NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Verfahren des Verwaltungsausschusses
Verfahren des Verwaltungsausschusses
Für das Verfahren des Verwaltungsausschusses gelten die Vorschriften über die Sitzungen des Rates, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Der Verwaltungsausschuss kann Beiräte bilden.