Vorsitzende
(1) Die Fraktionen oder Gruppen bestimmen die Vorsitzenden der Ausschüsse aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder gemäß § 51 Abs. 8 der Nds. Gemeindeordnung im Zugreifverfahren.
(2) Die Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte ein Ratsmitglied zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.