NDS:Mitgliederversammlungen/2014.2/So Antraege
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Wichtig!
Die Fristen für die Einreichung von Anträgen ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt: § 12 Die Landesmitgliederversammlung
...
Bis zum XXX um 24:00 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden! Bis zum XXX um 24:00 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen). Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder - ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken) - der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket.piraten-nds.de/projects/lmv-antraege ) - der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen) DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich "Satzungsänderungen außerhalb der AG Satzung" selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit die jemand beauftragen das für euch zu tun. Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen. == Ihr könnt die SÄA-Vorlage der AG Satzung als Leitfaden/Inspiration gebrauchen, falls ihr unsicher seid, wie ihr den Antrag aubauen sollt. |
X 01 Nicht Gendern im Landesverband Niedersachsen
- Text:
- Antragsteller: Achim Bohl
Die Landesmitgliederversammlung des LV Niedersachsen möge beschließen:
Der Landesverband NDS verzichtet auf das Gendering von Texten im Sinne einer Veränderung der Sprache und des Sprachbildes. Das betrifft ein generisches Femininum, das Binnen-i und alle *Formen der Schreibweise einer nicht zugeordneten geschlechtlichen Begriffsbestimmung.
Begründung:
Ausgehend von dem in uns verankerten Sprachbewusstsein ist die Verordnung einer anderen Schreibweise kontraintuitiv und entzieht bei mehrfacher Verwendung den Lesenden den Sinn und Inhalt von Texten. Gleichermaßen wird die große Gruppe von lese- und schreibgehandicapten Personen, die mittels vieler Maßnahmen des Lernens einen Weg zur Erschließung von Texten gefunden haben und den in Deutschland weit verbreiteten Analphabeten das Lernen und Wahrnehmen von Sprache zusätzlich erschwert. 4 – 5 % aller Menschen sind von einer Lese und Rechtscheibschwäche betroffen.
Das Gendern widerspricht der Ikonizität der Sprache. Die Formen und Arten der Artikel beziehen sich nicht auf das Geschlecht der Sache, sondern auf das Sprachempfinden des Wortes. Deshalb werden gegenderte Begriffe nicht mehr voll integrativ verstanden.
Referenzen zum Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Analphabetismus#Deutschland
http://de.wikipedia.org/wiki/Legasthenie
http://www.bvl-legasthenie.de/
http://www.belleslettres.eu/artikel/geistig-geistlich-ikonizitat-sprache.php
https://stemke.piraten-nds.de/2014/07/20/generisches-maskulinum-ist-mist/
mit weiterführenden Links. https://stemke.piraten-nds.de/2014/07/22/ideen-zum-gendern/
http://lrs-legasthenie.blog.de/2010/01/08/erschreckende-zahlen-fakten-7712269/
http://www.journal21.ch/genderspeak-auf-dem-pruefstand
http://www.mesop.de/2013/12/08/sprachkolumne-der-fuehrerin-entgegenarbeiten-warum-juedinnen/
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: