NRW:2013-02-27 - Protokoll KMV Bochum TO
Inhaltsverzeichnis
1. Begrüßung
2. Wahl des Versammlungsleiters
3. Wahl der übrigen Versammlungsämter
3.1 Wahl des Wahlleiters
3.2 Wahl der Wahlhelfer
4. Anträge
Antrag 1
Antrag: Die Satzung des Kreisverbandes Bochum, wird wie folgt geändert:
§3 (3) (alt): Jedes Mitglied der PIRATEN Bochum ist antragsberechtigt. Anträge müssen dem Vorstand mindestens 14 Tage vor dem Kreisparteitag vorliegen. wird ersetzt durch: §3 (3) Jedes Mitglied der PIRATEN Bochum ist antragsberechtigt. Anträge müssen dem Vorstand mindestens 14 Tage vor dem Kreisparteitag vorliegen. Nicht frist- oder formgerecht eingereichte Anträge können vom Kreisparteitag behandelt werden, sofern dies mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen vom Kreisparteitag beschlossen wird und es sich nicht um Satzungsänderungs- oder Programmanträge handelt.
Begründung: Die Änderung soll uns in die Lage versetzen auch spontan eingereichte Anträge und Positionspapiere behandeln zu können, wenn eine breite Mehrheit dies wünscht. Satzungsänderungs- und Programmanträge sind ausgenommen, da ich denke, dass diese nicht "übers Knie gebrochen" werden dürfen. Ziel der Satzungsänderung ist es uns handlungsfähiger zu machen und uns in die Lage zu versetzen Formfehler heilen zu können. Zum Verständnis: Es sind 2/3 notwendig um zu beschliessen den Antrag zu behandeln. Die eigentliche Abstimmung über den Antrag findet dann wie gewohnt mit einfacher Mehrheit statt.
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Antrag 2
Antrag: Der Kreisparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:
- Streaming von Ratssitzungen*
Die Piratenpartei Bochum setzt sich dafür ein, dass die öffentlichen Sitzungen des Rats und seiner Ausschüsse von interessierten Bürgern nicht nur vor Ort, sondern auch über das Internet und insbesondere zeitversetzt angesehen werden können. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu politischer Barrierefreiheit. Dafür soll ein Video-Stream direkt aus den Sitzungen heraus angeboten werden. Eine Aufzeichnung aller Streams soll in einer Mediathek später abrufbar sein und dauerhaft vorgehalten werden.
Begründung: Transparente Politik muss barrierearme Politik sein. Streaming und eine Mediathek sind eine gute Möglichkeit, viele Bürger an der kommunalen Politik teilhaben zu lassen. Gerade berufstätige und/oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Mitbürger haben meistens keine Gelegenheiten die Ratssitzungen, in denen über für sie wichtige Kommunalthemen verhandelt und beraten wird, zu verfolgen. Bei Kindern und Jugendlichen soll das Interesse an kommunaler Politik geweckt werden. Durch die Bereitstellung von öffentlichen Daten, wird ein Dialog zwischen Bürgern, Politik und Verwaltung angestoßen, sodass die Transparenz und Akzeptanz der Entscheidungen erhöht wird. Da die technischen Möglichkeiten bereits lange gegeben sind, ist es schon lange überfällig, denn live darf ja auch jeder Bürger zusehen. Nur können die interessierten Bürger oft nicht frei machen. Ein Zugang zum Internet findet sich natürlich viel leichter.
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Antrag 3
Antrag: Der Kreisparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:
- Wochenmärkte*
Die Piraten Bochum sehen die besondere Bedeutung der Wochenmärkte für die Stadtteile sowie die Innenstadt. Aus diesem Grund wollen wir sämtliche vorhandenen Märkte erhalten. Eine Reduzierung der Markttage kommt für uns nicht in Frage. Wochenmärkte bieten kleinen Händlern eine Plattform um ihre Waren einer großen Kundschaft anzubieten. Diese Händler bieten den Kunden eine wichtige Alternative zu den oligopolen Supermärkten. Die Gebühren sollten keinesfalls erhöht werden, denn diese stellte eine Markteintrittsbarriere, vor allem für die kleinen Händler, dar.
Begründung: Die Wochenmärkte in der Innenstadt und den Stadtteilen bilden wichtige Alternativen zu den üblichen Supermärkten. Viele regionale Familien- und Bio-Höfe sind auf die Verkäufe auf den Wochenmärkten angewiesen, um Ihre Waren zu vertreiben und somit ihre Existenz zu sichern. Die Tatsache, dass diese Höfe meist nicht besonders viel Grund bewirtschaften bzw. keine Massentierhaltung betreiben und dadurch nur geringe Warenmengen anzubieten haben, führt dazu, dass sie als Zulieferer für Supermarktketten uninteressant sind. Eine wesentliche Erhöhung der Standgebühren oder gar eine Reduzierung der Markttage wäre daher für viele Wochenmarktanbieter kaum tragbar.
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Antrag 4
Antrag: *Ist:
- (1) Der Kreisparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Kreisebene.
Der Kreisparteitag tagt grundsätzlich öffentlich. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Kreisverbands. Gäste haben kein Stimmrecht, der Kreisparteitag kann GästeRedeerlaubnis erteilen. Der Kreisparteitag kann beschließen, ganz oder teilweise nichtöffentlich zu tagen.
- Soll:
- (1) Der Kreisparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Kreisebene.
Der Kreisparteitag tagt grundsätzlich öffentlich. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Kreisverbands. Gäste haben kein Stimmrecht, der Kreisparteitag kann Gästeund/oder Presseleute zulassen und Redeerlaubnis erteilen. Der Kreisparteitag kann beschließen, ganz oder teilweise nichtöffentlich zu tagen.
Begründung:
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Antrag 5
Antrag: Geltung von Landes- und Bundesprogrammen Der Kreisparteitag möge beschließen, zwischen hinter den § 7 einen § 8, welcher mit "Programm und Öffentlichkeitsarbeit" betitelt ist, mit gegen folgenden Text einzufügen und die folgenden Paraphen entsprechend umzunummerieren: (1) Die Programme des Landesverbandes Nordrhein-Westfalens und des Bundesverbandes gelten auch für den Kreisverband Bochum, soweit kein eigenes Programm, das die entsprechende Thematik behandelt, beschlossen wurde. (2) Soweit es sich bei diesen Programmen um Wahlprogramme handelt, gelten sie nur soweit, wie sie prinzipiell kommunalpolitisch umsetzbar sind. Ansonsten sind sie als Leitsätze zu verstehen. (3) Der Kreisverband Bochum trägt die Öffentlichkeitsarbeit des Landesverbandes NRW sowie des Bundesverbandes grundsätzlich mit. Die Öffentlichkeitsarbeit des Kreisverbands kann davon abweichen. <Modul> (4) Der Kreisverband Bochum kann sich ein Grundsatzprogramm und ein Wahlprogramm geben. a, Das Grundsatzprogramm enthält Zielsetzungen, die innerhalb der nächsten Jahrzehnte erreicht werden sollen. b, Das Wahlprogramm enthält Zielsetzungen, die innerhalb der nächsten Legislaturperiode erreicht werden sollen. </Modul>
Begründung: In letzter Zeit gab es Diskussionen darüber, ob die Programme, Pressemitteilungen und Aktionen der übergeordneten Gliederungen für den KV Bochum gelten. Dieser Antrag soll diese Regelungslücke schließen.
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Antrag 6
Antrag: Finanzordnung I Der Kreisparteitag möge beschließen, die Finanzordnung soll wie folgt zu ändern: Alt: (2) Über Einzelausgaben bis einschließlich 100 Euro entscheidet der Kreisvorstand autonom. Ausgaben die darüber hinausgehen müssen von einem Kreisparteitag genehmigt werden. Neu: (2) Über Einzelausgaben bis einschließlich 100 Euro entscheidet der Kreisvorstand autonom. Ausgaben die darüber hinausgehen müssen von einem Kreisparteitag genehmigt werden. Soweit eine Ausgabe vollständig oder bis auf einen Betrag, über den der Vorstand autonom entscheiden kann, durch zweckgebundene Spenden gedeckt ist, bedarf es keiner Genehmigung durch den Kreisparteitag.
Begründung: Die Beschränkung der Ausgabenhöhe dient dazu, die demokratische Kontrolle über die Kreisverbandsfinanzen sicherzustellen. Dieser Kontrolle bedarf es jedoch nicht, soweit eine Ausgabe bereits durch Spenden gedeckt ist.
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Antrag 7
Antrag: Finanzordnung II Der Kreisparteitag möge beschließen, die Höhe der vom Kreisvorstand autonom beschließbaren Einzelausgaben auf eine der folgenden modularen Höhen zu ändern: A. 125 Euro B. 150 Euro C. 175 Euro D. 200 Euro
Begründung: Dieser Vorschläge würde die Anzahl der Fälle, in denen Kreisparteitag zur zeitgerechten Genehmigung von Einzelausgaben stattfinden müssen, senken.
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Antrag 8
Antrag: Antrag zur Änderung der Finanzordnung Statt (2) Über Einzelausgaben bis einschließlich 100 Euro entscheidet der Kreisvorstand autonom. Ausgaben die darüber hinausgehen müssen von einem Kreisparteitag genehmigt werden. Var. 1 (2) Über die Finanz- und Sachmittel des Kreisverbandes Bochum verfügt der Kreisvorstand durch Mehrheitsbeschluss (es müssen mindestens DREI Kreisvorstandsmitglieder für einen Antrag stimmen), soweit kein Beschluss eines Kreisparteitages dagegen spricht. Var. 2 (2) Über Einzelausgaben bis einschließlich 150 Euro entscheidet der Kreisvorstand autonom. Ausgaben die darüber hinausgehen müssen von einem Kreisparteitag genehmigt werden. Var. 3 (2) Über Einzelausgaben bis einschließlich 200 Euro entscheidet der Kreisvorstand autonom. Ausgaben die darüber hinausgehen müssen von einem Kreisparteitag genehmigt werden. Var. 4 (2) Über Einzelausgaben bis einschließlich 250 Euro entscheidet der Kreisvorstand autonom. Ausgaben die darüber hinausgehen müssen von einem Kreisparteitag genehmigt werden. Var. 5 (2) Über Einzelausgaben bis einschließlich 300 Euro entscheidet der Kreisvorstand autonom. Ausgaben die darüber hinausgehen müssen von einem Kreisparteitag genehmigt werden. Var. 6 (2) Über Einzelausgaben bis einschließlich 500 Euro entscheidet der Kreisvorstand autonom. Ausgaben die darüber hinausgehen müssen von einem Kreisparteitag genehmigt werden.
Begründung: Ihr habt uns gewählt, bitte schenkt uns auch euer Vertrauen. Wir haben 2 Wahlkämpfe vor uns, da brauchen wir die nötige Handlungsfähigkeit. Ich bitte daher um Annahme von Variante 1
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Antrag 9
Antrag: § 3 Der Kreisparteitag
- Ist:
- (3) Jedes Mitglied der PIRATEN Bochum ist antragsberechtigt. Anträge müssen dem Vorstand mindestens 14 Tage vor dem Kreisparteitag vorliegen.
- Soll:
- (3a) Jedes Mitglied der PIRATEN Bochum ist antragsberechtigt. Anträge müssen dem Vorstand mit einer Mindestzeit von vollen 14 Tagen vor dem Kreisparteitag vorliegen.Die Frist beträgt somit 15 Tage. Die Anträge sind dem Vorstand schriftlich an die postalische Adresse der Piraten Bochum (Postfach 101967, 44719 Bochum) vorzulegen.
- (3b) Die Schriftform wird auch durch Einreichung per Email an die Adresse bochum ‘at’ piratenpartei-nrw ‘punkt’de gewahrt.
Begründung:
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Antrag 10
Antrag: Der Kreisparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen: Die Piratenpartei Bochum setzt sich dafür ein, das die Stadtverwaltung Bochum keine Meldedaten der Bürger ohne ihre Erlaubnis an externe weitergibt. Dies muss durch eine Einwilligungslösung realisiert werden. Desweiteren soll die Stadtverwaltung betroffene Bürger über die Weitergabe der Meldedaten zeitnah informieren.
Begründung: Momentan kann jeder die Meldedaten der Bürger anfragen und muss das nicht Begründen. Desweiteren wird der Bürger darüber nicht informiert. Das ist im Zwecke der informellen Selbstbestimmung nicht akzeptabel.
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung: