NRW:Köln/Kreisverband/Kreismitgliederversammlung 2015.2/Satzungsaenderungantraege

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Fristgerecht eingegangene Anträge zur KMV 2015.2

Satzungsänderungsantrag zur Ladungsfrist KMV (14 Tage)

Änderungsantrag Nr.
SÄA001
Beantragt von
Daniela Kahrau
Betrifft
Kreisverband/Köln/Satzung / §6a
Beantragte Änderungen

Die Versammlung möge Folgendes beschließen:

Der §6a - Die Kreismitgliederversammlung

(2) Die Kreismitgliederversammlung tagt mindestens einmal pro Jahr.
Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Mitglieder der Piratenpartei Köln es beantragen.
Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied in Textform mindestens 4 Wochen vorher ein.
Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort und Tagungsbeginn, der vorläufigen Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.
Spätestens 1 Woche vor der Mitgliederversammlung sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

wird durch folgende Variante ersetzt:

(2) Die Kreismitgliederversammlung tagt mindestens einmal pro Jahr.
Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Mitglieder der Piratenpartei Köln es beantragen.
Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied in Textform ein.
Die Einladungsfrist beträgt 14 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Kreismitgliederversammlungen.
Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort und Tagungsbeginn, der vorläufigen Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.
Spätestens 7 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung sind alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden.

Analog die Änderung des §8 Satzungs- und Programmänderung

(2) Über einen Antrag auf Änderung der Kreissatzung kann nur auf einer Kreismitgliederversammlung abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn der Kreismitgliederversammlung beim Kreisvorstand eingegangen ist.

in

(2) Über einen Antrag auf Änderung der Kreissatzung kann nur auf einer Kreismitgliederversammlung abgestimmt werden, wenn er mindestens 7 Tage vor Beginn der Kreismitgliederversammlung beim Kreisvorstand eingegangen ist.

Begründung

Es ist für den Kreisverband erforderlich, zeitnahe Entscheidungen treffen zu können. Die Piraten Köln haben als einziges Entscheidungsorgan die Kreismitgliederversammlung. Die erreichten Mandate im Rat und in den Bezirken erfordern eine flexiblere Entschlussfähigkeit.


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SÄA002

Satzungsänderungsantrag zur Ladungsfrist KMV (21 Tage)

Änderungsantrag Nr.
SÄA002
Beantragt von
Daniela Kahrau
Betrifft
Kreisverband/Köln/Satzung / §6a
Beantragte Änderungen

Die Versammlung möge Folgendes beschließen:

Der "§ 6a - Die Kreismitgliederversammlung" Punkt (2)

(2) Die Kreismitgliederversammlung tagt mindestens einmal pro Jahr. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Mitglieder der Piratenpartei Köln es beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied in Textform mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort und Tagungsbeginn, der vorläufigen Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Woche vor der Mitgliederversammlung sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

wird durch folgende Variante ersetzt:

(2) Die Kreismitgliederversammlung tagt mindestens einmal pro Jahr. Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Mitglieder der Piratenpartei Köln es beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied in Textform ein. Die Einladungsfrist beträgt 21 Tage für ordentliche, bzw. 14 Tage für außerordentliche Kreismitgliederversammlungen. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort und Tagungsbeginn, der vorläufigen Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 7 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung sind alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden.

Begründung

Es ist für den Kreisverband erforderlich zeitnahe Entscheidungen treffen zu können. Die Piraten Köln haben als einziges Entscheidungsorgan die Kreismitgliederversammlung. Die erreichten Mandate im Rat und in den Bezirken erfordern eine flexiblere Entschlussfähigkeit.


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SÄA001

Satzungsänderungsantrag zu Beschlussfähigkeit der Versammlung

Änderungsantrag Nr.
SÄA003
Beantragt von
Tom Geffe
Betrifft
Kreisverband/Köln/Satzung / §6a
Beantragte Änderungen

Die KMV möge beschließen, dem §6a Die Kreismitgliederversammlung der Satzung unter (1) folgende Ergänzung hinzuzufügen:

Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn die Anzahl der Stimmberechtigten mindestens die dreifache Menge der derzeit gewählten Vorstandsmitglieder ausmacht. Wird die Beschlussunfähigkeit festgestellt, muss der Vorstand unverzüglich für die zur Beschlussfassung vorliegenden Anträge und Wahlen eine neue Mitgliederversammlung einberufen. Sie ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, worauf in der Einladung ausdrücklich hingewiesen werden muss. Neue Anträge können auf dieser Mitgliederversammlung nicht eingebracht werden.

Begründung
  1. Das zweite Organ der Piraten Köln neben dem Vorstand sollte unabhängig vom Vorstand Entscheidungen treffen können. Ihre Beschlüsse binden den Vorstand und es sollte daher zumindest theoretisch möglich sein, gegen das Votum des Vorstands eine ⅔ Mehrheit zu erreichen. Daher orientiert sich die Beschlussfähigkeit an der 3-fachen Menge der Vorstandsmitglieder. Nach Satzung haben wir – je nach Wahl – 5 bis 7 Vorstände. Eine Beschlussfähigkeit ergäbe sich – je nachdem – mit 15 bis 21 Mitgliedern. Vorstände zählen selbstverständlich auch als Mitglieder!
  2. Bei Nichterreichen der Beschlussfähigkeit sollte es eine weitere Möglichkeit im Verfahren geben. Daher habe ich bei den Grünen geklaut, das mit dem Hinweis auf die Beschlussunfähigkeit zu einer neuen KMV geladen werden kann, welche dann immer beschussfähig ist.


Gestaltung der Kölner Pressearbeit

Änderungsantrag Nr.
SÄA004
Beantragt von
Tom Geffe
Betrifft
Kreisverband/Köln/Satzung / §6b
Beantragte Änderungen

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen, die folgende Ergänzung des § 6b unter (15) in die Satzung aufzunehmen:

Der Kreisvorstand richtet eine Stabstelle Pressesprecher zur Leitung der Pressearbeit ein. Der Kreisvorstand definiert die Ziele und Aufgaben, sowie die Kompetenzen der Stelle und besetzt sie durch Vorstandsbeschluss.

Begründung

Pressearbeit sollte einer Strategie folgen und nicht an Kompetenzgerangel scheitern. Der Vorliegende SÄA legt die strategische Ausrichtung in die Hände des Vorstands, ermöglicht aber das operative Geschäft eigenverantwortlich führen zu lassen.


Strukturordnung der PIRATEN Köln

Änderungsantrag Nr.
SÄA005
Beantragt von
Tom Geffe
Betrifft
Kreisverband/Köln/Satzung / §12ff
Beantragte Änderungen

Die Kreismitgliederversammlung der Piraten Köln möge beschließen, folgende Strukturordnung in die Satzung des KV Köln aufzunehmen:

Strukturordnung

§12 Begriffe

(1) Organisationseinheiten (OE) im Sinne dieser Ordnung sind Arbeitskreise (AK) und Arbeitsgruppen (AG).
(2) AKs dienen der Themendiskussion, der Erarbeitung von Programmanträgen und Positionspapieren, sowie als thematische Schnittstelle zwischen Mandatsträgern und den Mitgliedern des Kreisverbandes.
(3) AGs bearbeiten permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel Pressearbeit, Infostände, Wiki, Mailinglisten, oder das Erstellen von Werbemitteln sein.

§13 Transparenz

(1) Die Treffen aller OE sind öffentlich. Sie veröffentlichen auf ihrer Internetpräsenz

  1. die Protokolle ihrer Treffen
  2. ihre Mitglieder mit Pseudonym oder Klarnamen
  3. Die E-Mail-Adresse, über welche die Organisationseinheit direkt oder indirekt erreicht werden kann.
  4. die Termine der Treffen sowie deren Ort
  5. ihr Entscheidungsmodell zur Beschlussfassung

§14 Gründung einer Organisationseinheit

(1) Die Absicht zur Gründung, sowie ihr erster Sitzungstermin ist spätestens 7 Tage vor Gründungstermin auf der Mailingliste Köln zu veröffentlichen. Mit der selben Frist ist der Kreisvorstand über die Gründungsabsicht in Kenntnis zu setzen. Zur Gründung bedarf es mindestens drei Mitglieder des Kreisverbandes. Durch Bekanntgabe der Gründung beim Kreisvorstand gelten OE als ordnungsgemäß gegründet.
(2) OE geben sich einen eindeutigen Namen aus dem der Zweck dieser OE zu erkennen ist. Der Name mit dem Präfix „AK“ bzw. „AG“ gekennzeichnet und hat das Suffix „Köln“.

§15 Entscheidungsmodel und Arbeitsstruktur

(1) OE können sich ein eigenes Entscheidungsmodell zur Beschlussfassung geben, welches auf der Internetpräsenz zu veröffentlichen ist. Sofern kein eigenes Entscheidungsmodell beschlossen wurde, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Organisationseinheit.
(2) OE beschließen ein Verfahren zur Erstellung einer Tagesordnung und arbeiten nach dieser.
(4) OE können sich durch Regelungen zu Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Auftrennung, Selbstauflösung und Zusammenschluss mit einer anderen Organisationseinheiten geben.

§16 Mitgliedschaft in einer Organisationseinheit

(1) Mitglied kann jeder Pirat des Kreisverbandes werden. Mehrfachmitgliedschaften sind erlaubt.
(2) Der Austritt aus einer OE ist durch einfache Willenserklärung möglich. Mitglieder, die drei Mal in Folge den Treffen der Organisationseinheit unentschuldigt fernbleiben, bekunden damit ihren Willen zum Austritt.
(3) Sollte die OE sich keine Regelungen diesbezüglich gegeben haben, kann der Ausschluss eines Mitglieds durch ⅔-Mehrheit beschlossen werden.

§17 Auflösung

(1) Eine OE löst sich auf, wenn

a) sie dies mit einer 2/3-Mehrheit der bei einem Treffen anwesenden Mitglieder beschließt und sich die Organisationseinheit diesbezüglich keine anderslautenden eigenen Regelungen gegeben hat,
b) durch den Vorstand festgestellt wird, dass weniger als drei ihrer Mitglieder Piraten des Kreisverbandes sind,
c) sie schwerwiegend gegen das Transparenzgebot (Strukturordnung §13) verstößt,
d) der Kreisvorstand die Inaktivität selbiger feststellt,
e) die Kreismitgliederversammlung dies mit 2/3-Mehrheit beschließt.

Begründung

Durch unsere Mandate in der Kölner Kommunalpolitik sind wir auf Schnittstellen zwischen Partei und Mandatsträgern angewiesen. Eine Arbeitsstruktur ist defacto die Willkommenskultur für engagierte Neumitglieder und die Leitlinie für alle aktiven Mitglieder.


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SÄA006 - Strukturordnung der Piratenpartei Köln

Strukturordnung der Piratenpartei Köln

Änderungsantrag Nr.
SÄA007
Beantragt von
Babak Tubis und Thomas Hegenbarth
Betrifft
Kreisverband/Köln/Satzung /
Beantragte Änderungen

Die Kreismitgliederversamlung möge beschließen, die folgende Paragraphen an geeigneter Stelle in die Satzung einzufügen:

§1 – Begriffe

(1) Organisationseinheiten im Sinne dieser Ordnung sind

a) Arbeitskreise (AK),
c) Arbeitsgruppen (AG).

(2) Zweidrittel-Mehrheit in dieser Organisationsordnung bedeutet, dass bei einer Entscheidung mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden.

§2 – Transparenz

(1) Die Treffen aller Organisationseinheiten sind grundsätzlich öffentlich. Die Organisationseinheiten haben eine nachvollziehbare Arbeitsweise sicherzustellen.
(2) Jede Organisationseinheit unterhält eine Präsenz auf den Wikiseiten der Piratenpartei und veröffentlicht dort, sowie über die Info-Mailingliste der Piraten Köln, in der Regel binnen 7 Tagen, insbesondere

a) die Mitglieder dieser Organisationseinheit (mit Pseudonym oder Klarname),
b) die Termine der Treffen sowie deren Ort,
c) das Entscheidungsmodell sowie
d) Protokolle der Treffen.

(3) Protokolle von Treffen der Organisationseinheiten müssen erstellt werden
(3.1) Das Erfassen von unentschuldigter Abwesenheit in Protokollen ist nicht gestattet.
(4) Die Aktivität der Organisationseinheiten wird durch den Vorstand anhand von Protokollen oder vierteljährig abgegebenen Tätigkeitsberichten festgestellt.
(5) Arbeitskreise verfassen Ergebnisberichte und bringen diese als Anträge in die Mitgliederversammlungen ein, wenn eine thematische Position erarbeitet und beschlossen wurde.

§3 – Gründung einer Organisationseinheit

(1) Die Absicht zur Gründung sowie der erste Sitzungstermin eines Arbeitskreises bzw. einer Arbeitsgruppe ist spätestens 2 Wochen vorher anzukündigen.
(2) Zur Gründung einer Organisationseinheit müssen mindestens drei der Gründungsmitglieder Mitglied des Kreisverbandes sein. Die Identität der erforderlichen Gründungsmitglieder, die Mitglieder des Kreisverbandes sind, muss dem Kreisvorstand mit ihrem dem Kreisverband bekannten Namen und der Mitgliedsnummer mitgeteilt werden. Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Kreisvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde. Der Kreisvorstand kann der Gründung einer Organisationseinheit innerhalb von 21 Tagen widersprechen, wenn sie die Bestrebungen einer durch Schiedsgerichtsurteil oder Entscheidung des Kreisparteitages aufgelösten Organisationseinheit an deren Stelle weiterverfolgt (Ersatzorganisationseinheit). Dieser Widerspruch muss vom Vorstand schriftlich begründet werden und es kann beim Landesschiedsgericht Klage gegen den Widerspruch erhoben werden. Die Klage gegen den Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
(3) Organisationseinheiten geben sich einen eindeutigen Namen. Mögliche Namensverwechslungen mit anderen Organisationseinheiten sind auszuschließen.
(4) Aus dem Namen von Arbeitskreisen bzw. Arbeitsgruppen ist der Zweck dieser Organisationseinheit zu erkennen. Der Name wird entsprechend mit dem Präfix „AK“ bzw. „AG“ gekennzeichnet und hat das Suffix „Köln“.
(5) Der Kreisvorstand und der Kreisparteitag können jederzeit und ohne Fristbindung Organisationseinheiten ins Leben rufen. Beide können Organisationseinheiten offiziell mit Aufgaben betrauen oder ihnen diese wieder entziehen.
(6) Der Kreisvorstand und der Kreisparteitag haben das Recht, Organisationseinheiten unter Angabe von Gründen anzuweisen, ihren Namen zu ändern und Organisationseinheiten umzubenennen.

§4 – Entscheidungsmodell und Arbeitsstruktur

(1) Jede Organisationseinheit kann sich ein eigenes, basisdemokratisches Entscheidungsmodell geben, welches auf der Internetpräsenz zu veröffentlichen ist.
(2) Sofern kein eigenes Entscheidungsmodell beschlossen wurde, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Organisationseinheit.
(3) Die Organisationseinheit kann sich selber Regelungen zu Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Auftrennung, Selbstauflösung und Zusammenschluss mit einer anderen Organisationseinheit geben.

§5 – Mitgliedschaft in Organisationseinheiten

(1) Mitglied einer Organisationseinheit im Sinne dieser Ordnung kann jeder Pirat sowie jeder Interessierte werden, Mehrfach-Mitgliedschaften sind erlaubt.
(2) Der Austritt aus einer Organisationseinheit ist durch einfache Willenserklärung möglich.
(3) Sollte sich die Organisationseinheit keine eigenen Regelungen diesbezüglich gegeben haben, können ihre Mitglieder über den begründeten Ausschluss eines Mitglieds entscheiden, wenn sich mindestens doppelt so viele ihrer Mitglieder dafür wie dagegen aussprechen. Diese Entscheidung ist zu protokollieren und zu veröffentlichen. Mitglieder, die drei Mal in Folge den regulären Treffen der Organisationseinheit unentschuldigt fernbleiben, bekunden damit ihren Willen zum Austritt aus der Organisationseinheit.

§6 – Auflösung

(1) Eine Organisationseinheit löst sich auf, wenn

a) sie dies mit einer 2/3-Mehrheit der bei einem Treffen anwesenden Mitglieder beschließt und sich die Organisationseinheit diesbezüglich keine anders lautenden eigenen Regelungen gegeben hat,
b) durch den Kreisvorstand festgestellt wird, dass weniger als drei ihrer Mitglieder Mitglieder des Kreisverbandes sind,
c) sie schwerwiegend gegen das Transparenzgebot (Strukturordnung §20) verstößt,
d) der Kreisvorstand die Inaktivität selbiger feststellt,
e) der Kreisparteitag dies mit 2/3-Mehrheit beschließt.

§7 – Arbeitskreis

(1) Arbeitskreise dienen der Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen und Aussagen der Piratenpartei Deutschland, innerhalb des Kreisverband Köln. Sie haben keine außerparteilichen Rechte oder Verantwortungen.

§8 – Arbeitsgruppe

(1) Eine Arbeitsgruppe bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel die Webseite oder das Wiki sein, oder die Herstellung von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnliches.



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SÄA006 - Strukturordnung der Piraten Köln

Pressesprecher des Kreisverbands Köln

Änderungsantrag Nr.
SÄA006
Beantragt von
Aki Nofftz, Babak Tubis und Thomas Hegenbarth
Betrifft
Kreisverband/Köln/Satzung /
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich folgenden Paragraphen an entsprechender Stelle in die Kölner Satzung aufzunehmen und die beigefügte Geschäftsordnung als erste gültige Ordnung für das Presseteam zu bestätigen:

§ 1 Pressesprecher des KV Köln

  1. Der Vorstand kann eine Pressesprecherin oder einen Pressesprecher per Beschluss beauftragen.
  2. Die Beauftragung endet mit einem entsprechenden Vorstandsbeschluss oder wenn der Beauftragte seine Beauftragung niederlegt. Die Niederlegung ist gegenüber dem gesamten Vorstand zu erklären.
  3. Der Vorstand kann mittels Beschluss das Ruhen der Beauftragung anordnen. Dies entbindet die Pressesprecherin bzw. den Pressesprecher für die entsprechende Zeit von seinen Aufgaben.
  4. Der Vorstand kann die Dauer einer Beauftragung befristen.
  5. Pressesprechern steht das Presseteam Köln zur Seite.
    Pressesprecher sind Mitglied dieses Teams.
  6. Weiteres regelt die Geschäftsordnung des Presseteams.

Geschäftsordnung des Presseteams

Arbeitsauftrag der Gruppe

  • Erstellung von Pressemitteilungen der Piratenpartei Köln
  • Versand von Pressemitteilungen
  • Publikation von Pressemitteilungen und Artikeln auf der Website
  • Medienmonitoring zur Berichterstattung über Piraten und Analyse für Verbesserung
  • Unterstützung der Pressesprecher bei Beantwortung schriftlicher Presseanfragen

Teamleitung und Teamstruktur

  • Das Presseteam ist eine dem Kreisvorstand und dem Pressesprecher zugeordnete Arbeitsgruppe (AG).
  • Der oder die Pressesprecher werden durch den Vorstand benannt oder abberufen.
  • Sofern kein Pressesprecher benannt ist oder ein Rücktritt vorliegt, können für einen bestimmten Zeitraum Mitglieder des Vorstandes die Aufgaben des Pressesprechers übernehmen.
  • Die konkrete Teamleitung wird durch den oder die Pressesprecher wahrgenommen. Die Pressesprecher stimmen sich kontinuierlich mit dem verantwortlichen Kreisvorstand ab.
  • Die weitere Struktur des Presseteams inklusive Arbeitsgruppen für einzelne Aufgabenbereiche werden autark im Presseteam festgelegt.

Regeln und Legitimation der Gruppe zur Übernahme der Pressearbeit für die Piratenpartei Kreisverband Köln

  • Alle Arbeitsergebnisse wie z.B. Pressemitteilungen bedürfen der Freigabe durch den bestellten Kreisvorstand oder den dazu beauftragten Mitgliedern aus dem Kreisvorstand und in Kooperation mit den Pressesprechern.
  • Nur auf dieser Basis stattfindende Arbeit ist auch durch den Kreisvorstand legitimiert.
  • Verstöße gegen diese Regeln können zum Ausschluss aus dem Presseteam führen.

Aufnahme von neuen Mitgliedern

  • Die Struktur des Presseteamsist offen: Jeder hat die Möglichkeit, mitzuarbeiten.
  • Piraten, die in der Pressearbeit mitarbeiten wollen, müssen sich dem Presseteam kurz vorstellen. Begrüßenswert wäre, wo und in welchem Bereich sich das Neumitglied engagieren möchte.
  • Danach legen die Administratoren der Mailingliste und des Piratenpads die notwendigen Zugänge für die Mitarbeit an.
  • Jeder, der mitmachen möchte, erhält die notwendigen Zugänge. Wir behalten uns jedoch vor, die Mitgliedschaft wieder zu beenden und Zugänge zu entfernen, sollte das Teammitglied grob fahrlässig oder gegen die Umgangsregeln in des Presseteams verstoßen (siehe Beendigung der Mitgliedschaft im Falle von Verstößen gegen die Umgangsregeln)

Beendigung der Mitgliedschaft im Falle von Inaktivität

  • Das Presseteam begegnet allen neuen Mitarbeitern offen und herzlich.
  • Sollte jedoch tatsächlich festgestellt werden, dass ein Mitglied seit längerer Zeit (>= 3 Monate) inaktiv ist (der Zugang zu den AG-Pads wurde seit über 3 Monaten nicht genutzt), wird nachgefragt, ob noch Interesse an der Mitarbeit besteht.
  • Im Falle einer negativen oder gar keiner Antwort wird die Mitgliedschaft beendet. Im Falle einerpositiven Antwort kann die betroffene Person vorerst weiter Mitglied des Presseteams bleiben.

Beendigung der Mitgliedschaft im Falle von Verstößen gegen die Umgangsregeln

  • Das Presseteam ist eine Arbeitsgruppe. Die Arbeitsfähigkeit und hohe Motivation des Teams muss stets gewährleistet sein. Dazu zählt nicht nur, dass viele Menschen aktiv mitarbeiten, sondern dass diese Menschen auch konstruktiv und gut miteinander umgehen.
  • Grundlegend gelten deshalb im Presseteamfolgende Umgangsregeln:
    1. Achte auf eine professionelle Arbeitsauffassung!
    2. Diskutiere und arbeite ergebnis- und zielorientiert!
    3. Sei höflich! Begegne anderen Mitglieder des Teams stets mit Achtsamkeit, Wertschätzung und Respekt. Dazu gehört, dass du dich in laufende Arbeitsprozesse einbringst, sie aber nicht abbrichst und störst.
    4. Löse Konflikte mit anderen Team-Mitgliedern im persönlichen Gespräch, nicht auf der Mailingliste oder sozialen Netzwerken!
    5. Lobe öffentlich, kritisiere privat!
    6. Starte keine Angriffe ad hominem und/oder unter der Gürtellinie!
    7. Benutze keine Fäkalsprache, Flüche, Beleidigungen
  • Weiterhin gilt grundsätzlich auch im Presseteam die allgemeine Netiquette für Mailinglisten: https://wiki.piratenpartei.de/Mailingliste/Netiquette
  • Sollten Mitglieder des Presseteams grob fahrlässig gegen diese Regeln verstoßen und ihr Verhalten auch nach Ermahnung und Gespräch nicht ändern, wird durch den oder die Pressesprecher in Absprache mit dem zuständigen Kreisvorstand eine Verwarnung oder Beendigung der Mitgliedschaft ausgesprochen.
  • Sollten Mitglieder Probleme mit anderen Mitglieder des Presseteams haben, sind sie gehalten, das Problem nicht öffentlich auf der Mailingliste zu äußern, sondern sich damit direkt an den Vorstand oder den Pressesprecher zu wenden. Diese werden dann direkt Kontakt zu den betroffenen Personen aufnehmen und ein Gespräch zur Konfliktlösung anbahnen.

Variable Rechte und fließende Struktur der Arbeitsgruppe

  • Einzelne Presseteam-Mitglieder sind mit besonderen Rechten und Zugängen ausgestattet, um z.B. Meldungen auf die Website zu stellen.
  • Da es bei einigen Tools um sehr sensible Bereiche handelt (Zugriff auf Daten oder Möglichkeit zu weitreichenden Aktionen), sollen nur Mitglieder des Presseteams Zugang erhalten, die sich als stabile und verlässliche Teammitglieder erwiesen haben.
  • In regelmäßigen Abständen (mindestens einmal pro Jahr) werden die Zugangsberechtigungen geprüft. Im Rahmen diesen Reviews verlieren inaktiv gewordene Mitglieder ihre Berechtigungen. Die frei gewordenen Stellen müssen dann mit neuen Mitgliedern nachbesetzt und entsprechend Zugänge vergeben werden.
  • Über die Zugangsberechtigungen entscheiden die Pressesprecher in Abstimmung mit dem für die Pressearbeit zuständigen Kreisvorständen.
  • Pressesprecher sind besondere Repräsentanten des Kreisverbandes und des Vorstands und vertreten ausschließlich die Meinung des Kreisverbandes und des Vorstands in Fragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Kenntnis des Grundsatzprogramms und anderer offizieller Inhalte als Pflicht

  • Alle Mitglieder des Presseteams sollten das Grundsatzprogramm und das aktuelle Kommunalwahl-Wahlprogramm gelesen und verinnerlicht haben. So sparen wir uns manch unnötige Diskussionen, ob etwas vom Programm gedeckt ist oder nicht. Außerdem hilft es dabei, einzuschätzen, ob ein Thema in der Presse für uns relevant ist oder nicht.

Aufgaben der Mitglieder des Presseteams

  1. Einbringen eigener Vorschläge für Pressemitteilungen.
  2. Verfassen von Pressemitteilungen.
  3. Das Presseteam und seine Mitglieder folgen ihrem Selbstverständnis als Arbeitsgruppe und definieren sich nicht durch inhaltliche und politische Arbeit, da dies satzungsgemäße Aufgabe von Kreismitgliederversammlungen, Vorständen, Arbeitskreisen oder gewählten Mandatsträgern ist.

Arbeitstool Piratenpad

  • Jeder, der im Presseteam mitmachen möchte, erhält einen Zugang zum Team-Padbereich, um an Texten mitschreiben zu können. Mit den Themen werden auch die Deadlines für den Versand und davon ausgehend auch Deadlines für Text, Lektorat und Freigabe der PM im oberen Teil des Pads festgelegt. (Immer Puffer einplanen!)

Workflow für klassische Pressemitteilungen

  • Wir schreiben klassische Pressemitteilungen für Kölner Meldungen und Nachrichten, die wir proaktiv (stärker) in die (allgemeinen) Medien bringen wollen. Das können zum einen für die Medien tatsächlich neue Themen sein (ein neues Ereignis in der Kölner Piratenpartei), aber auch ein Thema, dass in lokalen Medien bereits präsent ist.
  • Das Presseteam ist aber ausdrücklich nur für Kölner Politik oder Themen zuständig. Sofern notwendig, wird diese mit der Landes oder Bundes AG gemeinsame PMs koordinieren.

Was ist eine Pressemitteilung?

  • Unsere Pressemitteilungen sind im allgemeinen Instrument zur Information der Presse über die Tätigkeit der Kölner Piraten.

Wie viele Pressemitteilungen die Woche?

  • Um Journalisten nicht zu spammen, aber dennoch kontinuierlich zu informieren, sollten nicht mehr als maximal drei Pressemitteilungen pro Woche verschickt werden. Themen & Anlässe können auf einer optionalen Redaktionskonferenz besprochen und festgelegt werden. Die Einrichtung einer solchen regelmäßigen Konferenz und deren Besetzung liegt im Ermessen und Absprache des gesamten Presseteams.

Themen, Vorschläge und Ideen für Pressemitteilungen einreichen

  • Vorschläge und Ideen für PMs können entweder auf einer optionalen Redaktionskonferenz oder über die Presse-Mailingliste beim Presseteam eingereicht werden.

Optionale Redaktionssitzung

  • Zu einem festgelegten Zeitpunkt findet die Redaktionssitzung statt.
  • Auf der Redaktionssitzung werden Themen festgelegt.
  • Mit den Themen werden auch die Deadlines für den Versand und davon ausgehend auch Deadlines für Text, Lektorat und Freigabe der PM festgelegt. (Immer Puffer einplanen!)

Projektmanagement für die Pressemitteilungen im Pad

  • Auf der optionalen Redaktionssitzung oder per Initiative werden die Themen für die PMs sowie die Deadlines festgelegt. Damit die Arbeit beginnen kann, werden dazu Pads geöffnet.
  • Die Infos zur Pressemitteilung muss folgende Angaben enthalten:
    1. Thema
    2. Deadline für die versandfertige Meldung (Tag, Uhrzeit) (mit Puffer!)
    3. Denjeweilige Bearbeitungsstand der PM – nachvollziehbar dargestellt
    4. Alternative PM Vorschläge – eindeutig kenntlich gemacht
  • Es darf keine eigenmächtige Löschung oder nicht auf Anhieb erkennbare Änderungen des Textes geben. Bei strittiger, inhaltlicher Auslegung des Textes muss letztendliche die

Zustimmung oder Ablehnung des Vorstandes eingeholt werden.

Lektorat

  • Ist der Textentwurf fertig, werden die Lektoren durch das Presseteam beauftragt. Lektorieren kann jeder, der sich dafür befähigt hält und die notwendigen Qualitätskriterien beachtet.
  • Notfallregelung für den Fall, dass innerhalb der definierten Deadlines kein Lektor verfügbar ist: Die PM geht mit Freigabe des Pressesprechers in die finale Freigabe.

Freigabe der Zitate und des PM-Textes

  • Nach dem Lektorat werden vom Presseteam die Freigaben für die Zitate und Text angefordert. Das Zitat muss selbstverständlich vom Zitatgeber selbst freigegeben werden.
  • Der oder die Pressesprecher holen sich die finale Freigabe von Vorstand oder durch den Vorstand bestimmten Personen.
  • Die Meldung wird so lange nicht versendet, bis ein möglicher Grund für das Veto des Vorstandes behoben wurde.
  • Gründe für ein Veto sind:
    • Unzureichende oder keine Programmdeckung,
    • starke qualitative Mängel,
    • keine inhaltliche Zustimmung durch den Vorstand, da nur dieser den Kreisverband Köln nach innen und außen vertreten darf.

Versand und Veröffentlichung auf der Website

  • Sobald die Freigaben durch die Pressesprecher und den Vorstand vorliegen, wird die Meldung versendet und auf der Website veröffentlicht.

Archivieren des Pads

  • Nach Versand und Veröffentlichung der Meldung kann das Pad archiviert werden.

Arbeitsbereich Interne Organisation des Presseteams

  • Aufgaben der Pressemitglieder:
    1. Unterstützung des für die AG zuständigen Pressesprechers im PM-Erstellungsprozess (Pads zu PM-Ideen öffnen, Lektorat und Freigeber informieren, Listenmoderation etc.)
    2. Einladungen zu Sitzungen des Presseteams
    3. Vorbereitung der Tagesordnung zu optionalen Sitzungen
    4. Administration der Pad-Zugänge
    5. Administration der Mailinglisten-Zugänge (speziell der Presse-Arbeitsliste)
    6. Pflege der optionalen Wikiseiten

Zusammenarbeit und Vernetzung mit Landespressestellen und anderen Teams

  • Die Vernetzung des Kölner Presseteams mit den Landes- und Bundespresseteams ist für die Zusammenarbeit und die Verfolgung einer

gemeinsamen Medienstrategie sehr wichtig.

  • Für die Vernetzung mit dem Landespresseteams gibt es im wesentlichen drei wichtige Institutionen:
    1. Das regelmäßige Mumble-Meeting
    2. Das vierteljährliche Bundes und Landespressetreffen
    3. Die Mailinglisten der Bundes-AG Presse

Website

  • Das Presseteam unterstützt bei der Pflege des Pressebereichs auf der Website, sowie bei technischen Fragen zum Einstellen von Presseinformationen auf der Website. Mindestens ein Administrator muss benannt sein.

Social Media

  • Die Administratoren der Kölner Sozialen Medien wie Twitter oder Facebook sind Mitglieder des Presseteams. Benennungen oder Abberufung von Administratoren unterliegt den gleichen Verhaltensregeln wie für alle anderen Mitglieder des Presseteam. (s.o.)

Pressearbeit der Ratsgruppe

  • Die Pressearbeit der Ratsgruppe muss aus gesetzlichen Gründen getrennt von der Pressearbeit der Partei agieren. Für inhaltliche Aussagen und interne Organisation ist diese allein zuständig und verantwortlich.