NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA002
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| Antragsübersicht | |||
| Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA002 |
| Einreichungsdatum: |
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| Autor: | ka’imi | letzte Änderung: | 06.04.2014 13:21:19 UTC von MacGyver1977 |
| Antragsgruppe: | Parteiinternes | Abstimmungsergebnis: | |
| Antrag | |
| Antragstitel: | Änderung der Einladungsfrist für LPT: Einladung _vor_ Ende der Antragsfrist für Satzungs- und Programmänderungen |
| Antragstext: | |
| Der Landesparteitag möge beschließen:
§6a, (3), Satz eins, wird wie folgt geändert: alt: Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage. neu: Die Einladungsfrist beträgt 56 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage. §6a, (4), Satz drei wird wie folgt geändert: alt: Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen, sie sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen. neu: Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen. | |
| Antragsbegründung: | |
| Wer nicht die NRW-Info-Mailingliste liest und/oder Vorstandsprotokolle mitverfolgt, erfährt im Zweifel erst vom Termin eines Parteitages, wenn er die Einladung erhält. Aktuell ist zu dem Zeitpunkt dann leider die Frist für Satzungs- und Programmänderungen bereits abgelaufen. | |
| Zusätzliche Angaben | |||||||||||||||||||||||||||
| Zusammenfassung des Antrags: | Zur Zeit endet die Antragsfrist vor Versand der Einladungen. Das ist doof. | ||||||||||||||||||||||||||
| Schlagworte: | LPT, Landesparteitag, Antragsfrist, Einladungsfrist | ||||||||||||||||||||||||||
| Liquid Feedback: | https://lqpp.de/nw/initiative/show/501.html | ||||||||||||||||||||||||||
| Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||||||||||||||||||||||||||
§6a – Der Landesparteitag
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| Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! | |||||||||||||||||||||||||||