NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Niederschriften über die Sitzungen der Ausschüsse/(1)

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(1) Die Niederschriften über die Sitzungen der Ausschüsse führt der/die durch die/den Oberbürgermeister/in beauftragte Angehörige der Verwaltung, in der Regel der/die zuständige Geschäftsbereichsleiter/-in. Sie sind durch Ausschussvorsitzende/n, dem/der zuständigen Dezernenten/Dezernentin und dem Protokollführer/der Protokollführerin zu unterzeichnen. Die Niederschriften sind von den Ausschüssen grundsätzlich zu Beginn ihrer nächsten Sitzung zu genehmigen.