NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA029
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA029 |
Antragsteller: |
Fulleren |
Einreichungsdatum: | 14.02.2014 00:03:20
via RT-Nr.: 101188fristgerecht |
Autor: | MacGyver1977 | letzte Änderung: | 05.04.2014 13:03:12 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Stellvertreter für wichtige Vorstandsämter |
Antragstext: | |
Der Landesparteitat möge beschließen den Vorstand um folgende
Position/Positionen zu erweitern: Modul 1: Die Ämter "stellvertetender Generalsekretär" und "stellvertretender Schatzmeister" Modul 2: Das Amt "stellvertretender Generalsekretär" Modul 3: Das Amt "stellvertretender Schatzmeister" Der §6b "Der Landesvorstand" ist entsprechend anzupassen. | |
Antragsbegründung: | |
Es kann immer mal vorkommen, daß die berufliche oder private Situation
eines Vorstandmitglieds temporär die ehrenamtliche Ausübung des Vorstandsamtes beeinträchtigt. Ein Stellvertreter könnte in so einem Fall die Aufgaben temporär übernehmen ohne das die Vorstandsarbeit als ganzes darunter leidet. |
Zusätzliche Angaben | ||||||||||||||||||||||||||||
Zusammenfassung des Antrags: | Die wichtigen Ämter GenSek und Schatzmeister sollten Stellvertreter haben. | |||||||||||||||||||||||||||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | |||||||||||||||||||||||||||
§6b– Der Landesvorstand
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Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |