NRW:2015-06-21 - Protokoll LandesschiedsgerichtNRW
Dieser Artikel ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland. Obgleich die Seite noch nicht gesperrt ist, darf sie nicht ohne Beschluß des dafür zuständigen Gremiums geändert werden. Willst Du etwas ändern, so äußere dich auf der Seite Änderungsanträge 2015-06-21 - Protokoll LandesschiedsgerichtNRW. |
Inhaltsverzeichnis
Protokoll der 29. Sitzung am 21.06.2015
Eckdaten
Ort: mumble.piratenpartei-nrw.de Datum: 21.06.2015 Uhrzeit: 19:26 - 20:01 Uhr Protokoll: alle
Anwesende
Richter:
Ersatzricher:
Abwesend
Abwesende Richter (entschuldigt):
Abwesende Richter (unentschuldigt):
Beschlussfähigkeit
- LSG interne Dinge ja/
nein - Fälle ja/
nein
Tagesthema
Top 1
- Melano setzt mal aus pers. Gründen für den Zeitraum (Abwesend vom 26.06.15 bis mindestens 17.07.15) aus
Top 2
- Satzungsänderungsantragsentwürfe des Bundesvorstandes mit Bitte um Stellungnahme
- Hallo Bundesvorstand,
hallo Malte,
das Landesschiedsgericht als Organ wird sich nicht zu den benannten Satzungsänderungsanträgen äußern. Es steht den einzelnen Richtern und Ersatzrichtern jedoch frei, ihre Meinungen zu den Anträgen zu formulieren und euch mitzuteilen. Im Übrigen wird auf die euch bekannte Diskussion auf der Schiedsgerichts-Koordinations-Mailingliste verwiesen.
Besprechung eingereichter Klagen
Top 1 - #xxxxxx v.Az 2015-007-H - Klage gegen den KV Dortmund
- ging am 15.06.15 ein, Antragsteller ist Klageberechtigt.
- abgewiesen (fehlende Schlichtung)
Top 2 - #xxxxxx Anfrage
Hallo zusammen,
kleine Frage die hoffentlich keinen Aufwand verursacht.
Gibt es Fristen bei den Piraten, wonach innerhalb einer abgelaufenen Zeit, Landes/Kreis/Bundesvorstände, Antworten zu liefern haben? Wenn ja, wie lang ist diese? Auf was muss bzw. kann man sich berufen, um diese Pflicht in Anspruch zu nehmen?
Gibt es so etwas nicht, Piraten stehen ja für Transparenz, kann ich euch eine Musterklage fertig machen, damit dieses Problem ein für allemal geklärt werden kann?
- Hallo $NAME,
- [Zitat]
- das Landesschiedsgericht wird nur auf Anrufung eines dazu Berechtigten tätig, § 8 Abs. 1 SGO. Für die Beantwortung rechtlicher Fragen ist es nicht zuständig. Bei der Beantwortung solcher Fragen kann ggf. der zuständige Vorstand bzw. ein von ihm beauftragtes Justiziariat helfen.
Unabhängig davon kann ein Richter natürlich seine eigene Meinung kund tun, was aber schlussendlich nur seine Meinung ist und nicht mehr.
- [Zitat]
- Jedem Piraten, der einen eigenen Anspruch oder eine Verletzung in einem eigenen Recht geltend macht, steht die Anrufung des zuständigen Schiedsgerichtes dazu offen, § 8 Abs. 1 SGO. Daran anschließend werden durch das Schiedsgericht Grundlagen für eine Eröffnung und ggf. darauf folgend die geltend gemachten Ansprüche oder Verletzungen geprüft. Zu einem konkreten Fall kann das Landesschiedsgericht, wie oben erläutert, keine Auskunft erteilen.
- Antwort verschickt
laufende Fälle
Top 1 - #xxxxxx LSG-NRW-2015-006-H PAV
- Eröffnungsbeschlüsse und dergleichen sind alle raus und zugestellt.
https://lsg_nrw.piratenpad.de/153
- Frist für Stellungnahme bis 28.06.15
- da Melano als Richter länger ausfällt, wäre es sinnvoll einen Änderungsbeschluss raus zu hauen mit Zuweisung eines Richters und die entsprechende Rechtsbelehrung dazu
- Beschluss ging raus
Urteilsverkündung
- Urteil zu LSG-NRW-2015-004-H am 14.06.2015 um 18:21 Uhr verkündet.
Sonstiges
- aktuell nichts