NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Einwohnerfragestunde/(1)

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(1) Im Rat kann eine Einwohnerfragestunde stattfinden. Diese wird von der/dem Oberbürgermeister/in geleitet. Sie soll 30 Minuten nicht überschreiten. Der Beginn der Fragestunde wird vom Rat festgelegt.