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Antrag
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Antragstitel:
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Satzungsänderungsantrag §8 Abs. 4
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Antragstext:
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Der Landesparteitag möge beschließen, den §8 Abs. 4 wie folgt zu ändern
Neuer Satzungstext
(4) Jeder Antrag kann auf dem Parteitag vor der Abstimmung durch einen
der Antragsteller oder dessen/deren Bevollmächtigten geändert werden.
Geändert werden können einzelne Wörter und Formulierungen,
Textpassagen können gestrichen oder ergänzt werden. Dabei darf die
grundsätzliche Intention des Antrags nicht verändert werden.
Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen
und mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt
werden. Änderungen sind hervorzuheben.
Der Parteitag entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob er über den
ursprünglichen oder den geänderten Antrag Abstimmen möchte.
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Antragsbegründung:
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Zusätzliche Angaben
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Satzungsänderungsübersicht:
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(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden)
Text entfällt - neuer Text - alte Textpassage an neuer Stelle - alte Wörter an neuer Stelle - Rechtschreibkorrektur
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§8 – Satzungs- und Programmänderung
Ist
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SÄA001
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SÄA004
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SÄA003
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(4) Jeder innerhalb der Antragsfrist eingereichte Antrag kann auf dem Parteitag vor der Abstimmung durch einen der Antragsteller oder dessen / deren Bevollmächtigten geändert werden.
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(4) Jeder innerhalb der Antragsfrist eingereichte Antrag kann auf dem Parteitag vor der Abstimmung durch einen der Antragsteller oder dessen/deren Bevollmächtigten geändert werden.
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(4) Jeder innerhalb der Antragsfrist eingereichte Antrag kann auf dem Parteitag durch die Versammlung vor der Abstimmung durch einen der Antragsteller oder dessen / deren mit Zustimmung des Antragsstellers oder seines Bevollmächtigtem geändert werden.
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Geändert werden können einzelne Wörter und Formulierungen. Ebenso ist es möglich Textpassagen zu streichen oder eine Formulierung zu ergänzen.
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Geändert werden können einzelne Wörter und Formulierungen , Textpassagen können gestrichen oder ergänzt werden. Ebenso ist es möglich Textpassagen zu streichen oder eine Formulierung zu ergänzen Dabei darf die grundsätzliche Intention des Antrags nicht verändert werden.
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Geändert werden können einzelne Wörter und Formulierungen. Ebenso ist es möglich zu streichen oder eine Formulierung zu ergänzen Wörter oder auch ganze Textpassagen durch Streichung, Hinzufügung oder Umformulierung. Die Kernaussage eines Antrages muss dabei bestehen bleiben.
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Der geänderte Antrag muss dem Parteitag mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung im Piraten-Wiki vorliegen. Änderungen sind hervorzuheben.
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Der geänderte Antrag muss dem Parteitag mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung im Piraten-Wiki der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden. Änderungen sind hervorzuheben.
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Der geänderte Antrag muss dem Parteitag der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung im Piraten-Wiki vorliegen. erneut vorgestellt werden. Änderungen sind hervorzuheben.
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Die Adresse ist zu verkünden. Gegebenenfalls wird die Abstimmung solange zurückgestellt und ein anderer Tagesordnungspunkt vorgezogen.
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Die Adresse ist zu verkünden. Gegebenenfalls wird die Abstimmung solange zurückgestellt und ein anderer Tagesordnungspunkt vorgezogen.
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Die Adresse ist zu verkünden. Gegebenenfalls wird die Abstimmung solange zurückgestellt und ein anderer Tagesordnungspunkt vorgezogen.
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Der Parteitag entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob er über den ursprünglichen oder den geänderten Antrag Abstimmen möchte.
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Zurückgezogene und anschließend übernommene Anträge können nicht geändert werden.
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Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden !
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