NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA004
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Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA004 |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht | ||
Autor: | Wika | letzte Änderung: | 05.04.2014 12:28:48 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details | ||
Konkurrenzanträge: | SÄA001 - SÄA003 |
Antrag | |
Antragstitel: | Ausformulierung von § 8 (4) Satzungs- und Programmänderung |
Antragstext: | |
(4) Jeder Antrag kann auf dem Parteitag durch die Versammlung vor der Abstimmung mit Zustimmung des Antragsstellers oder seines Bevollmächtigtem geändert werden.Geändert werden können Wörter oder auch ganze Textpassagen durch Streichung, Hinzufügung oder Umformulierung. Die Kernaussage eines Antrages muss dabei bestehen bleiben. Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden. Änderungen sind hervorzuheben.
Der Parteitag entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob er über den ursprünglichen oder den geänderten Antrag Abstimmen möchte. Zurückgezogene und anschließend übernommene Anträge können nicht geändert werden. | |
Antragsbegründung: | |
Die Versammlung wünscht die Änderung und der Antragsteller/sein Bevollmächtigter stimmt zu. Keine Partei kann alleine über eine Änderung entscheiden. Die Kernaussage darf nicht geändert werden, dass jedes Mitglied vor dem Parteitag Entscheidungsaussagen treffen kann. Zurückgezogene und übernommene Anträge dürfen nicht geändert werden, dass der Antragsteller nicht die Hoheit über seinen Antrag verlieren kann. |
Zusätzliche Angaben | ||||||||||||||||||||||||||
Zusammenfassung des Antrags: | Um Missbrauch vorzubeugen, wurde § 8 der Satzung zum Ändern von Anträgen auf dem Parteitag ausformuliert und verbessert. | |||||||||||||||||||||||||
Schlagworte: | Änderungen, Parteitage, Anträge | |||||||||||||||||||||||||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | |||||||||||||||||||||||||
§8 – Satzungs- und Programmänderung
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Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |
Diskussion |
Das Ändern von Anträgen nicht nur für fristgerecht eingereichte Anträge zu Erlauben ermöglicht es, iterativ einen Antrag in mehreren Schritten komplett zu verändern. -- ka’imi 13:35, 3. Feb. 2014 (CET)
Kernaussage muss erhalten bleiben. Und nur vom Parteitag unter Zustimmung des Antragstellers. Für übernommene Anträge gilt das nicht.-- Wika 23:10, 10. Feb. 2014 (CET) |