zwei stellvertretende Vorsitzende,
der politische Geschäftsführer,
der Landesschatzmeister,
der Generalsekretär und
der stellvertretender Schatzmeister,
der Generalsekretär,
der stellvertretender Generalsekretär und
drei Beisitzer.
vier drei Beisitzer.