NRW:Dortmund/Wahlen/Kommunalwahlen/Rat/2012 Wiederholungswahl
Dieser Artikel ist veraltet. Es wird geprüft, ob er gelöscht oder aber aktualisiert wird. Du kannst den Artikel aber auch auf den neuesten Stand bringen oder archivieren. |
Dieser Artikel ist seit 4395 Tagen ohne Bearbeitung.archivieren
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wiederholungswahl zum Rat der Stadt Dortmund und zu den Bezirksvertretungen
- 2 Nächste Schritte
- 3 Wahlprogramm
- 4 Links
Wiederholungswahl zum Rat der Stadt Dortmund und zu den Bezirksvertretungen
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster muss die Wahl zum Stadtrat wiederholt werden, und mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2012-05-16 ist dieses Urteil endgültig rechtskräftig. Die Wiederholungswahl muß innerhalb von 4 Monaten durchgeführt werden, also wohl bis spätestens 9. September.
Auch die Bezirksvertretungen müssen erneut gewählt werden. Eine Klage der SPD hatte dies bisher verhindert. Die SPD hat jedoch angekündigt, diese Klage zurückzuziehen. Eine Ausnahme ist die Bezirksvertretung Brackel: die ist bereits erneut gewählt worden.
Rechtsgrundlagen
Wer es ganz genau wissen will, kann hier nachlesen:
- Die maßgeblichen Gesetzestexte sind Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Es gibt auch eine Übersicht in der Wikipedia mit den wichtigsten Eckdaten.
Kann die Piratenpartei an der Wiederholungswahl teilnehmen?
— Nein, denn das Kommunalwahlrecht für Nordrhein-Westfalen (siehe oben) regelt klar, dass an einer Wiederholungswahl nur die Kandidaten und Listen der ursprünglichen Wahl teilnehmen.
+ Schauen wir mal! Da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Gehen wir im Folgenden mal davon aus, dass wir an der Wahl teilnehmen. Und falls das nicht klappen sollte, können wir durch Aufstellen einer Kandidatenliste und das Erarbeiten eines Kommunalwahlprogramms immerhin für so viel öffentliche Aufmerksamkeit sorgen, dass die Dortmunder uns nicht ganz vergessen. :-)
Inzwischen hatten sowohl die Stadt als auch der Landeswahlausschuss uns die Teilnahme an der Wahl verweigert. Da der normale Rechtsweg damit ausgeschöpft war, haben wir dagegen Eilklage beim Bundessverfassungsgericht eingereicht und vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Das BVerfG hat die Klage angenommen und wir rechnen mit einer Entscheidung in den Kalenderwochen 32 oder 33.
Wir waren derweil nicht müßig, sondern haben ein Kommunalwahlprogramm erarbeitet und auf dem Kreisparteitag am 05.08.2012 verabschiedet.
Wie viele Kandidaten benötigen wir?
Ratswahl
Direktkandidaten
Um im gesamten Stadtgebiet wählbar zu sein, brauchen wir in jedem der 41 Wahlbezirke einen Direktkandidaten. In einem Wahlbezirk ohne Direktkandidaten können die Wähler nicht für die Piratenpartei stimmen.nicht wählbar, was die Gesamtstimmenzahl in Dortmund schmälerte. Gewählt ist derjenige Direktkandidat, der im Wahlbezirk die meisten Stimmen erhält. Direktkandidaten der Piratenpartei haben daher so gut wie keine Chance, ein Ratsmandat zu erringen, denn SPD, CDU und Grüne dürften bis auf weiteres weiter vorn liegen.
Wir brauchen auf jeden Fall diese 41 Leute, die sich zu einer Direktkandidatur bereit erklären. Da kein Pirat direkt gewählt werden dürfte, ist das auch eine gute Sache für Leute, die eigentlich gar nicht wirklich in den Rat wollen, aber die Chancen der Piratenpartei flächendeckend wahren wollen.
Reserveliste
Weitere 41 Ratsmitglieder kommen über die Reservelisten der Parteien in den Rat. Das ist die Chance für die Piratenpartei! Die ersten Personen auf unserer Reserveliste dürften auf jeden Fall in den Rat einziehen.
Die Ratsversammlung besteht aus mindestens 82 Mitgliedern. Durch Überhangs- und Ausgleichsmandate kann sich die Zahl erhöhen, irgendetwas in der Nähe von 100 ist durchaus möglich.
Daher sollten wir eine ausreichend große Reserveliste von mindestens 15, besser 20 oder mehr Piraten aufstellen. Diese können und sollten gleichzeitig Direktkandidaten sein, so dass es bei einer Gesamtzahl von 41 bleiben kann. Idealerweise lassen sich alle Direktkandidaten auch auf die Reserveliste wählen.
Entscheidend dafür, einen Ratssitz zu erringen, ist die Position auf der Liste. Wer unbedingt in den Stadtrat will, sollte sich um einen der vorderen Plätze bewerben. Wer nicht wirklich in den Rat will oder höchstens im Notfall, ist hinten auf der Liste gut aufgehoben. Dann gibt es natürlich noch das Mittelfeld, wo man nicht genau weiß, ob's mit dem Ratssitz klappt oder nicht.
Bezirksvertretungswahl
Wird recherchiert.
Welche Voraussetzungen muss ein Kandidat erfüllen?
Er muss Bürger der Stadt Dortmund sein (Melderegister) und zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht unbedingt nötig, eine Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes tut es auch. Wählbar ist, wer wahlberechtigt ist, bis auf die Alterseinschränkung - ab 18 Jahre.
Ab wann können Kandidaten aufgestellt werden?
Jederzeit. Einzige Voraussetzung: Direktkandidatennominierungen und Reserveliste dürfen zum Wahltermin nicht älter als 15 Monate sein. Es schadet also nichts, auf Verdacht Kandidaten zu nominieren. Dann sind wir jederzeit bereit, uns einer Wahl zu stellen. Im schlimmsten Fall – nämlich, wenn wir an der Wahl nicht teilnehmen dürfen – sind die Nominierungen für die Katz, und wir müssen die Prozedur wiederholen.
Wer kandidiert für die Piratenpartei?
Der Kreisparteitag am 2012-06-09 hat die Kandidaten nominiert.
- Direktkandidaten
- Kandidaten für Rat und Bezirksvertretungen
- Protokoll des Kreisparteitags am 2012-06-09
Nächste Schritte
Wie geht es konkret weiter? Wer tut was bis wann? Das verrät die Seite »Aufgaben«.
Wahlprogramm
Eine Wahlkampfplattform für die Wiederholungswahl zum Dortmunder Rat findet ihr hier.
Links
- Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts NRW, 15 A 876/11
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Übersicht zum Kommunalwahlrecht NRW in der Wikipedia
- Detaillierte Infos zu den Ergebnissen der Dortmunder Kommunalwahlen 2009 (Stadt Dortmund)
- Wahl-ABC (Stadt Dortmund)