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(5) Organisationseinheiten benennen zu jeder Zeit einen Koordinator. Der Koordinator ist verpflichtet die NRW-Organisationsliste und NRW-Info Mailingliste zu lesen und seiner Organisationseinheit wichtige Informationen zusamengefasst mitzuteilen.
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(5) Organisationseinheiten benennen zu jeder Zeit einen Koordinator. Der Koordinator ist verpflichtet die NRW-Organisationsliste und NRW-Info Mailingliste seinem Organisationseinheiten Typ zugeordneten Kommunikationskanäle nach Anhang D zu lesen und seiner Organisationseinheit wichtige Informationen zusamengefasst mitzuteilen.
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